CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

CR - Computer und Recht

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2025: 671 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

IT und Software

Aufsätze

Sassenberg, Thomas, Einbindung von KI-Systemen in Software, CR 2025, 209-216

Viele Softwarelösungen nutzen bereits heute Künstliche Intelligenz (KI). Dies wird in den nächsten Jahren kontinuierlich zunehmen, wobei zu erwarten ist, dass viele Anbieter von Softwarelösungen auf vortrainierte KI-Modelle zurückgreifen werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit den typischen Haftungsfragen, die sich dem Softwareanbieter bei der Einbindung von selbst entwickelten oder vortrainierten KI-Systemen stellen.

Wenglorz, Georg / Witt, Andreas, Die neue Produkthaftungs-Richtlinie und OSS: Wie weit reicht die Bereichsausnahme?, CR 2025, 217-222

Der Beitrag untersucht und erläutert zunächst die Grundsätze und Begrifflichkeiten von OSS sowie die Bestimmungen des Richtlinien-Textes im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Produkthaftungs-RL 2024. Dabei spielt der Begriff der “Geschäftstätigkeit“ eine zentrale Rolle (II.). Im Anschluss wird ein Prüfungsschema entwickelt zur Bestimmung, ob eine Geschäftstätigkeit i.S.d. Produkthaftungs-RL 2024 vorliegt (III.). Abschließend werden Überlegungen zur Umsetzung der Produkthaftungs-RL 2024 in ein deutsches Produkthaftungsgesetz dargelegt (IV.).

Zurth, Patrick, Mittelbare Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, CR 2025, 222-227

Der Beitrag behandelt die für die Rechtsdurchsetzung wesentliche Frage nach der Haftung für mittelbare Verletzungen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Hierfür werden zunächst Anwendungsbeispiele (I.) sowie der rechtliche Rahmen (II.) umrissen, bevor vorhandene Haftungskonzepte erörtert (III.), aufzuerlegende Pflichten kurz darlegt (IV.) und schließlich für den Sonderfall der Haftung von Access-Providern diskutiert (V.) werden. Dabei sind auch ganz grundsätzliche Überlegungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen anzustellen.

Rechtsprechung

OLG Frankfurt v. 19.12.2024 - 10 U 201/22, OLG Frankfurt: Rechtsnatur des Vertrags zur Softwareentwicklung, CR 2025, 227-230

Daten und Sicherheit

OLG Dresden v. 15.10.2024 - 4 U 940/24, OLG Dresden: DSGVO-Schadensersatzpflicht des Verantwortlichen nach externer Auftragsverarbeitung, CR 2025, 230-235

LG Weiden v. 8.8.2024 - 15 O 573/23, LG Weiden: Weitergabe von Positivdaten an Auskunftei, CR 2025, 235-239

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Petersenn, Morten / Kühn, Vincent Maximilian, Training nicht-generativer KI mit urheberrechtlich geschütztem Material unter der Fair Use-Ausnahme, CR 2025, 239-247

Die Autoren besprechen die Entscheidung des U.S. District Court für den District von Delaware vom 11.2.2025 zur Anwendbarkeit der Fair Use-Ausnahme beim Training nicht-generativer KI mit urheberrechtlich geschütztem Material. Neben einem Überblick zu ihren Hintergründen und Auswirkungen wird die Fair Use-Ausnahme des US-amerikanischen Urheberrechts und deren Relevanz in der Debatte um KI-Training betrachtet. Vergleichend gehen die Autoren auf Parallelen zur deutschen Rechtslage, der Diskussion um die Anwendbarkeit der Text- und Data-Mining Schranke der §§ 44b, 60d UrhG und den Stand der hiesigen Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des LG Hamburg vom 27.9.2024 ein.

Rechtsprechung

BVerfG v. 1.10.2024 - 1 BvR 1160/19, BVerfG: Heimliche Überwachung von Kontaktperson eines Terrorverdächtigen – BKA-Gesetz II, CR 2025, 247-262

OLG Köln v. 30.8.2024 - 6 U 25/24, OLG Köln: Separate Abmahnung unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße; Angebot auf Amazon-Marketplace mit geringwertiger Beigabe, CR 2025, 263-266

BGH v. 23.4.2024 - KVB 56/22, BGH: Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb – Amazon, CR 2025, 266

OLG Hamburg v. 7.3.2024 - 5 U 101/22, OLG Hamburg: Urheberrechtsverletzung im Internet ohne Inlandsbezug, CR 2025, 266

Telekommunikation und Medien

OLG Köln v. 10.1.2025 - 6 U 68/24, OLG Köln: Tarif-Angebotspaket mit Router, CR 2025, 266-270

OLG Hamburg v. 19.12.2024 - 10 UKl 1/24, OLG Hamburg: Tk-Vertrag-Klausel: Überschreitung der zulässigen Laufzeit durch Beginn ab Anschlussfreischaltung, CR 2025, 270-273

Report und Technik

Aufsätze

Djeffal, Christian, Legal Prompt Engineering, CR 2025, 273-280

Der Beitrag untersucht das Legal Prompt Engineering als Kompetenz an der Schnittstelle von Recht und Technologie. Er beleuchtet die Grundlagen, Elemente und Funktionen dieser Methode zum effektiven Einsatz generativer KI im juristischen Kontext. Dabei werden insbesondere die Bedeutung des Prompt Designs, der Modellauswahl und -konfiguration sowie der Evaluation und des Prompt Managements herausgearbeitet. Der Autor argumentiert, dass Legal Prompt Engineering letztlich als Innovationstreiber und Compliance-Instrument fungiert.

Computer Law Review International (CRi)

CRi Redaktion, , Neue Inhalte in Otto Schmidt online, CR 2025, R44

Daten und Sicherheit

Wöbbeking, Maren K., EuGH: Auskunftsumfang bei automatisierter Bonitätsbeurteilung, CR 2025, R44-R45

Limbach, Paul, EuGH: Neuer Geschlechtseintrag ohne geschlechtsangleichende Operation, CR 2025, R45

Internet und E-Commerce

Wasilewski, David, BGH: Keine Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung erforderlich, CR 2025, R45-R46

Stein, Katharina, OLG Frankfurt: Verbot wettbewerbswidriger Werbung für medizinisches Cannabis, CR 2025, R46-R47

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, BVerwG: Keine Sperrpflicht ohne Verantwortlichkeit, CR 2025, R47

Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Prüfpflichten eines Hostproviders, CR 2025, R47-R48

Report und Technik

Berhane, Noel B., BGH: Überragende marktübergreifende Bedeutung Apples für den Wettbewerb, CR 2025, R48-R49

Tagungsberichte

Martini, Matteo, Tagungsbericht: Kölner Tage IT-Recht 2025, CR 2025, R49-R51

Buchbesprechungen

Stähler, Thomas, Lugowski, Raphael/Wagner, Kevin, Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt, CR 2025, R51

Autoren und Redaktion

Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

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