27.02.2022

Bankgebühren: Ombudsstellen der Banken lassen Legal Tech Unternehmen auflaufen

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Redaktion ZKM-Report

Wie in einem Bericht des Handelsblatt zu lesen ist, verweigern Schlichtungsstellen der Bankenwirtschaft die Bearbeitung von über 1.000 Kundenbeschwerden, die durch ein Inkassodienstleister eingereicht wurden.

Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil die bis dahin branchenweit genutzten AGBs für unwirksam erklärt, nach denen der Kunde Preis- und Vertragsänderungen zustimmt, wenn er nicht aktiv widerspreche. Die Geldhäuser müssen die zu viel gezahlten Entgelte nun erstatten. Meist geht es um niedrige dreistellige Beträge.

Rechtsdienstleister wie Spreefels, Conny, Collectia, Hellogetright oder Justify haben das Thema für sich entdeckt. Diese Inkassounternehmen sind im Bereich Fluggastrechte längst etabliert. Sie werben damit, notfalls bis vor Gericht zu ziehen, und leben von einer Erfolgsprovision. Um Kosten und Zeit zu sparen, wollte Spreefels die außergerichtlichen Ombudsstellen der Geldhäuser in Anspruch nehmen. In 1.850 Fällen, in denen die Geldinstitute den Forderungen nicht nach kam, verschickten die Berliner entsprechende Anträge an die zuständigen Schlichter.

Doch die Ombudsleute der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Banken verweigern die Bearbeitung der von den Rechtshelfern eingereichten Fälle. Lediglich die Schlichter der öffentlichen Banken haben die Spreefels-Beschwerden an die entsprechenden Institute weitergeleitet.

Ob das Legal Tech gegen die Ombudsleute durch eine Beschwerde beim Bundesamt für Justiz vorgehen wird, ist allerdings offen. Denn es ist keineswegs ausgemacht, dass Legal Techs sich die kostenlosen Verbraucherschlichtungsstellen zunutze machen können. Anträge kann dort nur ein Verbraucher oder ein Rechtsanwalt in dessen Namen stellen. Legal Techs lassen sich jedoch die Ansprüche der Verbraucher regelmäßig abtreten und behalten im Gegenzug einen erheblichen Teil der berechtigten Forderung ein.

Quelle: www.handelsblatt.com v. 14.12.2021

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