05.03.2022

Korruption im Rechtswesen: Hat die Justiz ein Lobbyismus-Problem?

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Redaktion ZKM-Report

Mit einer Transparenzoffensive möchte der frühere Bundestagsabgeordnete und Finanzexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerhard Schick, der mittlerweile als Aktivist gegen die Finanzlobby antritt, die deutsche Justiz vor Vertrauensschaden schützen. Der Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“ fordert, „finanzielle Macht“ im Rechtsbereich mit gesetzlichen Verpflichtungen und Verboten zurückzudrängen und damit Lücken zu schließen.

Zu den „Finanzwende“-Forderungen gehört eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesgerichte, den Umfang von Nebentätigkeiten zu begrenzen und die Nebeneinkünfte jedes Richters nach Höhe und Quelle zu veröffentlichen. Als Vorbild für eine gesetzliche Regelung empfiehlt die „Finanzwende“ die Verhaltensleitlinien des Bundesverfassungsgerichts, deren Mitglieder sich seit 2017 einer freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen.

Als besonders riskant bewerten Schick und seine Mitstreiter Lobbyarbeit in den Rechtsbereichen Finanz- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht. Paradebeispiel dafür sei der Cum-ex-Skandal. Gegen Zahlung hoher Gutachtenhonorare hatten Rechtsprofessoren daran mitgewirkt, die Milliardengeschäfte zulasten der Steuerzahler als rechtmäßig erscheinen zu lassen.

Deshalb brauche es mehr Transparenz bei rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen, fordern die „Finanzwende“-Aktivisten. Dazu sagte der Münchener Steuerrechtsprofessor Klaus-Dieter Drüen, im Verhaltenskodex der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und in den Leitsätzen der Staatsrechtslehrervereinigung gebe es bereits Transparenzanforderungen. Diese seien „geboten, aber auch hinreichend“.

„Schlupflöcher für verdeckte Einflussnahme“ werden in dem „Finanzwende“-Bericht außerdem durch die (Mit-) Finanzierung von Lehrstühlen durch die Privatwirtschaft vermutet. Der Kölner Rechtsprofessor Christian Rolfs, dessen Institut für Versicherungsrecht an der Universität Köln von einem Förderverein unterstützt wird, widerspricht. Es gebe „keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Arbeit“. Von den Fördergeldern werde „ganz überwiegend“ Fachliteratur finanziert.

Quelle: www.faz.net v. 18.1.2022

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