Beschreibung
Ein Klassiker der Rechtsgeschichte
Aus der Feder von Hermann Conrad stammt die erste moderne Darstellung der Deutschen Rechtsgeschichte in Form eines Lehrbuches. Der Stoff ist umfassend dargelegt, das gesamte Schrifttum kritisch gewürdigt.
Band II behandelt die Neuzeit, vor allem die Verfassung und das Recht des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und der deutschen Territorialstaaten bis zum Jahre 1806, aber auch die deutsche Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, ferner die Geschichte des Strafrechts, des Prozessrechts und des Privatrechts der Neuzeit. Berücksichtigt ist zudem die Geschichte von Verfassung und Recht im Gesamtrahmen der Entwicklung Europas wie auch der Beginn von Rechtstaatlichkeit.
Besprechung (Auszug):
"Wir freuen uns feststellen zu dürfen, daß sich das Lehrbuch offenbar großer Beliebtheit bei den Studenten und anderen Benutzern erfreut, was umso beachtlicher ist, als es sich nicht nach Grundrißart auf Vermittlung des allernotwendigsten Stoffes, etwa für Examenszwecke (soweit im deutschen Staatsexamen überhaupt noch ernsthaft Rechtsgeschichte geprüft wird), beschränkt. ... Die Neuauflage hat durch Straffung des breiten historischen Stoffes ganz entschieden an Präzision gewonnen ... Rechtsgeschichte, die lebendig bleiben und rechtswissenschaftlich wirksam werden will." (Prof. Dr. Karl S. Bader, Juristenzeitung)
„Man muß jedem rechtsgeschichtlich Interessierten, sei er nun Student oder Praktiker, dieses Buch wärmstens ans Herz legen; für die Arbeit des Forschers und Gelehrten ist es schlechtweg unentbehrlich.“ (Prof. Dr. Werner Ogris, Juristische Rundschau)
Aus der Feder von Hermann Conrad stammt die erste moderne Darstellung der Deutschen Rechtsgeschichte in Form eines Lehrbuches. Der Stoff ist umfassend dargelegt, das gesamte Schrifttum kritisch gewürdigt.
Band II behandelt die Neuzeit, vor allem die Verfassung und das Recht des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und der deutschen Territorialstaaten bis zum Jahre 1806, aber auch die deutsche Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, ferner die Geschichte des Strafrechts, des Prozessrechts und des Privatrechts der Neuzeit. Berücksichtigt ist zudem die Geschichte von Verfassung und Recht im Gesamtrahmen der Entwicklung Europas wie auch der Beginn von Rechtstaatlichkeit.
Besprechung (Auszug):
"Wir freuen uns feststellen zu dürfen, daß sich das Lehrbuch offenbar großer Beliebtheit bei den Studenten und anderen Benutzern erfreut, was umso beachtlicher ist, als es sich nicht nach Grundrißart auf Vermittlung des allernotwendigsten Stoffes, etwa für Examenszwecke (soweit im deutschen Staatsexamen überhaupt noch ernsthaft Rechtsgeschichte geprüft wird), beschränkt. ... Die Neuauflage hat durch Straffung des breiten historischen Stoffes ganz entschieden an Präzision gewonnen ... Rechtsgeschichte, die lebendig bleiben und rechtswissenschaftlich wirksam werden will." (Prof. Dr. Karl S. Bader, Juristenzeitung)
„Man muß jedem rechtsgeschichtlich Interessierten, sei er nun Student oder Praktiker, dieses Buch wärmstens ans Herz legen; für die Arbeit des Forschers und Gelehrten ist es schlechtweg unentbehrlich.“ (Prof. Dr. Werner Ogris, Juristische Rundschau)