ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater

Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
  • konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ErbStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-4072

Jahresbezugspreis 2025: 374 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul erbstb und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der "Erbschaft-Steuerberater" (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ErbStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ErbStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003

  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel

  • Steuer ABC online von Braun/Günther

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen  Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Weitere Zeitschriften
Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Erlass von Grundsteuerbescheiden trotz Einspruch gegen Grundsteuermessbetragsbescheid, ErbStB 2025, 105

Günther, Karl-Heinz, Steuernachlässe bei großen Erbschaften und Schenkungen i.R.d. sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2025, 105

Günther, Karl-Heinz, Finanzbehörde Hamburg: Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer, ErbStB 2025, 105-106

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 25.9.2024 - II R 49/22 / Münch, Lukas, Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen und Nichtberücksichtigung eines Holdingabschlages, ErbStB 2025, 106-107

BFH v. 25.9.2024 - II R 15/21 / Knittel, Michael, Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten, ErbStB 2025, 107-108

BFH v. 21.8.2024 - II R 43/22 / Heinrichshofen, Stefan, Nachlassregelungskosten vs. nicht abziehbare Nachlassverwaltungskosten, ErbStB 2025, 108-109

BFH v. 22.10.2024 - VIII R 23/21 / Anemüller, Christian, Geldwerter Vorteil aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung zusätzlicher Anteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, ErbStB 2025, 109-110

Schl.-Holst. FG v. 10.10.2024 - 3 K 41/17 / Mühlenstädt, Marvin, Keine Zugehörigkeit des Vermögens eines anglo-amerikanischen Trusts mit rechtlich selbständiger Vermögensmasse zum Nachlass des Errichters, ErbStB 2025, 110-112

FG Münster v. 14.11.2024 - 3 K 906/23 F / Knittel, Michael, Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden als Verwaltungsvermögen, ErbStB 2025, 112-113

FG Düsseldorf v. 9.1.2025 - 11 V 2128/24 A (BG) / Marquardt, Robert, AdV: Anforderungen an die Bodenwertableitung nach § 247 Abs. 3 BewG, ErbStB 2025, 113-115

BFH v. 19.11.2024 - VIII R 26/21 / Anemüller, Christian, Ausgleichszahlungen für vorzeitige Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts i.R.v. Einkünften aus VuV, ErbStB 2025, 115

BFH v. 25.9.2024 - II R 2/22 / Günther, Karl-Heinz, Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, ErbStB 2025, 115-116

BFH v. 25.9.2024 - II R 36/21 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland, ErbStB 2025, 116

Hess. FG v. 10.5.2024 - 3 K 922/23 / Günther, Karl-Heinz, Bewertung eines Erbbaurechts, ErbStB 2025, 116-117

FG Baden-Württemberg v. 5.7.2024 - 5 K 2326/22 / Günther, Karl-Heinz, Unmittelbare Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft, ErbStB 2025, 117-118

FG München v. 7.10.2024 - 7 K 1803/21 / Günther, Karl-Heinz, Investmentfonds in der Ausgestaltung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft, ErbStB 2025, 118

FG Nürnberg v. 14.3.2024 - 4 K 263/22 / Günther, Karl-Heinz, Keine Steuerbegünstigung für mittelbare Kapitalgesellschaftsanteile im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, ErbStB 2025, 118-119

FG Münster v. 18.12.2024 - 9 K 2015/21 Kap / Günther, Karl-Heinz, Kein Anspruch einer gemeinnützigen Stiftung auf Erstattung abgeführter Kapitalertragsteuer, ErbStB 2025, 119-120

FG Münster v. 16.1.2025 - 8 K 2744/21 GrE / Günther, Karl-Heinz, Erwerbsvorgang bei Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Grunderwerbsteuer, ErbStB 2025, 120

FG München v. 9.10.2024 - 4 K 236/22 / Günther, Karl-Heinz, Keine Einbeziehung von Makler-, Notar- und Grundbuchkosten des Erstkäufers in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts, ErbStB 2025, 120-121

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Oldenburg v. 20.12.2023 - 3 U 8/23 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, “Barvermögen“ im Testament umfasst auch Bankguthaben, ErbStB 2025, 121-122

Verwaltung

BMF v. 27.1.2025 - IV D 4 - S 3243/00003/002/182 / Günther, Karl-Heinz, Hauptvordruck “Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts“ sowie Grundsteuer-Änderungsanzeige, ErbStB 2025, 122

BMF v. 21.1.2025 - IV D 4 - S 3804/00005/003/002 / Günther, Karl-Heinz, Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG, ErbStB 2025, 122

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 12.12.2024 - S 3837 / Günther, Karl-Heinz, Berechnung des Ablösungsbetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG a.F., ErbStB 2025, 122

BayLfSt v. 8.10.2024 - S 2180.2.1-10/13 St32 / Günther, Karl-Heinz, Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen i.S.d. § 6 Abs. 3 EStG bei LuF-Betrieben, ErbStB 2025, 122-123

Beiträge für die Beratungspraxis

Anemüller, Christian, Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP für den VZ 2024, ErbStB 2025, 123-131

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Der Autor geht mehreren Beiträgen auf die verschiedenen Anlagen, einschl. etwaiger Änderungen, die Eintragungsmodalitäten sowie auf die Besonderheiten nach dem InvStG 2018 ein. Der erste Beitrag behandelt in zwei Teilen die Anlage KAP.

Mühlenstädt, Marvin, Die Grundlage zur Ermittlung des Jahresertrags im vereinfachten Ertragswertverfahren, ErbStB 2025, 132-139

In der erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Beratungspraxis kommt man in Bezug auf den Übergang von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften kaum um das vereinfachte Ertragswertverfahren herum. Die Grundlage zur Ermittlung stellt hierbei regelmäßig der Durchschnittsertrag aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre dar. Der Beitrag zeigt die Ausnahmen von diesem Grundsatz auf, die es insb. in der Praxis zu beachten gilt.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Der Carried Interest in der Erbschaftsteuer – Bewertung und Rechtsnatur (Teil I und II), ErbStB 2025, 139

Günther, Karl-Heinz, Zu den Auswirkungen des Lohnsummenverstoßes nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG, ErbStB 2025, 139

Günther, Karl-Heinz, Hebelwirkung des Liegenschaftszinssatzes beim Grundbesitzwert, ErbStB 2025, 139-140

Günther, Karl-Heinz, Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei Kryptowerten in der Vermögensnachfolge, ErbStB 2025, 140

Service

Trinkgeld: Steuerbefreiung beim bargeldlosen Bezahlen per Karte? – Zahlungsmodalitäten, ertragsteuerliche Fragestellungen und weitere steuerliche Aspekte, ErbStB 2025, R5

Aktuelle BFH-Rspr. zur Gewerbesteuer (I) – Schwerpunkt: gewerbesteuerliche Hinzurechnung, ErbStB 2025, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Verdeckte Gewinnausschüttung – Vorteilseignung aufgrund ersparten Aufwands: Fälle der Verwirklichung und Vermeidung einer Aufwandsersparnis, ErbStB 2025, R5

GmbH 2 Go (Teil 25): Die Organschaft – Vorteile, Umsetzung, Risiken, ErbStB 2025, R5-R6

§ 15 FAO Selbststudium: Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen und bei Zebragesellschaften, ErbStB 2025, R6

Gedeihliches Nebeneinander von Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren bei fehlender Haupttat?, ErbStB 2025, R6

Umsatzsteuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Online-Plattformen durch komplexen Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3a UStG, ErbStB 2025, R6

Autoren und Redaktion

Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†

RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)

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