Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht

Online erhältlich in diesen Modulen:
Aktionsmodul Familienrecht
Beratermodul Familienrecht
juris Familienrecht Premium
- Verfahrenswert, Kosten und Gebühren
- Kostenrechtsänderungsgesetz
- Ehelicher Güterstand
Beschreibung
Das Traditionswerk zum Familienrecht
Der Rahm/Künkel setzt von jeher den Standard im Familienrecht. Hier werden das materielle Familienrecht, das Familienverfahrensrecht sowie die einschlägigen Nebengebiete bedient. Dem immer bedeutsameren europäischen und internationalen Familienrecht ist ein eigener umfänglicher Teil des Handbuchs gewidmet. Er liefert alle Informationen zur familienrechtlichen Mandats- und Fallbearbeitung bis hin zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen aus einer Hand.
Updates im Mai 2025
Nachdem der Rahm/Künkel eine längere Zeit pausierte, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Werk nun wieder in Gang kommt. Zügig werden wir alle Kapitel und Abschnitte überarbeiten und auf den aktuellen Stand bringen. Mit der 84. Lieferung haben wir diesen Prozess bereits eingeleitet. Die aktuelle 85. Lieferung knüpft nahtlos daran an und setzt die begonnene Aktualisierung konsequent fort.
Mit der 85. Lieferung legen Dr. Rainer Kemper die Aktualisierung des Kap. I 1 „Verfahren in Familiensachen" und VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler die Aktualisierung des Kap. I 19 F zum Familienleistungsausgleich (Kinderfreibetrag, Kindergeld und sonstige kindbezogene Ermäßigungen) vor.
Einkommensteuerrechtliche Regelungen zu Kindern waren auch Gegenstand des Koalitionsvertrags vom 7.12.2021. Zentrales Vorhaben war die Einführung einer Kindergrundsicherung als Transferleistung zum Familienleistungsausgleich. Vorgesehen waren Maßnahmen, wie die Einführung eines Kindergarantiefreibetrags ergänzt durch einen Kinderzusatzbetrag und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die allerdings an der einkommensteuerrechtlichen Konzeption des Familienleistungsausgleichs nichts geändert hätten. Die Umsetzung dieses Reformvorhabens scheiterte dann an dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 (I 19 F Rz. 20).
Behandelt wird ferner der Beschluss des BVerfG v. 5.9.2024 – 2 BvL 3/17, FamRZ 2024, 1868 zu einer unzulässigen Richtervorlage, die Höhe des Kinderfreibetrags im Jahr 2014 betreffend, in dem sich das BVerfG auch zur Bedeutung der Existenzminimumberichte geäußert hat. Die laufend erstellten Existenzminimumberichte der Bundesregierung (I 19 F Rz. 44) sind die Grundlage für die Bemessung des Kinderfreibetrags und beeinflussen mittelbar auch die Höhe des in einen Freibetrag umzurechnenden Kindergelds (I 19 F Rz. 50). Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) wurde die bisherige Praxis unterschiedlicher Erhöhungen von Kindergeld- und Kinderfreibeträgen beendet. Nach § 66 Abs. 3 Satz 1 EStG wird das Kindergeld entsprechend erhöht, wenn die Freibeträge für Kinder nach § 31 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 6 Satz 1 angehoben werden (I 19 F Rz. 50).
Da Kinder in Berufsausbildung bei den Eltern einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden, eine Zweitausbildung aber steuerschädlich ist, hat die Unterscheidung von Erst- und Zweitausbildungen bei mehraktigen Ausbildungsgängen in der Rechtsprechung des BFH an Bedeutung gewonnen. Diese Abgrenzungsfragen werden unter I 19 F Rz. 189 dargestellt. Zur Problematik der unionsrechtlichen Vereinbarkeit von Anpassungsregelung für Auslandskinder wird unterI 19 F Rz. 255 und zur unionsrechtlichen Familienbetrachtung unter I 19 F Rz. 360 Stellung genommen.
In den folgenden Lieferungen wird Herr RiAG Mathias Zschiebsch die Aktualisierung des Kapitels I 10 „Adoptionssachen" vorlegen und DirAG a.D. Birgit Niepmann das Kapitel I 7 „Ehewohnungs- und Haushaltssachen; Gewaltschutz" auf den aktuellen Stand bringen.
Um Ihnen mit dem Rahm/Künkel stets einen guten Ratgeber an die Hand zu geben, freuen wir uns über Anregungen, Wünsche und Kritik aus der Leserschaft (lektorat@otto-schmidt.de).
Zuletzt erschien Lieferung 85 (Mai 2025/89,80 €).
Autoren
Herausgegeben von Dr. Rainer Kemper. Bearbeitet von RiinAG Dr. Alexandra Altrogge, DirAG a.D. Kai Breuer, DirAG Hans-Otto Burschel, VorsRiKG Christian Feskorn, RiOLG Frank Götsche, Notar Dr. Jörn Heinemann, VorsRiBFH a.D. RA/StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Dr. Rainer Kemper, Notar Thomas Krause, PräsAG a.D. Dr. Hans-Willi Laumen, RiinOLG a.D./RAin Dr. Dagny Liceni-Kierstein, RiinOLG a.D. Dr. Angelika Markwardt LL.M. EUR., DirinAG Birgit Niepmann, RA Rolf Schlünder, w. aufsf. RiAHG Dr. Jürgen Schmid, RiAG (stellvDir) Dr. Mark Schneider, VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, VorsRiOLG Prof. Dr. Alexander Schwonberg, DirAG a.D. Roland Stockmann, RiOLG Andreas Wagner.Rezensionen
"Allgemeinen Erläuterungen folgen stets spezielle, auf die Praxis zugeschnittene, zum Teil hochaktuelle Ausführungen. Das Werk wird (auch) deshalb durch weitere Ergänzungslieferungen fortlaufend aktualisiert und „weiterwachsen.“ Eine bessere Empfehlung kann es auf dem Wachstumssektor des Familienrechts an sich nicht geben. „Fortsetzung folgt“ – man darf gespannt sein und sich freuen."
Richter am OLG Volker Bißmaier, Stuttgart FamRZ 8/12
"Es kann nur wiederholt werden, dass das Ziel des Gesamtwerks, einen schnellen Zugriff für Rechtsanwälte und Richter auf die Gesamtmaterie des Familienrechts zu bieten, in vollem Umfang erreicht worden ist." Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Helmut Büttner, Köln FamRZ 2007, Heft 7
„Insgesamt ergibt sich die uneingeschränkte Empfehlung des Handbuchs wegen seiner stets aktuellen „praktischen Hilfen für alle Anwälte und Richter“ (Büttner, FamRZ 2000, 1148), aber auch für alle sonst mit dem Familienrecht näher Befassten, z.B. Notare und Jugendämter, die ein derartiges „Schwergewicht des Familienrechts“ (Bißmaier, FamRZ 2012, 608) benötigen. Der Einstieg lohnt gerade im jetzigen Zeitpunkt.“ RiAG a.D. RA Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2017, 1035
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