Die fehlerhafte Kapitalerhöhung
Beschreibung
Gerade der weltweite Wettbewerb erfordert eine Verbesserung der Eigenkapitalstruktur deutscher Unternehmen. Jedoch kann der in der Hauptversammlung gefasste Erhöhungsbeschluss an vielfältigen Mängeln formaler oder inhaltlicher Art leiden. Bleiben diese zunächst unbemerkt, so wird die Kapitalerhöhung ins Handelsregister eingetragen und neue Aktien werden ausgegeben. Wird der Beschluss dann erfolgreich angefochten, so kann dies dazu führen, dass die Kapitalerhöhung rückabgewickelt werden muss.
Die Arbeit untersucht die Rechtsfolgen des rückwirkend für nichtig erklärten Erhöhungsbeschlusses, wenn die Kapitalerhöhung bereits durchgeführt wurde. Sie zeigt Wege auf, wie dem Beschluss vorläufig oder auch endgültig zu einer Bestandskraft verholfen werden kann, die die für das Unternehmen und die anderen Beteiligten problematische Rückabwicklung vermeidet.