Arbeitsrecht | Sozialrecht

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03.06.2018

Kontrolle von Vorstandsvergütungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes hat in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur Größe und zur Bedeutung der Körperschaft zu stehen. Nicht de lege ferenda, also keine Forderung aus einem Parteiprogramm und keine bislang noch nicht entdeckte Randnummer aus dem Koalitionsvertrag, sondern geltendes Recht: für Vorstände von Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen. Nachzulesen in § 35a Abs. 6a S. 1 und 2 SGB IV.

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01.06.2018

Keine Kündigung des katholischen Chefarztes nach dessen Wiederheirat – EuGH und BAG versus BVerfG?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ArbRB 2014, 359) das Urteil des BAG vom 08.09.2011 (2 AZR 543/10, ArbRB 2012, 72), mit dem dieses die  Kündigung eines katholischen Chefarztes aus Düsseldorf nach dessen Wiederverheiratung als unwirksam angesehen hatte, als verfassungswidrig beanstandet und das Urteil des BAG aufgehoben. Nun hat der Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 31.05.2018 (EuGH Rs. C-68/17 – IR/JQ) zum Vorlagebeschluss des BAG (v. 28.07.2016 – 2 AZR 746/14 (A), ArbRB 2017, 67) die von dem in Besitz der katholischen Kirche (Caritas) stehenden Krankenhaus in der Rechtsform GmbH wegen der Wiederverheiratung des geschiedenen Chefarztes ausgesprochene Kündigung als Verstoß gegen die Gleichbehandlungs-RL 2000/78/EG (umgesetzt in den 8, 9 AGG) angesehen.

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25.05.2018

Ab heute: Datenschutzbeauftragter kann beim LDI NRW gemeldet werden

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise verpflichtet Art. 37 Abs. 7 DSGVO ab dem 25.05.2018 alle verantwortlichen Stellen (also Arbeitgeber und Unternehmen) dazu, den jeweiligen Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hatte in der Vergangenheit angekündigt, eine elektronische Meldung sei erst im späteren Verlauf des Jahres möglich.

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23.05.2018

Keine Pflicht zur Herausgabe der Handynummer an den Arbeitgeber?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Datenschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Thüringer LAG hat in zwei Fällen (6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Herausgabe der privaten Mobiltelefonnummer verneint. Der Arbeitgeber wollte den Arbeitnehmer außerhalb des Bereitschaftsdienstes für Notfälle heranziehen können. Das LAG sah hierin einen schweren Eingriff, der nach dem Thüringer Landesdatenschutzgesetz einer besonderen Rechtfertigung bedürfe. Der Arbeitgeber habe durch die Änderung der Rufbereitschaft selbst die Problemlage herbeigeführt. In der Tagespresse war nämlich berichtet worden, dass außerhalb von Wochenenden und Feiertagen kein Bereitschaftsdienst mehr existieren sollte. Vielmehr sollten Arbeitnehmer willkürlich angerufen werden können.

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18.05.2018

Unwirksamkeit der Kündigung auch bei nur fehlerhafter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der ArbRB-Blog hatte über die Neueinführung des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung) bzw. des seit dem 01.01.2018 geltenden § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX berichtet, der als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung schwerbehinderter Menschen die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung verlangt. Nun liegt eine erste Entscheidung des ArbG Hagen vom 06.03.2018 (5 Ca 1902/17) vor, die die Unwirksamkeitsfolge auch bei einer nur fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung anordnet.

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10.05.2018

Entrüstung über die Entfristungspraxis - die Post AG (k)ein Vorbild?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Post AG ist seit einigen Tagen in den Schlagzeilen. Auslöser ist, dass sie bei der Entscheidung, ob Beschäftigte von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übernommen werden, auch auf krankheitsbedingte Fehltage während des befristeten Arbeitsverhältnisses abstellen soll. Was ist von dieser Kritik zu halten?

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07.05.2018

EU will Whistleblower schützen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europäische Kommission hat am 23.04.2018 in englischer Sprache den Entwurf einer neuen Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern – sog. Whistleblowern – in der EU vorgelegt. Ausgangspunkt waren die jüngsten Skandale wegen Dieselgate, Lux Leaks und die Panama Papers.

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26.04.2018

Möglichkeit der Rückkehr in den "sicheren Hafen" des Beamtenverhältnisses oder mögliche Pflichtenkollision als Befristungsgrund iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Hamburg hat mit Urteil vom 9.11.2017 (7 Sa 70/10, ArbRB online) der Ansicht des BAG im Urteil vom 25.5.2005 - 7 AZR 402/04, ArbRB online) widersprochen, wonach die Insichbeurlaubung von Beamten der ehemaligen Deutschen Post wegen der Besonderheit der Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF im Zusammenhang mit dem aus der Privatisierung sich ergebenden Einsatz beamteter Mitarbeiter in den Nachfolgegesellschaften der Deutschen Post die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG rechtfertigt.

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25.04.2018

Haben Sie schon einmal den Geburtstag eines Mitarbeiters vergessen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich schon und das war ziemlich blamabel. Möglicherweise wird Ihnen das zukünftig öfter passieren, denn viele Arbeitgeber und Abteilungsleiter führen Geburtstagslisten o.Ä. Aber dürfen sie das? Vielfach wird argumentiert, dass die Speicherung dieser Daten nicht für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist (§ 26 BDSG n.F.) Also bleibt ihnen nur die Einholung der Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese ist dann jederzeit widerruflich.

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25.04.2018

Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht im Jahr 2018

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute möchte ich Sie auf das in der vergangenen Woche stattgefundene Europarechtliche Symposion beim Bundesarbeitsgericht hinweisen. Die spannenden Vorträge finden Sie unter https://www.bundesarbeitsgericht.de/symposion/symposion.html. Themen sind der nationale und unionsrechtliche Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassung sowie die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf das nationale Recht. Das beinhaltet einen Bericht zum deutschen und europäischen Antidiskriminierungsrecht und den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff sowie das Recht des Betriebsübergangs.

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22.04.2018

Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber verurteilt, einem Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Versetzung die Kosten für eine von ihm angemietete Zweitwohnung und für einen Teil der Heimfahrten zu erstatten. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Heimfahrten wie Arbeitszeit zu vergüten, hat es jedoch abgelehnt.

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16.04.2018

Benachteiligung freigestellter Betriebsräte bei der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Anwaltssenat des BGH hat (Urteil vom 29.01.2018 – AnwZ (Brfg) 12/17) entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht als Syndikusrechtsanwalt gem. §§ 46a Abs. 1, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO zugelassen werden kann. Anderes folge auch nicht aus § 78 Satz 2 BetrVG, der die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder schütze.

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11.04.2018

Altersgrenzenvereinbarungen in Gefahr

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jeder weiß, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG auch bei der Vereinbarung von Altersgrenzen gilt. Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift ist kein Raum. Die gesetzliche Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG ist aber nicht schon dann gewahrt, wenn eine die Befristungsabrede enthaltende Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet wurde. Vielmehr muss die Befristungsabrede dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein. Dem Arbeitnehmer soll zum einen deutlich vor Augen geführt werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Vereinbarung der Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch enden wird und daher keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden kann. Zum anderen dient das Schriftformerfordernis einer Erleichterung der Beweisführung. Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn die Schriftform nicht den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Befristungsabrede beim Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn voraussetzte. Der Arbeitnehmer könnte bei Vertragsbeginn nicht erkennen, ob sein Arbeitsvertrag wirksam befristet ist oder nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dies eröffnete die Möglichkeit, darüber zu streiten, ob die schriftliche Annahme im Zeitpunkt des Vertragsbeginns bereits erklärt war. Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden. Dies hat das BAG kurz und prägnant entschieden (BAG Urt. v. 25.10.2017 -7 AZR 632/15, ArbRB Online).

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08.04.2018

Nichtige Vereinbarung über Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 3 BetrVG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Vereinbarung über eine pauschale Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 3 S. 3 BetrVG kann nach § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 134 BGB nichtig sein. Dennoch gezahlte überhöhte Pauschalvergütungen kann der Arbeitgeber nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern. Der Anspruch ist nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB, wonach die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn auch dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt, ist einschränkend auszulegen. Der Schutzzweck des Begünstigungsverbots verlangt eine einschränkende Auslegung dahin, dass die Rückforderung nicht ausgeschlossen ist. Denn § 78 S. 2 BetrVG soll nicht nur die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden. Die Bestimmung schützt damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder. Es wäre deshalb mit dem Zweck der Nichtigkeitsnorm unvereinbar, wenn eine Rückforderung nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen wäre und deshalb die Vermögensverschiebung erhalten bliebe. Die Begünstigung, die nach § 78 S. 2 BetrVG verhindert werden soll, würde durch den Kondiktionsausschluss perpetuiert.

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27.03.2018

Erleichterter Kündigungsschutz für Finanzinstitute im Koalitionsvertrag

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In meinem „Schnell-Blog“ über den Koalitionsvertrag (datierend vom späten Nachmittag des 07.02.2018) habe ich leider nicht vollständig berichtet. Der Koalitionsvertrag hat eine „Bombe“ in den Zeilen 3202 ff. versteckt, weil er Deutschland nach dem Brexit für Finanzinstitute attraktiver machen möchte:

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27.03.2018

Ist zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oftmals besteht Streit um die Personen des Vorsitzenden einer Einigungsstelle, der im Verfahren gem. § 100 ArbGG zu klären ist. Zwischen den - hier letztinstanzlich zuständigen - LAG’en besteht Uneinigkeit, ob bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung die Ablehnung durch einen Betriebspartner mit oder ohne nähere Begründung genügend ist. Interessant ist eine aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2017.

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19.03.2018

Tarifsozialpläne auch ohne Betriebsänderung?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Hamm hat Gewerkschaften und diese begleitenden Betriebsräten in einem Beschluss vom 02.07.2017 (12 Ta 373/17) Wege aufgezeigt, wie ein „echtes“ Arbeitskampfinstrumentarium bei auch nur minimalen betrieblichen Veränderungen geschaffen werden kann. Selbst wenn mangels Erreichen der Schwellenwerte noch keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 BetrVG vorliegt, sollen Gewerkschaften Verhandlungen über einen Tarifsozialplan mit kurzfristig ausgerufenen (Warn-)Streiks begleiten können.

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12.03.2018

Missbrauch bei Befristungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Koalitionsvertrag (siehe dazu mein Blog vom 07.02.2018) will nicht nur sachgrundlose Befristungen eingrenzen, sondern auch Befristungen mit Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG begrenzen.

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10.03.2018

"Neutralitätspflicht" des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Müssen außer Ministern auch Arbeitgeber bedenken, was sie in welchem Kontext sagen? Oder genießen sie den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG?

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06.03.2018

Sonderarbeitsrecht für Biergärten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Groko hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Sonderarbeitsrecht für befristete Arbeitsverhältnisse im Profisport zu schaffen (siehe dazu mein Blog vom 7.2.2018). Der heute in der FAZ veröffentlichte Artikel wirft die Frage nach Sonderregelungen für die Arbeit auf Abruf in einer anderen, für die deutsche Volksseele fast ebenso bedeutsamen Branche auf, oder?

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