14.05.2024

Südtirol: Wiedergutmachungsjustiz wirksames Instrument für Rechtsfrieden

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Redaktion ZKM-Report

Die „Cartabia“-Reform im letzten Jahr hat in Italien den Blick auf die Mediation geschärft. Neben der verpflichtenden Mediation in Wirtschaftssachen wurde auch eine Mediationskostenhilfe eingeführt. Auf strafrechtlicher Ebene setzen die Behörden zumindest in Südtirol seit langem auf mediative Elemente. Die Stelle für Wiedergutmachungsjustiz der Autonomen Region Trentino-Südtirol wurde 2004 auf der Grundlage der Zuständigkeit der Region in Sachen Friedensgerichte mit einer Dienststelle in Trient und einer in Bozen gegründet. Sie befasst sich mit der strafrechtlichen Mediation und dem Ausarbeiten von Wegen der Wiedergutmachungsjustiz in Jugendstrafverfahren, Strafverfahren vor dem Friedensrichter, der Betreuung auf Probe für erwachsene Angeklagte und bei der Strafvollstreckung auf der Grundlage von Anträgen der Justizbehörde und der Sozialdienste, der Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsjustiz.

„In einer modernen Gesellschaft wie der unseren sind die Schlichtung und die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und Konflikten sowie die Wiedergutmachung durch strafrechtliche Mediation und Wiedergutmachungsprogramme zweifellos von großer Wirksamkeit, nicht nur im Hinblick auf die Reduzierung der Anzahl der Gerichtsverfahren, sondern vor allem, weil sie Konflikte entschärfen, die Verständigung fördern und den Gemeinschaftsgeist stärken.“ Mit diesen Worten begrüßte die Leiterin der Abteilung III der Region, Eva Maria Kofler, kürzlich die Friedensrichter bei einer in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Trient veranstalteten Tagung über die Wiedergutmachungsjustiz. „Der Friedensrichter ist – dank seines schnellen und effizienten Eingreifens durch das Instrument der Schlichtung/Mediation, das in den letzten Jahren bereits erfolgreich angewandt wurde – sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht eine bedeutende Figur“, erklärte die Leiterin.

Die Einführung der umfassenden Regelung der Wiedergutmachungsjustiz durch die „Cartabia-Reform“ habe die in der Region bereits angewandten Praktiken des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz bestätigt, welches über einen Sitz in Trient und einen in Bozen verfügt und vier bei der Region bedienstete, sachverständige Mediatorinnen beschäftigt. Im Laufe der Jahre hat sich die Tätigkeit des Zentrums auf verschiedene Bereiche ausgeweitet: den Bereich des Jugendgerichts, die Verfahrensaussetzung zur Bewährung für erwachsene Angeklagte, den Strafvollzug (sowohl außerhalb als auch innerhalb von Haftanstalten), den sozialen und vorprozessualen Bereich. Darüber hinaus befasst sich das Zentrum im Rahmen spezieller Projekte und Workshops auch mit Konfliktmanagement und „sozialer Mediation“, um gewalttätigen Auseinandersetzungen im Alltag vorzubeugen.

Quelle: www.suedtirolnews.it v. 7.5.2024

Foto: ChiccoDodiFC/shutterstock.com

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