Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.
Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Besteht ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Foul im Rahmen eines Fußballspiels? Diese Frage verneinte das LG Koblenz im konkreten Fall. Ein objektiver Regelverstoß - wie vorliegend das harte Treffen des Klägers mit dem Fuß am Sprunggelenk durch den Beklagten, ohne dass dabei der Ball getroffen worden wäre - indiziere nicht automatisch ein schuldhaftes Verhalten. Auch die Schwere der Verletzung - hier: Bruch des Wadenbeins, Bänderriss und Kapselverletzung mit Langzeitfolgen - lasse keinen automatischen Rückschluss auf ein grob fahrlässiges Einsteigen des Beklagten zu.
Weiterlesen Zur News-Übersicht4 Wochen gratis nutzen!
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.