Die Auswahlentscheidung der Zulassungsgremien bei der Praxisnachfolge
Facharztzulassung - Schwerpunktqualifikation - weitere persönliche Qualifikationen und deren Stellenwert unter dem Aspekt der VersorgungskontinuitätBeschreibung
Die Abhandlung befasst sich mit dem gesamten Problemkreis, der sich beim Begehren eines Arztes nach einer Praxisnachfolge zur Erlangung einer Kassenzulassung stellt.
Die Chance, eine Kassenzulassung zu erlangen, besteht für einen Arzt oft einzig darin, dass er eine Praxisnachfolge anstrebt.
Wenn eine Überversorgung vorliegt – d.h. rechnerisch ein Versorgungsgrad von mehr als 110 % – und deshalb Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, kann der Arzt nicht einfach mit einem Praxisabgeber eine Praxisübernahme vereinbaren.
Vielmehr sieht das Gesetz ein 3-stufiges Verfahren vor, nämlich, dass
(1.) zunächst der Zulassungsausschuss (ZA) feststellen muss, dass die Praxis wirklich versorgungsrelevant ist, und
(2.) dann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ein Ausschreibungsverfahren durchführt, bei dem sich Ärzte um die Praxisübernahme bewerben können, und
(3.) der ZA aus dem Spektrum der Bewerber unter Beachtung vorgegebener Auswahlkriterien einen Praxisnachfolger auswählt.
Besonders die 1. und die 3. Verfahrensstufe sind Gegenstand der Abhandlung, und zwar unter praktischen Aspekten, etwa, was eine versorgungsrelevante Praxis ausmacht und welche Kriterien der ZA bei der Auswahlentscheidung anwenden muss sowie welche weiteren Kriterien er zusätzlich heranziehen kann.
Besonders beleuchtet wird dabei der Gesichtspunkt der Versorgungskontinuität, dem in der Rechtsprechung zunehmend Bedeutung beigemessen wird und dem bei der Auswahlentscheidung oft großes Gewicht zukommt.
Soweit die Rechtsprechung noch nicht alle Fragen abgedeckt hat, werden sie in dieser Abhandlung abgerundet. Insofern weist die Arbeit Elemente der Verbindung von universitärer Wissenschaft und praktischer Anwendung auf.
Autoren
Von (Verfasser) Tanja SimicAngaben zur Produktsicherheit
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