Abgeordnetenbestechung (§ 108e a.F. StGB) - eine Vorschrift auf dem Prüfstand
Betrachtungen im Lichte des aktuellen Meinungsstandes unter Berücksichtigung internationaler ÜbereinkommenBeschreibung
Mit der Untersuchung der Novellierungsbedürftigkeit des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gem. § 108e StGB (Fassung vom 13.01.1994) beleuchtet der Autor eines der im Deutschen Strafrecht seit jeher umstrittenen Themen. Ein rechtsgeschichtlicher Überblick zeigt das ganze Ausmaß der Überforderung des Gesetzgebers in eigener Sache, der über Jahrzehnte – nach Lösungen suchend – den sprichwörtlichen Gordischen Knoten nicht zu durchschlagen vermochte.
Die Besonderheit des § 108e besteht in einem schwer abzugrenzenden Spannungsfeld zwischen effektivem Korruptionsschutz einerseits und der Gewährleistung der grundgesetzlich gesicherten Ausübung des „freien Mandats“ andererseits. Insbesondere der Graubereich zwischen noch zulässiger Einflussnahme und unlauterer Manipulation stellt den Strafrechtsgesetzgeber bei der hier behandelten Norm vor kaum zu lösende Konflikte. Kernelement der vorliegenden Untersuchung stellt die Darstellung und Bewertung der aktuellen, im Zuge der rechtspolitischen Reformdiskussion aufgekommenen Novellierungsvorschläge dar.
Im Blickpunkt dieser Arbeit steht außerdem die Frage, inwieweit der Gesetzgeber durch den Beitritt zu internationalen Übereinkommen zu einer Novellierung von § 108e StGB im Sinne der jeweiligen Konvention völkerrechtlich verpflichtet ist.
Die Besonderheit des § 108e besteht in einem schwer abzugrenzenden Spannungsfeld zwischen effektivem Korruptionsschutz einerseits und der Gewährleistung der grundgesetzlich gesicherten Ausübung des „freien Mandats“ andererseits. Insbesondere der Graubereich zwischen noch zulässiger Einflussnahme und unlauterer Manipulation stellt den Strafrechtsgesetzgeber bei der hier behandelten Norm vor kaum zu lösende Konflikte. Kernelement der vorliegenden Untersuchung stellt die Darstellung und Bewertung der aktuellen, im Zuge der rechtspolitischen Reformdiskussion aufgekommenen Novellierungsvorschläge dar.
Im Blickpunkt dieser Arbeit steht außerdem die Frage, inwieweit der Gesetzgeber durch den Beitritt zu internationalen Übereinkommen zu einer Novellierung von § 108e StGB im Sinne der jeweiligen Konvention völkerrechtlich verpflichtet ist.