TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Beschreibung
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft
Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen „Cookies". In der Perspektive will es den „Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen.
Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte?
Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet.
Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten.
Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Das Autorenteam ist ein Garant für eine ausgewogene Kommentierung, die alle Aspekte berücksichtigt. Eine rechtssichere Anwendung des neuen TTDSG wird so ermöglicht.
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Rolf Schwartmann; Andreas Jaspers, Rechtsanwalt; Dr. Jens Eckhardt, RechtsanwaltVon (Verfasser) Rolf Bender; Kristin Benedikt; Marc Brauer; Lucia Burkhardt; Peter Büttgen; Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt; Dr. Stefan Hanloser; Maximilian Hermann, Rechtsanwalt; Sven Hermerschmidt; Viktor Janik; Andreas Jaspers, Rechtsanwalt; Dr. Lutz Martin Keppeler, Rechtsanwalt; Sebastian Kocks; Dr. Niels Lepperhoff; Konrad Menz, Rechtsanwalt, FA für Strafrecht, FA für Steuerrecht, FA für Insolvenzrecht; Robin Lucien Mühlenbeck; Yvette Reif, LL.M., Rechtsanwältin; Steve Ritter; Prof. Dr. Rolf Schwartmann; Clemens Steinbach; Rebekka Weiß; Steffen Weiß, LL.M.; Christoph Zippel
Rezensionen
... handelt es sich um einen Kommentar, der nicht nur umfassend den aktuellen Sachstand beschreibt, sondern sicher auch durch die Gerichte für die noch zu konkretisierende Rechtsprechung zum TTDSG herangezogen werden wird.
Markus Steinkamp in: BvD-NEWS 2/2022
Daher lässt sich insgesamt nach Inhalt und Gestaltung resümieren: Ein wertvolles Werk.
Franziska Stapelberg, Syndikusrechtsanwältin im Bereich Datenschutzrecht, Köln, in: WiJ 2-2023
Wenige Monate nach In-Kraft-Treten eines Gesetzes, dessen Anwendungsbereich mit "hoch komplex" noch zurückhaltend bezeichnet ist ... und das trotz seiner Verspätung massive Regelungsdefizite aufweist ... eine so fundierte und hilfreiche Kommentierung vorzulegen, belegt die Klasse aller Bearbeiter/-innen. ... viel mehr als nur ein "erster Einstieg" ins Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzrecht ... sondern eine ebenso hilfreiche wie belastbare Auseinandersetzung mit einer zukunftsträchtigen Rechtsmaterie.
Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, in: RDV Recht der Datenverarbeitung 5/2022
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