12.03.2025

Offshore-Windparks: Strabag gewinnt Schiedsverfahren gegen Bundesrepublik Deutschland

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Redaktion ZKM-Report

Der europäische Baukonzern Strabag ist mit einer Schiedsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland rund um Investments in Nordsee-Offshore-Windparks erfolgreich gewesen. Der Schiedsspruch verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zu einer Zahlung an den Baukonzern. Ob Deutschland das Schiedsurteil akzeptiert, ist derzeit unklar, weil es auf Basis des umstrittenen Energiecharta-Vertrags erwirkt wurde.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Offshore-Windparks in der Nordsee. Die Strabag und zwei weitere Gesellschaften hatten im Vertrauen auf stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Offshore-Wind-Projekte in der deutschen Nordsee sowie in die Entwicklung neuer Technologien für derartige Windparks investiert. Ab 2012 haben sich die regulatorischen Bedingungen allerdings zum Nachteil des Projekts entwickelt. Anfang 2017 stellte Strabag die Investitionsvorhaben gänzlich ein. Der Energiecharta-Vertrag wurde 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichnet. Das Abkommen schützt Unternehmen, die in einem der Vertragsstaaten investieren. Aus Sicht von Rechtsanwalt Florian Stangl ist es fraglich, ob Schiedssprüche auf Basis des Vertrags tatsächlich durchsetzbar sind. 2021 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nämlich, dass die Energiecharta für Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedern nicht anwendbar ist.

Die Vollstreckung des Schiedsspruchs wäre für Strabag wohl schwierig, erklärt August Reinisch, Rechtsprofessor an der Universität Wien, gegenüber der österreichischen Zeitung ,Der Standard´. EU-Mitgliedstaaten dürfen laut EuGH Investitionsschiedssprüche, die aus Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU resultieren, nämlich nicht mehr akzeptieren. Zuletzt haben Unternehmen deshalb versucht, ihre Ansprüche durchzusetzen, indem sie auf Staatsvermögen außerhalb der EU zugreifen. Das wäre laut Reinisch im aktuellen Fall etwa dann möglich, wenn Deutschland zum Beispiel Vermögen in den USA hat, auf das die Strabag zugreifen könnte, wenn es nicht durch die staatliche Immunität geschützt ist. Auch das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hatte einst ein Schiedsverfahren auf Basis des Energiecharta-Vertrags gegen Deutschland angestrebt. Damals ging es um den Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft. Der Staat verpflichtete sich 2021 in einem Vergleich zu einer Entschädigungszahlung von rund 1,4 Milliarden Euro.

Quelle: www.derstandard.de v. 14.2.2025

Bild: fokke baarssen / shutterstock.com