Bannerbild: Verlag Dr. Otto Schmidt

Der Verlag Dr. Otto Schmidt

Der multimediale Fachverlag für Informationen aus Recht, Wirtschaft, Steuern

Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.

Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.


Mehr erfahren
YouTube Thumbnail

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

YouTube Thumbnail

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

Aktuelle News

20.11.2024
Pflicht zur Auskunft und Belegvorlage eines selbständigen Rechtsanwalts und Notars im eigenen Zugewinnausgleichsverfahren
BGH online

Eine vom Auskunftspflichtigen (hier: Rechtsanwalt und Notar) erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtung nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB und kein Beleg i.S.v. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB. Auch wenn ein Notariat als solches nicht veräußerbar ist, stellen die diesem innewohnenden Gegenstände - wie bei einer Kanzlei oder einer Handelsvertretung - Vermögenswerte dar, die selbständig verwertbar sind. Es besteht kein Grund, ein Notariat insoweit anders zu behandeln als etwa eine freiberufliche Praxis.

Weiterlesen Zur News-Übersicht

Neu! Aktuelles im Shop

Ansicht: Beratermodul Internationales Zivilverfahrensrecht
Beratermodul
Beratermodul Internationales Zivilverfahrensrecht

Enthält umfassende und aktuelle Informationen zum relevanten Europäischen Zivilverfahrensrecht und Internationalen Privatrecht.

Seminare Die nächsten Termine

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg
RVG-Erhöhung ab dem 1.1.2025

Alles, was Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeitende zur RVG-Erhöhung wissen sollten, erfahren Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele im kompakten RVG-Webinar mit Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider.

Termin:
21. November 2024
Online

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg
Unternehmensnachfolge Aktuell

Termin: 21. November 2024 Düsseldorf

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg
Inter­nationales Steuer­recht Aktuell (§ 9 FBO)

Termin: 21. November 2024 Online

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg
Sanierung & Insolvenzverwaltung Aktuell

Termin: 22. November 2024 Online

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg
Insolvenzrecht: Fortbildung nach § 15 FAO

Termin: 22. November 2024 Online

YouTube Thumbnail

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

YouTube Thumbnail

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.