Wirtschaftsrecht

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Willkommen in unserem Wirtschaftsrecht Blog - Ihre verlässliche Quelle für fundierte Informationen und Analysen rund um die Themen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Renommierte Experten berichten über die neuesten Entwicklungen, wichtige Gerichtsurteile und Tipps. Ein Großteil der Inhalte des Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren unserer Fachzeitschriften AG – (Die Aktiengesellschaft), GmbHR (Zeitschrift für Gesellschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht), VersR (Zeitschrift Versicherungsrecht), WM (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht) sowie ZIP (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht) erstellt.

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08.12.2020

§ 64 GmbHG und D&O-Versicherung – Endlich Rechtsklarheit!

Portrait von Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter Universität Mannheim, Abteilung Rechtswissenschaft, Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS)

Nach gut zwei Jahren ist der Spuk vorbei und endlich Rechtsklarheit eingetreten: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.11.2020 – IV ZR 217/19 entschieden, dass der bislang noch in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von Zahlungen, die nach Insolvenzreife geleistet werden, ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz ist und folglich im Regelfall von einer zugunsten der Organe abgeschlossenen D&O-Versicherung erfasst ist.

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30.11.2020

Weiteres „Update Frauenquote“ – die Stellungnahme der Bundesregierung zur Evaluation des FüPoG I.

Portrait von Dr. Stefan Mutter und Jessica Werner
Dr. Stefan Mutter und Jessica Werner Rechtsanwälte

Im Anschluss an das „Update Frauenquote“ zum FüPoG II. (dazu siehe Mutter, „‘Update Frauenquote‘ – das FüPoG II“, Blog Gesellschaftsrecht v. 28.2.2020) gilt es über die Evaluation zur Wirksamkeit des FüPoG I. durch Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht zu berichten, die in einer Stellungnahme der Bundesregierung zur Wirksamkeit des FüPoG I. mündete. Das zugrunde liegende Gutachten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), das Autoren der Kienbaum Consultants International, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der ESCP sowie der Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbH verfassten, ist abrufbar unter www.bmfsfj.de/evaluation-füpog.

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25.11.2020

Der BMJV-Referentenentwurf eines MoPeG

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat jetzt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht. Der Entwurf bewegt sich im Großen und Ganzen auf den auch durch wissenschaftliche Fachtagungen und zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften eingefahrenen Gleisen des am 20.4.2020 veröffentlichten Mauracher Entwurfs (abrufbar mit Abschlussbericht und Thesenpapieren der einzelnen Arbeitsgruppen unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/Modernisierung_PersonengesellschaftsR.html), der von einer auf Grundlage einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die gegenwärtige Legislaturperiode vom BMJV im Herbst 2018 (S. 131 des Koalitionsvertrags für die 19. Legislaturperiode (abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download%20 =%201) eingesetzten Expertenkommission erstellt worden war. Tragende Säule auch des RefE sind (1) das bislang in den §§ 705 ff. BGB nicht geregelte Außenrecht der GbR mit Perpetuierung der Rechts- und Parteifähigkeit, organschaftlicher Vertretung und persönlicher akzessorischer Gesellschafterhaftung, (2) Einführung eines Gesellschaftsregisters mit nur mittelbarem Eintragungszwang (Voreintragungsprinzip), (3) Öffnung der OHG und KG und damit auch der GmbH & Co. KG für die Freien Berufe sowie (4) das Beschluss- und Beschlussmängelrecht.

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12.11.2020

Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider, WpÜG – ein „führendes Standardwerk“

Portrait von Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) und Raphael Wagner
Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) und Raphael Wagner

I. Unternehmensübernahmen erregen in der Rechtspraxis stets besondere Aufmerksamkeit, auch wenn feindliche Übernahmen gegenwärtig Seltenheitswert haben. Jedenfalls ist die wirtschaftliche Bedeutung von Übernahmen und Wertpapiererwerben regelmäßig immens. Das praktische Bedürfnis nach einem tragfähigen Rechtsrahmen befriedigt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Der hierzu kürzlich in 3. Auflage erschienene und in AG 2020, 879 ausführlich besprochene Kommentar von Heinz-Dieter Assmann, Thorsten Pötzsch und Uwe H. Schneider erläutert das WpÜG auf höchstem Niveau.

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09.11.2020

Verbandssanktionengesetz – Update

Portrait von Prof. Dr. Jochem Reichert und Dr. Kristin Ullrich
Prof. Dr. Jochem Reichert und Dr. Kristin Ullrich

Gesetzgebungsverfahren schreitet voran

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04.11.2020

Eine ins Wanken geratene Praxis: Die vorzeitige Löschung einer GmbH mit erschöpftem Vermögen

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Die beliebte Praxis der Löschung einer GmbH mit erschöpftem Vermögen ohne Wahrung des als lästig empfundenen Sperrjahrs ist zuletzt mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen, die sich teils gegen diese Praxis stemmten (für deren Zulässigkeit aber weiterhin OLG Hamm v. 2.9.2016 – 27 W 63/16, GmbHR 2017, 930; OLG Jena v. 15.9.2019 – 2 W 159/19, NotBZ 2019, 391 m. insoweit zust. Anm. Watoro). Eine höchstrichterliche Klärung der Zulässigkeit dieses abgekürzten Liquidationsverfahrens steht noch aus; die traditionelle Meinung hält den Weg der Abkürzung im Grundsatz bei erschöpftem Vermögen für gangbar, setzt sich aber bislang kaum mit den jüngeren obergerichtlichen Entwicklungen auseinander.

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02.11.2020

Entwurf für „Wirecard-Folgen“-Gesetz vorgelegt

Portrait von Dr. Thorsten Kuthe und Dr. Gero Lingen
Dr. Thorsten Kuthe und Dr. Gero Lingen Rechtsanwälte

Mitte Oktober wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) veröffentlicht.

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16.10.2020

Neues Zahlungsverbot in § 15b InsO-E und Streichung des § 64 GmbHG – Positive Überraschung im Regierungsentwurf eines SanInsFoG –

Portrait von Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter Universität Mannheim, Abteilung Rechtswissenschaft, Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS)

Berlin erhöht die Schlagzahl bei der Modernisierung des Sanierungsrechts. Erst kürzlich hatte das BMJV den Referentenentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Dessen Kern besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll (dazu Thole, ZIP 2020, 1985 ff.). Nun hat das Bundeskabinett am 14.10.2020 bereits den Regierungsentwurf des SanInsFoG verabschiedet, der mit weiteren Überraschungen aufwartet. Dazu gehört der Plan, die bislang in den gesellschaftsrechtlichen Gesetzen verstreuten Zahlungsverbote (§ 64 GmbHG und die Parallelregelungen in § 92 Abs. 2 AktG, § 130a Abs. 1, auch i.V.m. § 177 Satz 1 HGB, § 99 GenG) in die Insolvenzordnung zu verlagern und dabei rechtsformneutral auszugestalten. Damit wird wieder zusammengeführt, was historisch zusammengehört: die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und die Zahlungsverbote (§ 15b InsO), welche seinerzeit durch das MoMiG voneinander getrennt wurden (vgl. zur Historie Bitter in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2020 [Stand: Oktober 2020], § 64 Rz. 1 ff.).

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06.10.2020

Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

Portrait von Dr. Stefan Mutter
Dr. Stefan Mutter Rechtsanwalt

Lesenswert für alle Mandatsträger und Einladung zur Selbstreflektion an die Adresse der Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex

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02.10.2020

OLG Düsseldorf zur Deckung von Ansprüchen nach § 64 GmbHG unter einer D&O-Versicherung und Eigenschadenklauseln

Portrait von Dr. Christian Schneider
Dr. Christian Schneider

1. Mit Urteil vom 26.6.2020 – 4 U 134/18 hat das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Ansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH aus § 64 GmbHG nicht vom Schutzbereich einer D&O-Versicherung umfasst sind, wenn diese den Geschäftsführern Deckung nur für Schadenersatzansprüche gewährt. Ansprüche gegen den Geschäftsführer der GmbH wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife gem. § 64 GmbHG werden vom BGH in ständiger Rechtsprechung als „Ersatzansprüche eigener Art“ qualifiziert, also nicht als solche Schadenersatzansprüche. Maßgeblich für die Reichweite der Deckung ist freilich nicht allein die rechtsdogmatische Qualifikation von Ansprüchen aus § 64 GmbHG, sondern die Auslegung der Versicherungsbedingungen. Bis zu einer Klärung durch den BGH werden insoweit Unsicherheiten verbleiben. Für die von den Insolvenzverwaltern oft auf dürftiger Sachverhaltsgrundlage erhobenen Ansprüche nach § 64 GmbHG, die letztlich allein auf Leistungen aus der D&O-Versicherung des Unternehmens zielen, ist das neuerliche Urteil des OLG Düsseldorf ein weiterer Dämpfer.

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