Deutsche Rechtsgeschichte
Band I: Frühzeit und MittelalterBeschreibung
Ein Klassiker der Rechtsgeschichte ist nun wieder verfügbar: Aus der Feder von Hermann Conrad stammt die erste moderne Darstellung der Deutschen Rechtsgeschichte in Form eines Lehrbuches. Der Stoff ist in zwei Bänden umfassend dargelegt, das gesamte Schrifttum kritisch gewürdigt.
Band I behandelt auch in der Neuauflage von 1962 die Geschichte des deutschen Rechtes von den germanischen Anfängen bis zum Ende des Mittelalters (1599) auf breitester Grundlage und innerhalb der Gesamtentwicklung der abendländischen Geschichte und Kultur. Die zweite Auflage strafft die Darstellung und bringt die kritische Auseinandersetzung mit der Forschung in den wichtigeren strittigen Fragen auf den seinerzeit neuen Stand. Ebenso sind die umfangreichen Schrifttumsverzeichnisse überarbeitet.
Rezension (Auszug):
"Wir freuen uns feststellen zu dürfen, daß sich das Lehrbuch offenbar großer Beliebtheit bei den Studenten und anderen Benutzern erfreut, was umso beachtlicher ist, als es sich nicht nach Grundrißart auf Vermittlung des allernotwendigsten Stoffes, etwa für Examenszwecke (soweit im deutschen Staatsexamen überhaupt noch ernsthaft Rechtsgeschichte geprüft wird), beschränkt. ... Die Neuauflage hat durch Straffung des breiten historischen Stoffes ganz entschieden an Präzision gewonnen ... Rechtsgeschichte, die lebendig bleiben und rechtswissenschaftlich wirksam werden will." (Prof. Dr. Karl S. Bader, Juristenzeitung)
„Man muß jedem rechtsgeschichtlich Interessierten, sei er nun Student oder Praktiker, dieses Buch wärmstens ans Herz legen; für die Arbeit des Forschers und Gelehrten ist es schlechtweg unentbehrlich.“ (Prof. Dr. Werner Ogris, Juristische Rundschau)
Band I behandelt auch in der Neuauflage von 1962 die Geschichte des deutschen Rechtes von den germanischen Anfängen bis zum Ende des Mittelalters (1599) auf breitester Grundlage und innerhalb der Gesamtentwicklung der abendländischen Geschichte und Kultur. Die zweite Auflage strafft die Darstellung und bringt die kritische Auseinandersetzung mit der Forschung in den wichtigeren strittigen Fragen auf den seinerzeit neuen Stand. Ebenso sind die umfangreichen Schrifttumsverzeichnisse überarbeitet.
Rezension (Auszug):
"Wir freuen uns feststellen zu dürfen, daß sich das Lehrbuch offenbar großer Beliebtheit bei den Studenten und anderen Benutzern erfreut, was umso beachtlicher ist, als es sich nicht nach Grundrißart auf Vermittlung des allernotwendigsten Stoffes, etwa für Examenszwecke (soweit im deutschen Staatsexamen überhaupt noch ernsthaft Rechtsgeschichte geprüft wird), beschränkt. ... Die Neuauflage hat durch Straffung des breiten historischen Stoffes ganz entschieden an Präzision gewonnen ... Rechtsgeschichte, die lebendig bleiben und rechtswissenschaftlich wirksam werden will." (Prof. Dr. Karl S. Bader, Juristenzeitung)
„Man muß jedem rechtsgeschichtlich Interessierten, sei er nun Student oder Praktiker, dieses Buch wärmstens ans Herz legen; für die Arbeit des Forschers und Gelehrten ist es schlechtweg unentbehrlich.“ (Prof. Dr. Werner Ogris, Juristische Rundschau)
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