Die Bildung objektübergreifender Bewertungseinheiten nach Handels- und Steuerrecht
Beschreibung
Die Finanzkrise hat den Bedarf der deutschen Unternehmen zur Absicherung ihrer Risikopositionen erheblich verstärkt. Oftmals erfolgt die Absicherung durch sog. Hedging, d.h. durch den Abschluss gegenläufiger Deckungsgeschäfte. Mit dieser wirtschaftlichen Entwicklung einhergehend hat auch die Frage der bilanziellen Abbildung derartiger Sicherungsbeziehungen weiter an Bedeutung gewonnen. Hierbei kommt es zur Kollision zwischen einer wirtschaftlichen Betrachtung und den allgemeinen Bilanzierungsprinzipien von HGB und EStG. Ungeachtet des deckungsbedingten Risikoausschlusses führen Einzelbewertungsgrundsatz und Imparitätsprinzip weiterhin zu einer bilanziellen Verlustantizipation. In diesem Spannungsverhältnis von allgemeinen Bilanzierungsvorschriften und ökonomischer Realität ist die seit Jahrzehnten diskutierte Bewertungseinheit ein möglicher Lösungsansatz. Mit der Einführung von § 5 Abs. 1a EStG hat diese im Jahre 2006 erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Durch § 254 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bewertungseinheit nunmehr auch handelsrechtlich kodifiziert worden.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Bildung von Bewertungseinheiten mit den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen vereinbar ist. Sie enthält eine umfassende Untersuchung der §§ 5 Abs. 1a EStG und 254 HGB. Die Analyse der dogmatischen Grundlagen und eine praxisorientierte Auslegung der einzelnen Normmerkmale stehen dabei im Vordergrund. Abschließend werden Kollisionen mit verfassungsrechtlichen Prinzipien und Wege zu deren Auflösung aufgezeigt.