GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2025: 546 € (inkl. MwSt.) Versandkosten (jährlich): Inland: 34,40 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,70 €

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002

  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Aufsätze

Dumbs, Mathias, Nichtbehandlung und Spontanheilung in Medizin und Recht, GesR 2025, 205-216

Die Selbstheilungskraft des Menschen wird in der offiziellen Medizin chronisch unterschätzt. Völlig vernachlässigt wurde sie in der Corona-Krise. Dabei ragt sie als “Spontanheilung“ fast erratisch in die medizinische Praxis hinein. Die Anerkennung als selbständiger gesundheitsrelevanter Faktor ist ihr im 19. Jahrhundert verlustig gegangen. Inzwischen tritt sie allerdings zunehmend wieder ins Bewusstsein aufmerksamer Ärzte. Ihre systematische Untersuchung lässt erkennen, dass im Zweifelsfalle medizinische Zurückhaltung eher geboten ist als eine ungesicherte Behandlung mit schädigenden Nebenfolgen. Dies entspricht grundlegenden ärztlichen Prinzipien wie dem hippokratischen Eid und aus juristischer Sicht den gängigen Grundsätzen zur Beweislast. Aus der – unterschätzten – Macht der Selbstheilung und der Fragwürdigkeit vieler medizinischer Eingriffe in den noch immer weitgehend unbekannten menschlichen Organismus folgt nicht zuletzt, dass gerade auch Zwangsbehandlungen – individueller oder kollektiver Natur – medizinisch und juristisch nicht erlaubt sein können und im Regelfalle auch nicht zu rechtfertigen sind.

Rechtsprechung kompakt

BGH v. 29.10.2024 - II ZR 222/21 / Rehborn, Martin, Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR, GesR 2025, 216-217

OLG Bamberg v. 24.4.2023 - 4 U 16/20 / Dautert, Ilse, Befunderhebungsfehler im Rahmen der Geburtsleitung bei Vorliegen von Risikofaktoren, GesR 2025, 217-219

OLG Köln v. 26.6.2024 - 5 U 151/22 / Gaidzik, Peter W., Vergütungsanspruch bei behandlungsfehlerhafter Versorgung mit Zahnersatz, GesR 2025, 219-221

LG München II v. 13.3.2024 - 1 O 5113/21 Hei / Bergschneider, Michael, Behandlungs- und Aufklärungsfehler in der Notfallmedizin, GesR 2025, 221-222

Rechtsprechung

OLG Dresden v. 18.2.2025 - 4 U 1470/24, Arzthaftung: Haftung eines Überweisungsempfängers, GesR 2025, 222-223

OLG Dresden v. 4.2.2025 - 4 U 301/24, Hallux valgus-Operation, GesR 2025, 223-227

OLG Köln v. 3.2.2025 - 5 U 84/24, Nutzung einer objektiv unbrauchbaren Prothetik – Vergütungsanspruch?, GesR 2025, 227-229

EuGH v. 27.2.2025 - C-517/23, “Werbung für Arzneimittel“ – europarechtliche Determinanten, GesR 2025, 229-238

BGH v. 20.2.2025 - I ZR 46/24, “Rezeptmakeln“ über Internet, GesR 2025, 238-245

BGH v. 6.3.2025 - I ZR 20/24, Sonntäglicher Apotheken-Lieferservice, GesR 2025, 245-251

BSG v. 14.11.2024 - B 1 KR 32/23 R, Krankenhausabrechnung: Anwaltskosten im Erörterungsverfahren, GesR 2025, 251-254

SG Leipzig v. 26.11.2024 - S 3 KR 1024/21, Krankenhausbehandlung bei fehlendem stationären Hospiz-Platz, GesR 2025, 254-256

VG Bayreuth v. 20.12.2024 - B 8 S 24.1142, Rauschmittelgebrauch durch Krankenschwester, GesR 2025, 257-264

OLG Hamburg v. 20.6.2024 - 3 U 3/24, Klassifizierung einer dermatologischen Diagnose-App, GesR 2025, 265-268

OLG Hamm v. 4.2.2025 - 4 UF 164/24, Behandlung eines Kindes mit Variante der Geschlechtsentwicklung (AGS), GesR 2025, 268-271

Rezensionen

Igl, Gerhard, Peter Kostorz, Recht in der Pflege, GesR 2025, 272

Aktuelles

BfArM

Im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmitteln – Expertenkommission nimmt Arbeit in neuer Zusammensetzung auf, GesR 2025, R28

GKV-Spitzenverband

Gleichbehandlung bei Arztterminen durchsetzen, GesR 2025, R28

KBV, KZBV, DKG, ABDA

“Stabile Gesundheitsversorgung als Stabilitätsanker unserer Demokratie“, GesR 2025, R28-R29

Bundesärztekammer

BÄK legt Thesenpapier “Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“ vor, GesR 2025, R29-R30

DKG

Krankenhäuser haben massiv Personal aufgebaut, GesR 2025, R30

Vfa

Medizinische Register besser nutzen – national und europäisch, GesR 2025, R30

PKV

PKV-Verband beteiligt sich an der Finanzierung der UPD, GesR 2025, R30

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
Rödl & Partner
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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