Balbinot

Beihilfeverbot und Rechtsformneutralität

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Beihilfeverbots im Steuerrecht
Beihilfeverbot und Rechtsformneutralität
Buch Verlag Dr. Otto Schmidt KG
aus der Reihe: Rechtsordnung und Steuerwesen, Band 52

ISBN 978-3-504-64251-8

145X225 mm, 2018, 339 Seiten, Dissertation, Buch flexibler Einband
79,80 € inkl. MwSt.
  • Lieferbar
Beschreibung

Steuerbeihilfen machten im Jahr 2016 ein Drittel der von der Europäischen Kommission untersuchten Beihilfen aus. Das europäische Beihilfeverbot dient der Kommission als Werkzeug der Wettbewerbspolitik: Sie nimmt Mitgliedstaaten bei der Förderung bestimmter Unternehmen an die Kandare und instrumentalisiert gleichzeitig das Beihilfeverbot im Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuergesetze und Steuerpraxis der Mitgliedstaaten, so auch auf Deutschland: Normen wie die ertragsteuerliche Sanierungsklausel, die gesetzlichen Neuregelungen zum Verlusterhalt sowie zum Sanierungserlass, die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel und nicht zuletzt „tax rulings“ – die Liste beihilfeverdächtiger Maßnahmen oder zumindest bei der Kommission notifizierter Vorschriften wächst stetig.

Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit zunächst ganz grundsätzlich die Anwendungsvoraussetzungen des Beihilfeverbots im Steuerrecht. Dabei werden bestehende Lesarten jeweils kritisch durchleuchtet. Ausgehend davon und auf Basis der Rechtsprechung entwickelt die Untersuchung ein eigenes Prüfungsschema, auf dessen methodischer Grundlage sodann die Frage nach dem Verhältnis von Rechtsformneutralität und Beihilferecht behandelt wird. Hier widmet sich die Arbeit konkreten Problemen rechtsformabhängiger Besteuerungstatbestände und adressiert so theoretische wie praktische Fragen des europäischen Beihilfeverbots.

Die Untersuchung bietet damit wichtige Grundlagenarbeit für die Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts auf dem Gebiet der Steuerbeihilfen.

Autoren
Von (Verfasser) Balbinot, Chiara, Dr.
79,80 € inkl. MwSt.