Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.
Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Die Frage, ob dem Grundstückseigentümer gegen einen Immobilienmakler wegen einer Immobilien-Vermarktung ein Unterlassungsanspruch aus GoA (§§ 677, 681 Satz 1 BGB) und bei dessen Geltendmachung ein Schadensersatzanspruch (§ 678 BGB) zusteht, ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn der Mieter der Immobilie den Makler mit der Suche nach einem Unter- oder Nachmieter beauftragt hat. Dem Grundstückseigentümer kann gegenüber einem Immobilienmakler ein Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 BGB zustehen, wenn dieser die Immobilie mithilfe von Fotografien der Innenräume öffentlich vermarktet. Besteht dieser Anspruch und mahnt der Eigentümer den Makler in einer Weise ab, die diesem einen Weg weist, ihn ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen, kann der Eigentümer die Rechtsanwaltskosten, die er den Umständen nach für die Verfolgung seines Anspruchs für erforderlich halten darf, vom Makler nach den §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB ersetzt verlangen.
Weiterlesen Zur News-Übersicht
358,00 € zzgl. MwSt. für 3 Monate statt 537 € (Monatspreis 179 €) für 3 Nutzer.
398,00 € zzgl. MwSt. für 3 Monate statt 597 € (Monatspreis 199 €) für 3 Nutzer.
358,00 € zzgl. MwSt. für 3 Monate statt 537 € (Monatspreis 179 €) für 3 Nutzer.
128,00 € zzgl. MwSt. für 3 Monate statt 192 € (Monatspreis 64 €) für 3 Nutzer.
Termin: 28. Mai 2026 Online
Termin: 2. Juni 2026 Online
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.
Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.