Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

Mit Kommentierung des EU-Kartellrechts, des GWB und einer Darstellung ausländischer Kartellrechtsordnungen
Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Erläutert von Anbeginn des GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - in eindrucksvoller Breite und Tiefe die Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften zum deutschen und europäischen Recht. Kommentierungen zur 10. GWB-Novelle.
Erscheinungsweise: 3 x jährlich
  • Sekundärrecht der Union, Unionsrecht
  • Kommentierung des EU‐Kartellrechts und des GWB
  • Darstellung kartellrechtlicher Fragen aus Wissenschaft und Praxis
  • Inklusive juris Datenbank FK online

ISBN 978-3-504-41182-4

165X235 mm, 10.692 Seiten, Kommentar, 7 Ordner, Loseblattsammlung
439,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Lieferbar
Beschreibung

Das Standardwerk zum Kartellrecht Frankfurter Kommentar (FK) kommentiert und erläutert von Anbeginn des GWB in eindrucksvoller Breite und Tiefe die Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften zum deutschen und europäischen Recht. Exakt, praxisnah und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.

Inklusive Datenbank FK online

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Updates Lieferung 109: Spannende Inhalte zum Digital Markets Act und zum GWB.

  • Neukommentierungen der Art. 2, 3, 4, 17, 18, 19, 40 und 46 DMA – u.a. zu Begriffsbestimmungen, Torwächtern und Marktuntersuchungen

  • Aktualisierung des § 18 GWB zur Marktbeherrschung und des § 29 GWB zur Energiewirtschaft

  • § 41 GWB zu Vollzugsverbot, Entflechtung sowie § 80 GWB zur Rechtsbeschwerdeentscheidung

Von Juniorprofessorin Dr. Lea Katharina Kumka erstmalig bearbeitet wurde die Kommentierung zu Art. 2 DMA . Die Kommentierung erläutert die 33 zentralen Begrifflichkeiten der Verordnung und gibt weiterführende Hinweise zu ihrer Verwendung im Kontext der Verordnung. Des Weiteren kommentiert sie auch erstmalig Art. 3 und 4 DMA , die sich mit den materiellen und formellen Voraussetzungen für eine Benennung von Unternehmen als „Torwächter" (Gatekeeper) im Sinne der Verordnung befassen. Eine solche Benennung ist zentrale Vorbedingung für eine Anwendbarkeit der besonderen Pflichten- und Verbotskataloge der Art. 5 bis 7 DMA. In der Kommentierung berücksichtigt werden sowohl die Anforderungen an die Benennung durch die Kommission, einschließlich des hierbei einzuhaltenden Verfahrens (Art. 3 DMA), als auch die regelmäßige Überprüfung des Torwächter-Status durch die Kommission (Art. 4 DMA).

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lübbig hat die Art. 17, 18 und 19 DMA kommentiert. Die Kommentierung des Art. 17 DMA erläutert die in diesem Artikel vorgesehene Verzahnung zwischen den Vorschriften über die Marktuntersuchung und den in den Art. 3 Abs. 5 und Abs. 8 DMA vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten bei Unternehmen, die mit Rücksicht auf das Verhältnis zwischen der Erbringung der Plattformdienste und den in Art. 3 Abs. 2 genannten Schwellenwerte eine Veränderung ihrer Torwächterbenennung erreichen wollen. Die Kommentierung zu Art. 18 DMA betrifft die Marktuntersuchung, die die Europäische Kommission durchführen kann, wenn ein von ihr benannter Torwächter seine nach dem DMA bestehenden Verpflichtungen mit Rücksicht auf seine Plattformdienste nicht einhält. Die Vorschrift beschreibt die besonderen Umstände eines solchen Verfahrens, das eine aus Sicht der Europäischen Union besonders schwerwiegende Abweichung im Verhalten eines Torwächters von seinen Pflichten nach dem DMA betrifft. Die Kommentierung zu Art. 19 DMA betrachtet die Möglichkeiten der Kommission, im Rahmen einer Marktuntersuchung die Reichweite der zentralen Plattformdienste nach Art. 2 Nr. 2 DMA zu erweitern, um auf diese Weise die Aktualität der Gesetzgebung mit Rücksicht auf die sich sehr dynamisch entwickelnden Märkte sicherzustellen.

Art. 40 und 46 DMA wurden ebenfalls von Juniorprofessorin Dr. Lea Katharina Kumkar bearbeitet. Die Kommentierung zu Art. 40 DMA befasst sich mit der Einrichtung, Arbeitsweise und dem Aufgabenprofil der „Hochrangigen Gruppe" für das Gesetz über digitale Märkte. Bei der „Hochrangigen Gruppe" handelt es sich um ein Expertengremium, das der Kommission insbesondere mit Beratung und Fachwissen bei der Anwendung sowie Durchsetzung der Verordnung zur Seite steht. Die Kommentierung zu Art. 46 DMA erläutert wichtige Einzelheiten zum Erlass von Durchführungsvorschriften durch die Kommission im Kontext der Verordnung.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Louven hat die Kommentierung des § 18 GWB (Marktbeherrschung) aktualisiert und überarbeitet, nachdem der bisherige Bearbeiter Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke ausgeschieden ist. Die Überarbeitung bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand und berücksichtigt jüngere Entwicklungen und Erkenntnisse im Bereich der Digitalwirtschaft.

Auf den Energiemärkten haben sich die wettbewerblichen Angebots- und Nachfragebedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert. Das machte eine umfassende Überarbeitung der Kommentierung von Rechtsanwalt Michael Baron des § 29 GWB , der letzten verbliebenen Sonderregelung im GWB für den Energiesektor, erforderlich. Für die Anwendung der Vorschrift kann künftig insbesondere der neu erfasste Fernwärmemarkt Bedeutung erlangen.

Die jüngste Aktualisierung der Kommentierung des § 41 GWB von Rechtsanwalt Dr. Tilman Kuhn trägt den wichtigsten Neuerungen und Änderungen mit Auswirkungen auf diese Vorschrift Rechnung. Dazu zählen allgemeine, durch Gesetzesänderungen notwendig gewordene Aktualisierungen, aber auch spezifische Ergänzungen, u.a. zu den Auswirkungen der EDEKA/Kaiser’s Tengelmann-Entscheidung des BGH auf den Vollzugsbegriff, zur Verfolgung und Bebußung von Verstößen gegen das Vollzugsverbot (Gun Jumping) durch EU-Kommission und Bundeskartellamt, sowie zu den relevanten Besonderheiten im Zusammenspiel mit Verweisungsanträgen nach Art. 22 FKVO. Die Praxis der EU-Kommission ist durch konkreten Fallbeispiele, wie beispielsweise Illumina/Grail, Altice/PT Portugal und Marine Harvest/Morpol, ebenfalls an geeigneter Stelle erläutert und mit der deutschen Rechtslage verglichen worden.

Aus dem verfahrensrechtlichen Teil des GWB, dort aus dem Abschnitt 4 über die Rechtsbeschwerde, hat VorsRiOLG a.D. Wolfgang Jaeger § 80 GWB kommentiert. Mit dieser durch die 10. GWB-Novelle neu eingefügten Vorschrift hat das GWB erstmals eine ausdrückliche Regelung der Rechtsbeschwerdeentscheidung des BGH in Kartellverwaltungssachen erhalten. Die Kommentierung zeigt auf, dass bei der Rechtsbeschwerdeentscheidung zahlreiche Besonderheiten gegenüber der Beschwerdeentscheidung des OLG zu beachten sind.

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 109 (Oktober 2024/174,- € zzgl 19,- € für die Datenbank).
Autoren
Herausgegeben von VorsRiOLG a.D. Wolfgang Jaeger; Generalanwältin am EuGH Prof. Dr. Juliane Kokott LL.M., S.J.D.; Prof. Dr. Petra Pohlmann; RA Prof. Dr. Dirk Schroeder ✟; RAin Prof. Dr. Daniela Seeliger. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Achenbach; Prof. Dr. Thomas Ackermann LL.M.; RA Michael Baron; RA Dr. Wolfram Bauer; Jun.-Prof. Dr. Tabea Bauermeister; RAin Dr. Bettina Bergmann; RAin Dr. Stephanie Birmanns; RA Michael D. Blechman Esq.; Prof. Dr. Martin Böse; RA Dr. Christian-Dietrich Bracher; Prof. Dr. Oliver Brand LL.M.; VorsRiOLG Jürgen Breiler; RA Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte; RA Silvio Cappellari LL.M.; RAin Mechthild Düsing; RA Peter Giese; RA Dr. Patrick Gerardy; RA Dr. Carsten Grave; RA Dr. Max Grewe; RA Sebastian Gröss; RA Dr. Andreas Grünwald; RA Gerd Axel Gutermuth LL.M.; RA Dominique Heintz; RA Dr. Jan Heithecker; RA Hans-Joachim Hellmann LL.M.; RA Dr. Michael Hertslet; Prof. Dr. Johannes Heyers LL.M.; Ass.-Prof. Dr. Lena Hornkohl LL.M.; RA Christian Horstkotte; VorsRiOLG a.D. Wolfgang Jaeger; RA Konstantin Jörgens LL.M.; RA Dr. Sebastian Jungermann; RA Dr. Thomas Kapp LL.M.; Prof. Dr. Urs Kindhäuser; Jun.-Prof. Dr. Gordon J. Klein; RA Dr. Tobias Klose; PD Dr. Daniel Könen LL.M.; PD Dr. Carsten König LL.M; RA Dr. Tilman Kuhn; Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar; RiOLG Christian Kunnes; Prof. Dr. Knut Werner Lange; Ltd. RD Markus Lange; Prof. Dr. Sarah Legner; RiOLG Lars Lingrün; Prof. Dr. Andrea Lohse; RA Dr. Sebastian Louven; RA Dr. Thomas Lübbig; RAin Dr. Christina Malz LL.M.; Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn; Prof. Dr. Frank Meyer LL.M.; RA Prof. Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann; RAin Dr. Silke Möller LL.M.; RA Dr. Oliver Mross LL.M.; RA Dr. Jens-Olrik Murach; Rechtsreferent am EuGH Dr. Hanns Peter Nehl LL.M.; RAin Dr. Theresa Oehm; RDin Juliette Orologas; Jun.-Prof. Dr. Jannik Otto; RA Hansjörg Pardemann; Prof. Dr. Marian Paschke; RAin Jennifer B. Patterson Esq.; RA Dr. Sebastian Peyer LL.M.; RA Henrik Peytz; Generalanwalt am EuGH Prof. Dr. Giovanni Pitruzzella; Prof. Dr. Rupprecht Podszun; Prof. Dr. Petra Pohlmann; RAin Dr. Romina Polley; RA Dr. Dietmar Rahlmeyer; RA Philippe Reich LL.M.; RA Dr. Thilo Reimers; RA Dr. Peter Reinert LL.M.; RA Dr. Harald Rieger; RA Dr. Lukas Ritzenhoff; RA Dr. Siegfried Rixen; RA Dr. Andreas Rosenfeld; Prof. Dr. Wulf-Henning Roth LL.M.; RA Lars-Peter Rudolf; RA Dr. Hartmut Schneider LL.M.; RA Prof. Dr. Dirk Schroeder ✟; RD Dr. Roland Schwensfeier LL.M.; RAin Prof. Dr. Daniela Seeliger LL.M.; Jur. Mitarbeiterin am EuGH Mariya Serafimova; Prof. Dr. Fabian Stancke; ORRin Hanna Standtke; Project Manager Dr. Torben Stühmeier; Legationsrat Dr. Moritz Thörner LL.M.; Prof. Dr. Pieter Van Cleynenbreugel; RA Michael Vetter LL.M.; RA Prof. Dr. Sven B. Völcker LL.M.; RA Hans-Markus Wagener; RA u. Notar Prof. Dr. Christoph Wagner; RA Dr. Arthur Waldenberger LL.M.; RAin Dr. Daisy Walzel LL.M.; Prof. Dr. Thomas Weck LL.M.; RA Dr. Georg Weidenbach M.Jur.; RA Dr. Johannes Weisser LL.M.; RA Dr. Christoph Werkmeister LL.M.; RA Michael Jürgen Werner LL.M.; RA Prof. Dr. Hartmut Weyer; Dipl.-Kfm., RA Prof. Dr. Eugen Wingerter; RA Mag. Dr. Hanno Wollmann LL.M.; RA Dr. Matthias Wolter; RAin Dr. Heidi Wrage-Molkenthin.
Rezensionen

"Ein Werk von eindrucksvoller Breite und Tiefe zum deutschen und europäischen Recht; für die immer wichtiger werdende Kartellrechtsvergleichung unentbehrlich."
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München, DNotZ 9/2002

„…eines der wichtigsten Standardwerke zum Kartellrecht.“
Karin Wessely ÖZW Juni 2013

"Praxis und Wissenschaft brauchen den Frankfurter Kommentar, und zwar täglich unzählige Male, weil er besser ist als andere."
Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Rittner, Freiburg i.Br. JZ 2/2003

„Compared with other commentaries on the German Law Against Restraints of Competition and EC antitrust law, the Frankfurter Kommentar dedicates particular care to procedural issues, to be understood in the widest sense… The information it offers is always clear and circumspect, helpful for the practitioner, stimulating for the antitrust theorist, written and organized on a high level.“
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München ICC 6/2009

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