Arbeitsrecht | Sozialrecht

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01.12.2015

Wahlvorstandswahl an Halloween - gruselige Betriebsratswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 1. Dezember bin ich hinsichtlich dieses Blogs ziemlich genau einen Monat zu spät dran. Trotzdem möchte ich Ihnen diesen Beschluss des LAG Hamm v. 13.4.2012 (10 TaBV 109/11), auf den ich in anderem Zusammenhang gestoßen bin,  nicht vorenthalten. Drei Arbeitnehmer einer Diskothek mit ca. 116 Arbeitnehmern hatten zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl des Wahlvorstandes eingeladen. Als Termin hatten sie den 31.10.2010 um 19.45 Uhr per Aushang festgesetzt. Das fiel mitten in die Vorbereitungsphase der Halloween-Party der Diskothek. Diese Kundenveranstaltung sollte um 20.00 starten.

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30.11.2015

Eingebildete Kranke

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsschutz ist wichtig. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen, § 618 BGB. Dass es nicht immer leicht sein kann, tatsächliche von vermeintlichen Gefahren zu unterscheiden, verdeutlicht der in SPIEGEL-ONLINE geschilderte Sachverhalt, der sich am Flughafen München zugetragen hat. Ein umgekehrter Placebo-Effekt.

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27.11.2015

Wohin mit den Schutzschriften?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Frage stellte ich mir eben, als ich die Pressemitteilung der BRAK gelesen habe, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) später kommt. Ich für mich hatte nämlich „abgespeichert“, dass gleichzeitig mit dem beA auch das zentrale Schutzschriftenregister kommt, bei dem wir zukünftig elektronisch Schutzschriften einreichen können. Wenn aber das beA nicht kommt, werden Anwälte möglicherweise nicht die Infrastruktur zur Einreichung von elektronischen Schutzschriften haben. Da auch Arbeitgeberanwälte insbesondere im Betriebsverfassungsrecht immer mal wieder Schutzschriften hinterlegen, trieb mich die Frage um.

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26.11.2015

Wenn einer eine Reise tut...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

...  dann kann er was erzählen.

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23.11.2015

Weiteres vom BAG zum Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich hatte am 22.01.2015 über die erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen berichtet. Die Rechtsprechungsänderung war durch den 10. Senat erfolgt. Der 9. Senat des BAG hat diese Rechtsprechung in einem Beschluss vom 08.09.2015 (9 AZB 21/15, ArbRB 2015, 335 [Lunk]) fortentwickelt.

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23.11.2015

Der Leiharbeitnehmer als Kampfmittel im Streik?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich habe an der Tagung des fachanwalt forum Arbeitsrecht in Berlin teilgenommen. Eine Erkenntnis aus der spannenden und niveauvollen Diskussion war, dass zukünftig Leiharbeitnehmer möglicherweise ein Kampfmittel im Streik sein können. Bisher stellt sich diese Frage eher im Zusammenhang mit dem Streikbruch. Hierzu regelt § 11 Abs. 5 AÜG, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu werden, sofern dieser von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. D.h. der Arbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das er hinzuweisen ist. Ob dieses Recht häufig ausgeübt wird, ist sicher zweifelhaft.

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18.11.2015

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Das BMAS hat einen Referentenentwurf mit neuen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind Änderungen im BGB vorgesehen. Das BGB soll ergänzt werden um einen § 611a „vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“. Hintergrund der Neuregelung ist folgender Passus im Koalitionsvertrag:

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13.11.2015

Wo soll das noch hinführen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Information gem. 613a Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer die notwendigen Informationen verschaffen, damit dieser sich im Fall eines Betriebsübergangs beraten lassen kann. Auf dieser Basis soll er dann über einen Widerspruch entscheiden können. Eben hatte ich das Informationsschreiben eines großen Chemiekonzerns in der Hand. 16 Seiten hervorragende juristische Arbeit! Unmengen an komplexen Informationen! Aber der Arbeitnehmer selber kann dies nicht mehr verstehen. Auch der „normale“ Rechtsanwalt dürfte mit diesem Schreiben zu kämpfen haben. Ob hier noch eine Basis für die sachgerechte Entscheidung über den Widerspruch vorhanden ist?

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11.11.2015

Aktuelles zum Flugbegleiter Streik in Berlin-Brandenburg

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich schmücke mich wieder einmal mit fremden Federn, diesmal aus der Internet Satire Zeitschrift Der Postillon. Dort werden die Auswirkungen des - vom ArbG Darmstadt nicht untersagten - Flugbegleiter-Streiks auf den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg berichtet.

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09.11.2015

Kein Qualmen und Surfen auf Firmenkosten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Institut der betrieblichen Übung ist durch keine in der arbeitsrechtlichen Literatur herangezogene Theorien der letzten Jahrzehnte überzeugend erklärt worden.  Die Praxis lebt damit; Entscheidungen dazu gibt es in Hülle und Fülle. Wohl deshalb berufen sich immer wieder Arbeitnehmer zur Begründung verschiedener Ansprüche, nicht nur auf Geld, auf die betriebliche Übung. Dies betrifft beispielsweise die Dienstbefreiung am Rosenmontag, Internet- und E-Mail-Nutzung, Radio hören im Betrieb und Raucherpausen. Dazu hat sich das LAG Nürnberg in einem lesenswerten Urteil vom 05.08.2015 (2 Sa 132/15, ArbRB 2015, 326 [Grimm]) nun geäußert.

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06.11.2015

Ändern wir das Kündigungsschutzgesetz!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nein, nicht dramatisch, nur ein ganz klein wenig! Gestern hatte ich wieder so ein Erlebnis… Im Rahmen eines Gespräches äußerte ein Wirtschaftsprüfer, dass die Arbeitnehmer der Mandantin einen Anspruch auf eine Abfindung hätten, wenn sie seitens der Mandantin gekündigt würden. Dabei handelte es sich nicht einen Sozialplan. Auch vor Gericht erlebe ich es immer wieder, dass Arbeitnehmer (auch im Beisein ihres Anwalts) erklären, dass sie doch nun einen Abfindungsanspruch hätten, da ihnen gekündigt wurde. In all diesen Fällen bedarf es dann einer langatmigen Erklärung, dass ein Abfindungsanspruch nur in wenigen Fällen besteht und ansonsten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses gestritten wird.

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05.11.2015

"Tunten nicht erwünscht"

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nun lege ich Ihnen offen, dass ich nicht nur die FAZ sondern auch (manchmal) den Kölner EXPRESS lese. Dort wird heute auf eine ersichtlich diskriminierende  Stellenanzeige eines schweizer Schwulenmagazins für einen Buchhalter hingewiesen. Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG habe ich nicht erkennen können. Es wird sich kaum um subjektive Gründe entsprechend der Rspr. des BAG (v. 18.3.2010 - 8 AZR 77/09, ArbRB 2010, 233 (Sasse)) zu spezifischer Tätigkeit für Personen in Problemlagen handeln. Aber: In der Schweiz gilt das AGG nicht.

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05.11.2015

Schöne neue Welt: Computer als Vorgesetzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.

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02.11.2015

„Bleib im Bett und kurier Dich aus“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dies mussten wir unserem mittleren Sohn heute sagen, weil er sich einen Infekt „eingefangen“ hat. Kurz darauf konnte ich einen Artikel der dpa in unserer Lokalzeitung lesen, wonach nicht das „Blaumachen“ sondern das Arbeiten trotz Krankheit das größere Problem sei. Dieses Phänomen wird als Präsentismus bezeichnet. Als Arbeitsrechtler habe ich meist mit dem Problem des „Blaumachens“ zu tun. Als juristisches Problem ist mir der Präsentismus explizit noch nicht begegnet. Auch die Eingabe in juristische Datenbanken führt nicht wirklich weiter. Die Ergebnisse sind mager. Ich glaube, dass diese Erkenntnisse eher in anderem Zusammenhang z.B. bei der Frage der psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen werden.

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28.10.2015

Streik im Kinderzimmer?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

„Papa ich streike für mehr Taschengeld!“ äußerte mein ältester Sohn, als er mir über die Schulter schaute und den Bericht über das Pixi-Buch „Carla, Fabio und Mama streiken“ der IG Metall Küste ebenfalls las. Dieser Bericht machte mich neugierig und ich erbat bei der IG Metall die Übersendung einer Kopie dieses Pixi-Buches. Nach dem Bericht und der Pressemitteilung zu dem Buch hatte der Arbeitsrechtler in mir erhebliche Zweifel an der zutreffenden Darstellung von Streiks und Streikrecht in dem Buch.

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27.10.2015

Berufsausbildungsausschüsse und Klagefrist nach § 4 KSchG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 111 Abs. 2 S. 1 ArbGG können die Handwerksinnungen sowie die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Die Regelung des § 111 Abs. 2 ArbGG gilt als "umständlich, kompliziert und in allen wesentlichen Punkten umstritten" (HWK/Kalb, 6. Auflage 2014, § 111 ArbGG Rd. 4). Insbesondere ist umstritten, ob der Auszubildende den Schlichtungsausschuss bei einer Kündigung in Fällen der §§ 22 BBiG, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG anrufen muss (HWK/Kalb, a.a.O., § 111 ArbGG Rd.  15 ff.).

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23.10.2015

Genervte Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht wissen, verweise ich gerne auf Glossen in Magazinen. Das Manager-Magazin hat in seiner Online-Ausgabe einen schönen Artikel zu Sätzen, die man "im Büro nicht mehr hören will" veröffentlicht. Zwei Minuten und Sie sind durchgeklickt. Von mir hören Sie heute nichts mehr.

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15.10.2015

„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.

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06.10.2015

USA kein sicherer Hafen mehr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Lange war diskutiert worden, ob ein grenzüberschreitender Datentransfer in die USA erleichtert auf der Grundlage des § 4b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BDSG möglich ist, weil ein "angemessenes Schutzniveau" besteht, wenn sich die dortigen Unternehmen den "Safe Harbour Privacy Principles" (SHPP) der FTC (Federal Trade Commission)  unterworfen haben. Der EUGH hat im Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C 362/14- betreffend den Facebook Aktivisten Maximilian Schrems, voller Wortlaut hier) entscheiden, das das nicht mehr der Fall ist. Die USA sind kein sicheres Drittland mit einem der EU entsprechenden Datenschutzstandard.

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01.10.2015

Geheimcode der Chefs?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Artikel „Enträtseln Sie die Geheimcodes der Chefs“ bietet Anlass die Fähigkeiten im Hinblick auf die Zeugnissprache zu überprüfen – und an diesen zu zweifeln. Natürlich ist es richtig, dass Zeugnisse versteckte Hinweise enthalten können und sich gewisse Regeln eingebürgert haben. Aber nicht alle Vorgesetzten beherrschen diese und schreiben einfach unbedacht nachteilige Formulierungen in ein Zeugnis.

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29.09.2015

Mal nichts aus dem Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die aktuelle Ausgabe der LTO (Legal Tribune Online) hat den - analog zur Zeugnissprache - entwickelten Geheimcode der Anwaltsverzeichnisse geknackt. Die wichtigsten Bewertungen finden Sie hier.

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28.09.2015

Ausdrücklich verbieten!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Schlussfolgerung muss man aus einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (v. 16.09.2015 - 12 Sa 630/15) ziehen. Im Betrieb war die Privatnutzung des dienstlichen Telefons erlaubt. Genaue Regelungen hierzu bestanden nicht. Die Arbeitnehmerin hat während der Pausen an telefonischen Gewinnspielen über eine Sonderrufnummer teilgenommen. Die genaue Anzahl war streitig. Die Arbeitnehmerin hat aber den Ersatz von € 18,50 angeboten. Die wegen dieser Telefonate ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam. Der Umstand, dass es an einer genauen Regelung zum Umfang der Privatnutzung fehlte, minderte das Verschulden der Arbeitnehmerin.

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23.09.2015

Auswechseln von Kündigungsgründen im Prozess unzulässig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Urteil des LAG Düsseldorf (v. 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14) richten. Danach soll ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Arbeitsgerichtsprozess dann unzulässig sein, wenn die Kündigung „einen völlig anderen Charakter“ erhält. Konkret hatte der Arbeitgeber zunächst verhaltensbedingt gekündigt, dann die Kündigung als betriebsbedingte Kündigung im Prozess gerechtfertigt.

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17.09.2015

Über Piloten, Streikverbote und das „Streikziel hinter dem Streikziel“

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Im Strafrecht gibt es bekanntlich den „Täter hinter dem Täter“. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr auch eine Art Meta-Streikziel ausgemacht, also das Streikziel hinter dem Streikziel. Gegenstand von Arbeitskämpfen können in Deutschland bekanntlich nur die Ziele sein, die sich durch Tarifverträge regeln lassen. Anders als in europäischen Nachbarländern sind damit etwa politische Streiks unzulässig.

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16.09.2015

Clinch um das Bett für den Betriebsrat

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen (abgeleitet aus § 40 Abs. 1 BetrVG) steht häufig im Mittelpunkt arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Das BAG hat im Beschluss vom 27.5.2015 – 7 ABR 26/13 entschieden, dass Hotelkosten zu übernehmen sind, wenn die Schulung nur 44 Kilometer vom Betriebsort stattfindet, die Übernachtung nicht Gegenstand des Betriebsratsbeschlusses war, aber nach der Genehmigung des Arbeitgebers veränderte Umstände eingetreten sind. Hier waren es „außergewöhnliche Wetterverhältnisse“, die aufgrund durchgehender Eis- und Schneeglätte zu außergewöhnlichen Straßenverhältnissen mit verlängerten Fahrzeiten und einem „besonderen Unfallrisiko“ geführt hatten.

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13.09.2015

Entgrenzte Arbeitswelt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Chancen und die Gefahren, die von einer "entgrenzten" Arbeitswelt ausgehen, wird der 2. Deutsche Arbeitsrechtstag im Januar 2016 in Berlin unter dem Untertitel "Zwischen Überforderungsschutz und individueller Gestaltungsfreiheit" behandeln. Die Wochenzeitung "Die Zeit" befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe (No. 37, Seite 69) unter der Überschrift "Wir sind gut zu dir" mit sechs Versprechen von Unternehmen und der Realität. In der aktuellen Zeitschrift "Psychologie Heute" handelt ein Beitrag von der "Interessierten Selbstausbeutung". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Studie veröffentlicht, die untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen belastenden Arbeitsbedingungen und dem Neuroenhancement gibt. Und Gregor Thüsing überschreitet in seinem neuesten Buch "Mit Arbeit spielt man nicht!" in ausgesuchten aktuellen Themen, z.B. der kollektiven Interessenvertretung in einer individualisierten Gesellschaft, interessiert und freiwillig die Grenzen der reinen Rechtslehre - lesenswert!

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09.09.2015

Flexibilität des Arbeitsortes zugunsten schwerbehinderter Menschen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unter dem Schlagwort Arbeitswelt 4.0 wird gegenwärtig die Flexibilisierung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitstätigkeit diskutiert. Flexibilisierung gilt aber auch zugunsten der Arbeitnehmer, erst recht zugunsten schwerbehinderter Menschen. Aus § 81 Abs. 4 SGB folgt seit langem der Anspruch auf die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Das LAG Hamburg hat nun in einem Urteil vom 15.04.2015 (Az. 5 Sa 107/12) entschieden, dass aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 4 SGB IX der Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers folgen kann, von einer für ihn schwer erreichbaren Filiale in eine wohnortnahe Filiale versetzt zu werden. Dies auch dann, wenn dort erst ein Arbeitsplatz im Wege der Versetzung freigemacht werden muss.

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07.09.2015

Keine Kontrolle von Betriebsrat und sachkundigen Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die BetrVG-Novelle 2001 hat dem Betriebsrat das Recht gegeben, bei Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben vom Arbeitgeber sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt zu erhalten. Bei der Auswahl sind die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit dem betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Diese sachkundigen Arbeitnehmer können vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers befragt werden. Es  besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder einer seiner Vertrauenspersonen, wie nun das BAG im Beschluss vom 20.1.2015 – 1 ABR 25/13 – klargestellt hat.

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05.09.2015

WissZeitVG soll geändert werden

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern. Es gilt seit 2007 und regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahre zulässig.

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31.08.2015

Leiharbeitnehmer sind bei der Zahl der freigestellten Betriebsräte zu berücksichtigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wir wissen nicht, was das BMAS uns im Herbst als Gesetzesänderungsvorschlag zum AÜG unterbreiten wird und wie viel mehr Bürokratie das „neue AÜG“ den Unternehmen bringt. Die Rechtsprechung schreitet voran. Das LAG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 27.2.2015 (9 TaBV 8/14) entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der nach § 38 Abs. 1 BetrVG für die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Arbeitnehmerzahl im Betrieb zu berücksichtigen sind. Damit ist ein weiterer Schritt der kollektivrechtlichen Gleichstellung von Leiharbeitnehmern erfolgt.

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27.08.2015

Verzicht auf Equal-Pay-Anspruch durch Erledigungsklausel möglich

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BAG hat die Revision gegen ein Urteil des LAG Nürnberg zurückgewiesen, wonach eine umfassende Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zur Gesamtbereinigung eines streitigen Arbeitsverhältnisses auch etwaige "Equal-Pay-Ansprüche" des Arbeitnehmers erfasst (BAG vom 27.5.2015 - 5 AZR 137/14, ArbRB online).

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19.08.2015

Großflughafen BER und Arbeitsrecht - materielle Prüfung statt formalen Rigorismus!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Was ist eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 HS 2 TzBfG? Eine Verlängerung muss erstens noch während der Laufzeit des verlängerten Vertrages schriftlich vereinbart werden und darf zweitens nur die Vertragsdauer ändern, grundsätzlich aber nicht die übrigen Arbeitsbedingungen; anderenfalls liegt der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages vor, dessen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht ohne Sachgrund zulässig ist, selbst wenn sich die Gesamtdauer innerhalb der Grenze des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG bewegt.

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15.08.2015

Übertragung von Personalverantwortung als Einstellung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG liegt vor, wenn jemand in den Betrieb eingegliedert wird, für den der Betriebsrat zuständig ist. Eine Eingliederung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die betreffende Person innerhalb der Betriebsorganisation Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind. Die Eingliederung in die betriebliche Organisation hängt nicht davon ab, dass die Person ihre Tätigkeit im Betrieb, d.h. auf dem Betriebsgrundstück bzw. in den Betriebsräumen, verrichtet. Zum Betrieb gehören vielmehr auch Arbeitnehmer, die zur Erreichung des Betriebszwecks außerhalb des Betriebs eingesetzt werden; dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingegliedert ist.

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08.08.2015

Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - cui bono?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 20.6.2015 habe ich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des 2. Senats des BAG vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiterhin höchste Anforderungen zu stellen sind, insbesondere mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen, die mitunter als nachrangig oder nebensächlich angesehen werden.

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27.07.2015

Rechtsanwalt, Affektkündigung und Diskriminierung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oft sind wir über das Verhalten von Mandanten verwundert, die Kündigung um Kündigung erklären und sich nicht um deren Begründetheit scheren (vgl. BAG v. 26.6.2008, 6 AZN 648/07, NJW 2008, 3235 mit Anm. Grimm zu sog. Trotz- bzw. Wiederholungskündigungen). Auch manche Rechtsanwälte sind nicht besser, wie ein am 8.5.2015 vom Arbeitsgericht Berlin (28 Ca 18485/14) entschiedener Fall verdeutlicht.

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24.07.2015

Kündigungsschutz wegen Altersdiskriminierung im Kleinbetrieb

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) besteht kein Kündigungsschutz. Kündigungen können aber treuwidrig (§ 242 BGB) oder gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 23.7.2015 (Az. 6 AZR 457/14, PM Nr. 37/15) mit einer altersdiskriminierenden Kündigung einer Arzthelferin in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis beschäftigt. Es hat diese wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG als unwirksam iSv § 134 BGB angesehen.

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16.07.2015

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen mit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach verbreiteter Auffassung sind bei der Ermittlung der für die Anwendung der Regeln über die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Unternehmensgröße, insbesondere bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, die im Ausland beschäftigten Mitarbeiter nicht zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucksache 7/4845, Seite 4). Begründet wird diese Auffassung – wenn überhaupt – mit dem Territorialitätsprinzip, wonach sich die deutsche Sozialordnung nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten erstrecken kann.

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14.07.2015

Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung

Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung. Beispielhaft sei nur auf die Unterschiede bei den Unverfallbarkeitsfristen, der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, der Insolvenzsicherung für Zusagen, die in den beiden letzten Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, der Rentenanpassung sowie der Höhe der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG hingewiesen. Es ist daher wichtig, bei einer Versorgungszusage, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, zwischen den beiden Finanzierungsformen zu unterscheiden. Bei Mischfinanzierungssystem, wo jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten, liegt eine Differenzierung und unterschiedliche Behandlung auf der Hand. Nicht immer sind jedoch die Unterscheidungen so einfach zu treffen. In der Praxis finden sich Gestaltungen, in denen der Arbeitgeber das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers um einen bestimmten Betrag erhöht, jedoch unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag in betriebliche Altersversorgung umwandelt. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer keine Wahl, ob und in welcher Höhe sein Entgelt umwandeln will, eine Entgeltumwandlung scheidet von vorn herein aus (Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, 3. Aufl. 2014, A Rz. 97; ArbG Würzburg, Urt. v. 18.6.2013 - 10 Ca 1636/12, BetrAV 2013, 655).

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08.07.2015

Zwischen Saisonbetrieb und saisonaler Schwankung der kennzeichnenden Betriebsgröße

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für die Feststellung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer kommt es zwar nach § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Da die Vorschrift auf die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer abstellt, ist jedoch die Beschäftigungslage maßgebend, die im Allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist. Deshalb bedarf es zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung, wobei Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls nicht zu berücksichtigen sind.

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07.07.2015

Informationspflichten des Arbeitgebers bei betrieblicher Altersversorgung

Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Angesichts der Komplexität betrieblicher Altersversorgung ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach Informationsansprüchen des Arbeitnehmers immer wieder neu diskutiert wird.

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05.07.2015

Entwurf der Datenschutzgrundverordnung beschlossen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Datenschutzgrundverordnung der EU wird seit 2012 diskutiert. Am 15.06.2015 haben sich die EU-Justiz- und Innenminister auf den Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verständigt. Näheres findet sich in einer Pressemitteilung.

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02.07.2015

Betriebsvereinbarung mit Altersgrenzenregelung - gewusst wie!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich befugt, durch Betriebsvereinbarung zu bestimmen, dass die im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente enden. Jedoch gilt insoweit das Günstigkeitsprinzip. Haben sich die Arbeitsvertragsparteien bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses lediglich über die Art der Beschäftigung und die Höhe des Arbeitsentgelts geeinigt, steht das Günstigkeitsprinzip einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Betriebsvereinbarung mit Altersgrenze nicht entgegen.

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29.06.2015

Fehlerquelle Massenentlassungsverfahren

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fehler in Massenentlassungsverfahren sind wegen der einschneidenden Wirkungen (oftmals Unwirksamkeit der Kündigung nach § 134 BGB i.V. m. § 17 KSchG) aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht wesentliche Prüfungspunkte im Kündigungsschutzverfahren. Das BAG hat im Urteil vom 26.2.2015 (2 AZR 955/13) Ausführungen zum Konsultationsverfahren gemacht, die Anlass zu noch genauerer Beachtung des § 17 Abs. 2 und 3 KSchG und entsprechender Dokumentation auf Arbeitgeberseite geben. Der Blog ist heute etwas länger, weil der zugrunde liegende Sachverhalt die Fehler in der Vorgehensweise so plastisch werden lässt.

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28.06.2015

Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

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20.06.2015

Neues zur Unterrichtung beim Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Seit der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 10.11.2011 (8 AZR 430/10, ArbRB online) keimte etwas wie Hoffnung auf, dass eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB (doch) möglich sei (vgl. Gaul/Hiebert, Das Phantom lebt, ArbRB 2012, 183). Eine Entscheidung des 2. Senats vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) führt jedoch vor Augen, dass an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiter höchste Anforderungen gestellt werden, insbesondere auch mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen.

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17.06.2015

Ich habe noch nicht einen einzigen Sklaven in Katar gesehen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach den Erkenntnissen unserer Lichtgestalt zum Arbeitsrecht in Katar können wir neue Feststellungen, diesmal einer im Arbeitsrecht kompetenten Stelle, der ILO (International Labour Organisation), in der Presse lesen: Wer schwanger wird, fliegt. Sie lesen dort auch, wie der betroffene Arbeitgeber reagiert.

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12.06.2015

Dienstwagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein sehr amüsantes Quiz zum liebsten Thema deutscher Führungskräfte finden Sie im Spiegel (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/dienstwagen-quiz-limousine-fuer-den-chef-a-1037895.html. Dort erfahren Sie nicht nur, ob man einen Ferrari als Freiberufler von der Steuer absetzen kann (jedenfalls nicht als Tierarzt für Kleintiere, wenn man ihn in nur geringem Umfang nutzt,  so unter Bezugnahme auf §  4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG: BFH v. 29.4.2014, VIII R 20/12, DB 2014, 1590), und ob man einen Leichenwagen als Dienstwagen zur Verfügung stellen kann (nein, Leitsatz des LAG Köln v.  19.11.2009 - 7 Sa 879/09: "Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen PKW zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt."), sondern auch manches andere Interessante wie z.B. die Branchen-Hitliste der teuersten Dienstwagen oder steuerliche Hinweise. Wer will, kann am Wochenende von seinem Dienst-Ferrari träumen.

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11.06.2015

"Nicht lernfähig, nicht einsetzbar und absoluter Risikofaktor" - zulässige Beurteilung oder unzulässige Schmähkritik?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einer internen Beurteilung aus Anlass des bevorstehenden Ablaufs einer Probezeit wurden zum einen in einer tabellarischen Aufstellung die "Sorgfalt" und das "Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Kunden" jeweils mit "ausreichend" und die Kategorien "Arbeitstempo", "Geschicklichkeit", "Fachkenntnisse", "Verhalten gegenüber Vorgesetzten" und "Verhalten gegenüber Arbeitskollegen" jeweils mit "mangelhaft" bewertet. Zum anderen hieß es unter der vom Beklagten unterschriebenen Rubrik "Bemerkungen":

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09.06.2015

Neue Hoffnung auf „Mängelbeseitigung“ bei der Entgeltumwandlung?

Portrait von Peter Hanau
Peter Hanau

Die durch das Altersvermögensgesetz eingeleitete Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus führt zu einer Versorgungslücke, die u.a. durch den in § 1a BetrAVG geregelten Anspruch auf Umwandlung von Arbeitsentgelten in betriebliche Altersversorgung geschlossen werden soll.

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01.06.2015

BAG lehnt Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei nicht vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung weiter ab

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hat in einem Urteil vom 29.04.2015 (9 AZR 883/13) seine Rechtsprechung (zuletzt BAG v. 03.06.2014 – 9 AZR 111/13; v. 10.12.2013 – 9 AZR 115/13, Rz. 36 ff.) bestätigt, wonach auch im Fall der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG kein Rechtsmissbrauch besteht, wenn sich der auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zu ihm beklagte Arbeitgeber darauf beruft, dass das verleihende Unternehmen eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitze.

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27.05.2015

Abfindungsausschluss bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente im Sozialplan zulässig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ständiger Rechtsprechung des BAG entspricht es, dass Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden können, wenn sie rentenberechtigt sind. Dies gilt nach einem Urteil des BAG vom 7.6.2011 – 1 AZR 34/10 auch, wenn der Abfindungsausschluss wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente erfolgt. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 25.3.2015 (1 BvR 2803/11) nicht zur Entscheidung angenommen.

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26.05.2015

Auch Arbeitnehmer können Datenschutz-Einwilligungen nach § 4a BDSG erteilen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hat sich in einem  - noch relativ unbeachteten - Urteil vom 11.12.2014 (8 AZR 1010/13) zu einer zwischen Arbeitsrechtlern und Datenschutzrechtlern seit langem umstrittenen Frage geäußert. Viele Datenschutzrechtler (u.a. Simitis/Simitis, BDSG, 8. Auflage, § 4a, Rz. 62; differenzierend Plath, BDSG, 2013, § 4a Rz. 27) sind der Auffassung, dass in „abhängiger Beschäftigung“   - also im Arbeitsverhältnis - eine freie Entscheidung ausgeschlossen ist und damit Arbeitnehmer nicht nach § 4a BDSG in die Verwendung ihrer Daten einwilligen können.

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18.05.2015

Scheinselbständigkeit – Inwieweit ist die Existenz von gut qualifizierten Solo-Selbständigen bedroht?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Unsere Arbeitswelt verändert sich und damit auch die Formen der Selbständigkeit. Die „neue Selbständigkeit“ wird öffentlich überwiegend in Bezug auf den Niedriglohnsektor und die Schutzbedürftigkeit der Erwerbstätigen thematisiert. Daneben gibt es aber auch die gut qualifizierten Selbständigen, die sich ganz bewusst entschieden haben, ihr Know-how frei am Markt anzubieten. Zu dieser Gruppe gehören z.B. IT-Freelancer, Interim Manager, Honorarärzte, Ingenieure sowie weitere selbständige Berater und Experten („Wissensarbeiter“). Sie sind mittlerweile fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit und Unternehmenspraxis.

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17.05.2015

Rückkehrrecht als sachlicher Grund i.S.v. § 14 TzBfG?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Als sachlichen Grund, der die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigen kann, hat das BAG in der Vergangenheit den Fortbestand eines anderen Arbeitsverhältnisses und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis anerkannt. Sodann hat es diese Rechtsprechung auf Fälle ausgedehnt, wenn der beim neuen Arbeitgeber befristet Beschäftigte in einem Beamtenverhältnis steht, insbesondere auf Fälle der sog. Insich-Beurlaubung bei den Postnachfolgeunternehmen (BAG vom 25.5.2007 - 7 AZR 402/04).

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15.05.2015

BAG: Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bei der Auslegung des MiLoG besteht Unklarheit darüber, ob Arbeitnehmer für Zeiten der Nichtarbeit (etwa nach § 615 BGB, §§ 2, 3 EFZG oder § 1 BUrlG) Mindestlohn beanspruchen können. § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG knüpft an die erbrachte Arbeitsleistung an. Das deutet auch die Regierungsbegründung (BT-Drs. 18/1558, 34), die von „geleisteten Arbeitsstunden“ spricht, an. Nun wissen wir, dass der Gesetzgeber in seinen Materialien nicht immer vollständig präzise und (zu Ende) durchdacht formuliert. Manche (ErfK/Franzen, § 1 MiLoG, Rz. 19, 20) haben daraus gleichwohl abgeleitet, dass im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kein Anspruch auf Mindestlohn bestehen soll. Das entspreche der synallagmatischen Regelung des § 326 BGB (so im dogmatischen Ausgangspunkt auch Beck’scher OK Arbeitsrecht/Greiner, § 1 MiLoG, Rz. 75). Im Arbeitsrecht können Sonderregelungen zu § 326 Abs. 1 BGB den Entgeltanspruch aber aufrechthalten. Das BAG hat sich am 13.05.2015 (Az. 10 AZR 191/14, liegt bislang nur als PM 30/15 vor) zum Mindestlohn nach dem AEntG geäußert und zumindest mittelbar zu dieser Frage Stellung genommen.

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11.05.2015

Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei vollendeten Tatsachen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ist eine Betriebsänderung bereits durchgeführt, ist der dem Betriebsrat sonst grundsätzlich im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.d § 111 BetrVG gewährte Unterlassungsanspruch ausgeschlossen. So hat es das LAG Hamm (Beschluss vom 17.02.2015 - 7 TaBV Ga 1/15) entschieden.

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08.05.2015

Beim BEM bleibt der Anwalt draußen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 18.12.2014 (5 Sa 518/15, ArbRB 2015, 72 ([Anm. Trebeck]) entschieden, dass keine "grundsätzliche" Pflicht des Arbeitgebers besteht, zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeitstand des Arbeitnehmers hinzuziehen. Das folgert das LAG m.E. zu Recht aus dem Wortlaut des § 84 Abs. 2 SGB IX. Dort sind die zu beteiligenden Stellen abschließend benannt.

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27.04.2015

Novellierung der Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die EU-Kommission hat am 10.04.2015 eine Konsultation mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) auf EU-Ebene eingeleitet. Ziel ist, eine Stellungnahme zur möglichen Überarbeitung dreier bedeutender Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer einzuholen.

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22.04.2015

Klare Worte von der Waterkant - o tempora, o mores!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung steht auf einem sicheren rechtlichen Fundament. Sie entspricht einer allgemein üblichen Praxis des Arbeitslebens. Allgemeine zivilrechtlich begründete Zweifel an der Wirksamkeit einer Dienstwagenüberlassungsvereinbarung in einem wirksam geschlossenen Arbeitsvertrag bestehen nicht. Soweit sich der Staat zulässigerweise zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsmittel bedient, folgen die Rechte und Pflichten aus dem Privatrecht (mit Ausnahme seiner über die Drittwirkung hinaus regelmäßig bestehen bleibenden Grundrechtsbindung).

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18.04.2015

Mindestlohn nicht nur für erbrachte Arbeit!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der seit 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn beträgt bekanntlich 8,50 Euro - man sollte meinen je Arbeitsstunde, das Gesetz (§ 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG) stellt aber auf die Zeitstunde ab. Allgemein wird die Ansicht vertreten, dass die Arbeitsstunde gemeint sei - etwas anderes wäre auch kaum einsichtig. Ausgehend von diesem Verständnis stellt sich die Frage, ob Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ebenfalls mit mindestens 8,50 Euro zu vergüten sind. Für die Rechtsverordnung nach § 11 AEntG im Pflegebereich hat das BAG entschieden, dass das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist (BAG vom 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12, ArbRB 2015, 36).

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14.04.2015

Rechtsanspruch auf ein Homeoffice?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet über ein heute verabschiedetes Gesetz, wonach Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Homeoffice haben (www.spiegel.de). Arbeitgeber müssen eine Ablehnung begründen. Welche Interessen sie dabei überhaupt geltend gemacht können, steht im Gesetz. Es lässt 3 mögliche Argumente zu: Wenn Heimarbeit zu schweren Sicherheitsrisiken oder zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden führt. Kein Aprilscherz, sondern ab Juli 2015 Realität - in den Niederlanden.

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09.04.2015

Recht zur Privatnutzung bei der Firmenkreditkarte?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen rund um die Privatnutzung dienstlich genutzter Arbeitsmittel (Auto, Telefon, Laptop) beschäftigen die Gerichte seit langem. Mit den (kündigungsrechtlichen) Folgen der Privatnutzung einer Firmenkreditkarte hat sich das LAG Nürnberg im Urteil vom 03.02.2015 (Az. 7 Sa 394/14) beschäftigt.

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30.03.2015

Darlegungs- und Beweislast bei einem „guten“ Zeugnis

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das BAG hat am 18.11.2014 entschieden, dass die tatsächliche Praxis der Erteilung von überdurchschnittlichen Zeugnissen nicht zu einer Veränderung der Darlegungs- und Beweislast im Zeugnisstreit führt (BAG, Urteil v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13).

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27.03.2015

Erkrankte Auszubildende in der Berufsschule

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf einen interessanten Aspekt weist ein Urteil des LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 14.1.2015 - 13 Sa 73/14) hin. Während einer lang anhaltenden aus psychischen Gründen beruhenden Erkrankung konnte eine Auszubildende nicht mehr ihren Aufgaben im Ausbildungsbetrieb nachkommen, besuchte jedoch in Absprache mit ihren Ärzten und Psychologen und auf deren Empfehlung die Berufsschule weiter. Die Krankenkasse kürzte das auf die Tage des Berufsschulbesuchs entfallende Krankengeld. Die Auszubildende machte insoweit einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Ausbildenden geltend.

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24.03.2015

Irrsinnsurteil gegen Mainz 05?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die bekannte Tageszeitung "Bild " berichtet am 24.3.2015 auf ihrer Homepage über ein Urteil des ArbG Mainz vom 19.3.2015 (Az. 3 Ca 1197/14), das die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Profi-Fußballer als unwirksam ansieht, und wirft die Frage auf, ob dieses "Irrsinns-Urteil" den Profi-Fußball revolutioniere. Nach einer von 2009 bis 2014 dauernden Beschäftigung - zuletzt in der zweiten Mannschaft - hatte der Torhüter Heinz Müller nach dem Auslaufen des Arbeitsverhältnisses Klage nach § 17 TzBfG erhoben. Mainz 05 hatte sich zur Rechtfertigung der Befristung u.a. auf die Branchenüblichkeit berufen.

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19.03.2015

Griechische Verhältnisse?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

 

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16.03.2015

„Korrekturvereinbarung“ als Standardinstrument bei Low Performern?

Portrait von Annett Böhm
Annett Böhm

In den Unternehmen rückt das Thema „Umgang mit Leistungsmängeln im Arbeitsverhältnis“ mehr und mehr in den Fokus. Es werden dort kreative Möglichkeiten gesucht, um sog. Low Performer „einzunorden“ oder sich von ihnen zu trennen. Einige Arbeitgeberverbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen aktuell als Standardinstrument den Abschluss einer Korrekturvereinbarung mit den unliebsamen Mitarbeitern wie folgt:

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12.03.2015

Das Ehrenamt - das unbekannte Wesen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vom MiLoG nicht geregelt wird nach § 22 Abs. 3 MiLoG die Vergütung der ehrenamtlich Tätigen. Die Vorschrift hat lediglich "klarstellenden Charakter", denn ehrenamtlich Tätige werden ebenso wie die dort genannten Berufsauszubildenden "bereits statusrechtlich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt" (BT Drs. 18/1558, S. 43). So kurz, so gut! Aber auch klar? Man fragt sich, wozu es der klarstellenden Verlautbarung des BMAS für Vertragsamateure im Sport bedurfte, sind sie doch "Mitglieder des Vereins und erhalten für ihren sportlichen Einsatz eine geringe Bezahlung, üblicherweise als geringfügig Beschäftigte (Minijobber)" (www.der-mindestlohn-gilt.de).

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11.03.2015

Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ unbestimmt und unwirksam?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Düsseldorf hat im Urteil vom 28.8.2014 (5 Sa 1251/13) eine ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ als unbestimmt und damit unwirksam angesehen.

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05.03.2015

Wann ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb spielt in verschiedenen Zusammenhängen eine Rolle. Zunächst geht es um das Zutrittsrecht ihrer Beauftragten nach § 2 Abs. 2 BetrVG (s. hierzu Kleinebrink, ArbRB 2013, 353 ff.), ferner um die Antragsbefugnis zur Bestellung eines Wahlvorstandes gemäß §§ 17 Abs. 4, 16 Abs. 2 BetrVG sowie um das Recht, bei einer Betriebsratswahl Wahlvorschläge zu machen (§ 14 Abs. 3 BetrVG) und in betriebsratslosen Betrieben zu einer Wahlversammlung einzuladen (§ 17 Abs. 3 BetrVG).

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05.03.2015

Welche Lohnbestandteile sind auf den Mindestlohn anrechenbar?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt lediglich fest, dass grds. jeder Arbeitnehmer seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde hat. Aber was gehört eigentlich alles zum Mindestlohn bzw. welche Lohnbestandteile sind insoweit anrechenbar? Nach einigen Auseinandersetzungen mit dieser Frage im Schrifttum liegt jetzt eine der ersten Entscheidungen hierzu vor (ArbG Berlin, Urt. v.  4.3.2015 - 54 Ca 14420/14).

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04.03.2015

Probleme beim doppelgleisigen Rechtsschutz schwerbehinderter Menschen gegen Kündigungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das VG Düsseldorf hat im Urteil vom 20.11.2014 – Az. 13 K 546/14 – entschieden, dass für die Klage eines schwerbehinderten Menschen gegen die Zustimmungserklärung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht, sobald die Kündigungsschutzklage zurückgenommen worden ist.

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24.02.2015

Auch Gewerkschaften sollten Ausschlussfristen beachten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und deren Arbeitnehmern beschäftigen manchmal die Arbeitsgerichte. Das LAG Niedersachsen hat sich mit den Ansprüchen einer Gewerkschaft gegen einen Gewerkschaftssekretär auf Abführung von Aufsichtsratstantiemen zu befassen gehabt (Urteil vom 22.7.2014 – 15 Sa 1220/13).

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13.02.2015

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auch wenn der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat und aus der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente  bezieht, bedarf bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Befristung des Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes. Ein derartiger Grund liegt vor, wenn die befristete Fortsetzung der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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12.02.2015

Vorsicht bei Ausschlussfristen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den für den öffentlichen Dienst geltende Tarifverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.

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05.02.2015

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das ArbG Freiburg hat in einem Urteil vom 16.12.2014 (Az.: 4 Ca 339/14) abstrakte Indizien im Rahmen der Konkretisierung der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des BAG zum „institutionellen Rechtsmissbrauch“ bei Befristungen aufgestellt. Die kumulative dreifache Überschreitung der für die sachgrundlose Befristung geltenden Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG indiziere bei der Befristung aus sachlichem Grund institutionellen Rechtsmissbrauch.

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29.01.2015

Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters I und II

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Entlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer richtlinienkonformen Auslegung den Ausspruch der Kündigung. Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 23.3.2006 (2 AZR 343/05). In demselben Urteil hat das BAG Vertrauensschutz gewährt. Eine erst nach Ausspruch der Kündigung erstattete Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit führte jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sich der Arbeitgeber berechtigterweise auf den auch bei einer Änderung der Rechtsprechung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen konnte.

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28.01.2015

Selbst ist der Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12.11.2014 (3 TaBV 5/14, juris und http://www.arbrb.de/39073.htm ) zu Recht entschieden, dass das Anbringen der Attrappe einer Videokamera kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst. Eine Attrappe sei objektiv nicht geeignet, Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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27.01.2015

Streit um den Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2014 eine neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen und den Entwurf nach Art. 80 GG dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat dazu am 19.12.2014 beschlossen, dem Entwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen (BR-Drucks. 509-14 v. 19.12.2014).

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22.01.2015

Erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Zehnte Senat des BAG hat mit zwei Beschlüssen (v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, GmbHR 2015, 27; v. 3.12.2014 - 10 AZB 98/14) seine erst vor kurzem bestätigte Rspr. zum Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG geändert und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erweitert. Organvertreter sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG in Betrieben juristischer Personen oder einer Personengesamtheit dann nicht Arbeitnehmer iSd. ArbGG, wenn sie kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Im "Arbeitgeberlager" stehende Organmitglieder sollen keinen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen (BAG v. 20.8.2013 - 5 AZB 79/02, ArbRB 2014, 140, B I 3 der  Gründe).

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12.01.2015

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte - Rundschreiben der DRV

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 12.12.2014 hatte ich auf das Rundschreiben der DRV zum Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte vom 12.12.2014 hingewiesen. Im aktuellen Heft der NZA (2015, Seite 27 f) finden sich Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndikusanwälte des Kölner Universitätsprofessors Prof. Dr. Christian Rolfs.  Zur Lektüre empfohlen.

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06.01.2015

Lohnwucher - beim ersten seid ihr frei, beim zweiten seid ihr Knechte!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Köln hat mit Urteil vom 18.9.2014 (11 Ca 10331/13) entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage, nach der Psychotherapeuten in Ausbildung für die gesetzlich vorgesehene praktische Tätigkeit einen Anspruch auf Entgelt haben, besteht und eine Vereinbarung, die eine Vergütung ausdrücklich ausschließt, wirksam ist. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, dass die praktische Tätigkeit vornehmlich Ausbildungszwecken dient. Der Kläger hatte knapp 18.000 Euro für knapp 12 Monate geltend gemacht und ging leer aus.

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23.12.2014

LAG Baden-Württemberg uneins beim Scheinwerkvertrag: Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber trotz Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - ja oder nein?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Konsequenzen eines Scheinwerkvertrages im Verhältnis zum vermeintlichen Verleiher werden seit längerem diskutiert. Einen neuen Eckpunkt der Diskussion hat das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 3.12.2014 (Az. 4 Sa 41/14) gesetzt. Es hat ein Arbeitsverhältnis zum "Scheinauftraggeber" (den es also tatsächlich als Entleihunternehmen ansieht) in entsprechender Anwendung der §§ 9 Ziff. 1 , 10 Abs. 1  Satz 1 AÜG bejaht, obwohl die den Arbeitnehmer beschäftigenden Drittunternehmen über eine Erlaubnis nach dem AÜG verfügten.

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20.12.2014

Schwergewicht(ig)e in Europa - Das erste Gebot und die Dritte Gewalt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ganz hoch greift der Kommentator sowohl des EU-Vertrages als auch der EMRK, der Berliner Kollege Ulrich Karpenstein in seiner Stellungnahme zu dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des EuGH zum Beitritt der EU zur EMRK (http://curia.europa.eu) gegenüber der Süddeutschen Zeitung gestern: danach gelte "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Auch der EuGH hat nicht mit "kleiner Münze" argumentiert: durch einen Beitritt der EU zur EMRK, der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag freilich ausdrücklich vorgesehen ist, könne die Autonomie des Unionsrechts gefährdet werden, so der rote Faden des Gutachtens des EuGH. Im Kampf ums Recht geht es oft um Machtfragen, hier jedoch um den "Kampf ums letzte Wort" - so Wolfgang Janisch in der SZ. Haben die Regierungschefs und die Parlamente der Mitgliedstaaten der Union mit Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag das Wesen der Union verkannt - oder die Richter des EuGH die Grenzen der Dritten Gewalt?

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14.12.2014

Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll, erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird. Formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen sollen ausgeschlossen werden. Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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12.12.2014

Rentenversicherung für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung  für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier.  Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.

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09.12.2014

Ausschlussfristen vom Aussterben bedroht?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Das MiLoG regelt in § 3 die Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind danach unwirksam. Hier kommen die Ausschlussfristen ins Spiel. Da diese sich regelmäßig auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, erfassen sie möglicherweise auch Mindestlohn-Ansprüche. Dann droht jetzt aber ihre Unwirksamkeit. Oder vielleicht doch nicht? 

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27.11.2014

BVerwG zur Sonntagsarbeit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Hingegen hat es die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern  im Bereich des Buchmachergewerbes zulässt (BVerwG Urt. v. 26.11.2014 - 6 CN 1.13). Die Beschäftigung im Buchmachergewerbe bezieht sich nach der Verordnung nur auf die Entgegennahme von Wetten für Veranstaltungen, die an diesen Tagen stattfinden und für die sich deshalb aus anderen Vorschriften ergeben muss, dass sie an diesen Tagen, etwa aus Gründen der Freizeitgestaltung der Bevölkerung, auch stattfinden dürfen. Ferner dürfen die Wetten nur an der Stätte der Veranstaltung entgegengenommen werden. Erfasst werden damit insbesondere Rennsportveranstaltungen, etwa auf Pferderennbahnen. Insoweit handelt es sich bei der Annahme von Wetten um einen spezifischen Sonn- und Feiertagsbedarf, der als Bestandteil des Freizeiterlebnisses, um nicht den Freizeitgenuss insgesamt zu gefährden, nur an Ort und Stelle befriedigt werden kann.

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10.11.2014

Geplantes Tarifeinheitsgesetz: Großer Wurf oder großer Murks?

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ArbRB Redaktion

Am 28.10.2014 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vorgestellt. Danach soll in Fällen der Tarifkollision der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Eine Einschränkung des Streikrechts sieht der Entwurf seinem Wortlaut nach ebenso wenig vor wie Sonderregelungen für den Bereich der Daseinsvorsorge. Ist das jetzt der ganz große Wurf oder eher Murks?

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06.11.2014

Arbeitszeitverlängerungen über 10 Stunden nur im Ausnahmefall

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder taucht in der Praxis das Bedürfnis nach einer Arbeitszeitverlängerung über 10 Stunden auf. Das ArbZG enthält hierzu Ausnahmeregelungen. Diese werden aber restriktiv angewandt, wie eine Entscheidung des VGH München v. 13.03.2014 – 22 ZB 14.344 – verdeutlicht.

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30.10.2014

Altersbefristung nach Mangold - die Erste

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hatte der EuGH § 14 Abs. 3 TzBfG in der ursprünglich geltenden Fassung als mit Unionsrecht nicht vereinbar erklärt (Urt. v. 22.11.2005 – C-144/04 – Mangold, ArbRB 2006, 3 ). Die Entscheidung erging aufgrund eines Beschlusses des ArbG München keine drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. § 14 Abs. 3 TzBfG wurde aufgrund der Entscheidung des EuGH geändert und gilt in der geänderten Fassung seit dem 1.5.2007. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Diesmal brauchte es gut sieben Jahre, bis das Bundesarbeitsgericht sich mit der Vorschrift befassen konnte (BAG, Urt. v. 28.5.2014 - 7 AZR 360/12, ArbRB online).

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23.10.2014

Keine Nullachtfünfzehn-Begründung bei der Wahlanfechtung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Betriebsratswahlen können innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 19 Abs. 2 BetrVG angefochten werden. Das LAG Hamm (Beschl. v. 21.3.2014 – 13 TaBV 110/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie substantiiert die Begründung einer Wahlanfechtung sein muss.

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15.10.2014

Austritt aus dem Arbeitgeberverband - weder "blitzschnell" noch "ausgebremst"

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Während sich das BAG in den letzten Jahren verschiedentlich mit der Frage der Zulässigkeit und der tarifrechtlichen Bedeutung eines Blitzaustritts aus dem Arbeitgeberverband zu befassen hatte, hat der BGH nunmehr zu der spiegelbildlichen Konstellation Stellung genommen. Wie lang darf eine Kündigungsfrist in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bemessen sein?

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04.10.2014

Anwaltshaftung für Vergleich im Kündigungsschutzprozess?

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Axel Groeger

Aus Koblenz, wo Karl Baedeker heute vor 155 Jahren verstarb, kommt eine Entscheidung, die beruhigend wirkt.

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03.10.2014

"Einfaches" Scheitern der Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien genügt zur Anrufung der Einigungsstelle

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder wird diskutiert, ob es materielle Voraussetzungen gibt, bevor die Einigungsstelle nach § 98 ArbGG angerufen werden kann. Das LAG Hamm hat dies zu Recht in einem Beschluss vom 14.05.2014 (7 TaBV 21/14) verneint.

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30.09.2014

"Gemützel" beim BAG

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Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Nachdem die Frage, ob ein Pilot einer Fluglinie durch Betriebsvereinbarung gezwungen werden kann, eine sog. Cockpit-Mütze als Teil der einheitlichen Dienstbekleidung zu tragen, in den Vorinstanzen unterschiedlich beurteilt wurde, hat das BAG zugunsten des klagenden Piloten entschieden: er ist nicht zum Tragen der Mütze verpflichtet ( BAG v. 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12, Pressemitteilung Nr.50/14).

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30.09.2014

Vorsicht bei Prozessbeschäftigung!

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Axel Groeger

Es kommt eher selten vor, dass ein Arbeitnehmer während eines Bestandsschutzrechtsstreits vorläufig weiterbeschäftigt wird.  Zu unterscheiden sind die zwischen den Parteien vereinbarte Weiterbeschäftigung, die unter einer Befristung oder auflösenden Bedingung steht, und die Weiterbeschäftigung auf der Grundlage eines Urteils, das den Weiterbeschäftigungsanspruch tituliert.

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24.09.2014

Doppelter Vorsitzendenwechsel beim BAG

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Detlef Grimm

Zum 30.09.2014 tritt der Vorsitzende des Sieben Senats des BAG, Wolfgang Linsenmeier, in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin wird Edith Gräfl, die seit Juli 2010 Vorsitzende des Dritten und für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständigen Senats ist. Neuer Vorsitzender des Dritten Senats wird der bisher im Siebten Senat als Beisitzer tätige Dr. Bertram Zwanziger. Zuständig ist der Siebte Senat u.a. für das Befristungsrecht.

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15.09.2014

Nur Schall und Rauch?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Befragt nach Mitteln, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, fallen einem spontan das von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangene (§ 620 Abs. 3 BGB i.V.m. dem TzBfG) Arbeitsverhältnis, der Auflösungsvertrag  und die Kündigung (§ 623 BGB) sowie - praktisch der wohl häufigste Fall - der Vergleich - außergerichtlich oder vor Gericht (Vorsicht bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO, der kein gerichtlicher Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG ist!) ein. Bei der Auflösung eines Zweier-Bundes nach § 9 KSchG kommt ein Gericht als notwendiger Dritter ins Spiel. Nach Abpfiff des Spiels (juristisch genau: nach Rechtskraft) hat die oder der Unparteiische seine Schuldigkeit getan, dann kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Ebendies kann nicht "auf dem Spielfeld", sondern auf der richtigen Bühne der Arbeitgeber auch, nur heißt es dort anders: Nichtverlängerungsmitteilung (dazu Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Auflage 2014, Teil 14 G Rn 16 ff). Kraft Gesetzes ist es eher schwierig oder "geht gar nicht" würde die Kanzlerin sagen (siehe BAG 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 ua.). Durch Wegfall der Geschäftsgrundlage soll es noch zu Zeiten der Teilung Deutschlands unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen sein, wenn jemand von Ost nach West gegangen ist und nach der Wende "rüber gemacht hat".

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