Commercial Courts sollen den Gerichtsstandort Deutschland stärken
Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken: Er schlägt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch führen können. Am 11. März 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen – inhaltsgleich mit einem früheren Vorschlag aus dem Jahr 2021.
Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden können. Der Entwurf wurde erneut von den Ländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen, das kürzlich für Rechtstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien Spezialgerichte geschaffen hat, eingebracht und wird als nächstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass je Bundesland nur ein OLG als Commercial Court eingerichtet wird oder auch länderübergreifende Commercials Courts geschaffen werden können. Damit könnten sich Länder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen Ländern anschließen. Baden-Württemberg hat bereits ein Commercial Court an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim.
Quelle: www.to.de v. 11.3.2022