Die Alkoholsteuer
- Umfassende Erläuterungen zum Alkoholsteuergesetz mit Abdruck der einschlägigen europäischen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen;
- Werk aus der Feder eines in verbrauchsteuerrechtlichen Fragen versierten Autors.
Beschreibung
Alkoholsteuer ist eine Spezialsteuer. Fehler oder Ungenauigkeiten im Umgang mit der Alkoholbesteuerung haben mitunter gravierende wirtschaftliche Folgen. Die Alkoholsteuer spielt nicht nur bei Alkoholproduzenten oder Alkoholhändlern eine Rolle. Sie tritt auch in Industrien auf, wie bei Lebensmittelherstellern, Produzenten von Energieträgern oder Chemieunternehmen.
Dieses Handbuch bietet einen Gesamtüberblick zum Alkoholsteuerrecht, der die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert. Dabei geht es auch auf typische Praxis- und Problemfälle ein. Neben der Gesamtdarstellung fasst es zudem alle relevanten Materialien einheitlich zusammen. So sind das Alkoholsteuergesetz, die Alkoholsteuerverordnung, die Gesetzesbegründung und die entsprechenden europäischen Richtlinien in diesem Buch vereint. Das macht dieses Werk zum idealen Begleiter für die praktische Arbeit.
Die Kapitel im Überblick
A. Geschichte und nationale Rechtsgrundlage der Alkoholsteuer
B. Unionsrechtliche Vorgaben
C. Wesen und Rechtfertigung der Alkoholsteuer
D. Steuergegenstand
E. Steuertarif und Bemessungsgrundlage
F. Dreh- und Angelpunkt: Das Steuerlager
G. Die Personen im Alkoholsteuerrecht
H. Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft
I. Beförderungen
J. Steuerbegünstigungen
K. Besteuerungsverfahren
Rechtlich und tatsächlich ist das Alkoholsteuerrecht (wie auch das gesamte Verbrauchsteuerrecht) sehr stark verfahrensrechtlich geprägt. Neben den allgemeinen steuerrechtlichen Verfahrensregelungen der Abgabenordnung bestehen im Alkoholsteuerrecht eigene und spezifische verfahrensrechtliche Anforderungen, die mitunter selbst zum materiell-rechtlichen Tatbestandsmerkmal erhoben werden. Vor diesem Hintergrund ist man in der praktischen Anwendung durchaus im Vorteil, wenn man nicht nur die alkoholsteuerrechtlichen Regelungen im Blick hat, sondern auch Wissen im Allgemeinen steuerlich abrufen kann.