GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 12/2024

Aufsätze

Prütting, Jens, Die eigentümliche Beschränkung der freien Arztwahl in der PKV, GesR 2024, 749-754

Darf es für privat versicherte Patientinnen und Patienten einen Unterschied ergeben, in welcher der gesetzlich zulässigen Rechtsformen ärztliche Leistungserbringer ihnen gegenübertreten? Wird der durchschnittliche Patient auf die Rechtsform seiner Praxis achten? Nach Auffassung manch privater Krankenkasse sollen diese Fragen mit Blick auf § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK im Fall der ärztlichen Kapitalgesellschaft tatsächlich vollauf über die Ersatzfähigkeit ärztlicher Leistungen entscheiden. Dem tritt der nachfolgenden Beitrag entschieden entgegen und zeigt zugleich auf, dass die bisherige Rechtsprechung, welche die Vorschrift AGB-rechtlich für akzeptabel erachtet hatte, kaum nachvollziehbar erscheint. Jedenfalls vor dem Hintergrund jüngerer Änderungen im Recht muss nunmehr anders entschieden werden.

Ziegler, Hans-Berndt, Das Recht auf gleichgeschlechtliche Behandlung, GesR 2024, 754-757

Greift der Staat bei einer ärztlichen Untersuchung z.B. in der Haft in die Intimsphäre ein, ist der Bürger diesem Eingriff nicht vollständig ausgeliefert. Insbesondere stehen ihm bei ärztlichen Untersuchungen gem. § 81d StPO Rechte zu, welche eine unverhältnismäßige Verletzung der Intimsphäre verhüten sollen, so das Recht auf gleichgeschlechtliche Behandlung. Wie ist es aber, wenn sich Patienten in ärztliche Behandlung begeben müssen. Besteht außerhalb des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat ein Schutz der Würde und Intimsphäre für den Patienten?

Rechtsprechung kompakt

OLG Jena v. 23.1.2024 - 7 U 1170/22 / Rehborn, Birgit, Nutzung von Toxavit bei der Zahnbehandlung, GesR 2024, 757-758

OLG Köln v. 17.6.2024 - 5 U 133/23 / Greiff, Martin Sebastian, Keine Einbestellungspflicht bei versäumtem Kontrolltermin, GesR 2024, 758-759

OLG Naumburg v. 19.12.2023 - 1 U 167/22 / Lenke, Beate, Unterlassener Hörtest als grober Befunderhebungsfehler, GesR 2024, 759-761

LSG Nordrhein-Westfalen v. 4.9.2024 - L 10 KR 1132/23 B / Schinnenburg, Wieland, Voraussetzungen einer Beweissicherung gem. § 76 SGG – Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, GesR 2024, 761-762

VG München v. 6.6.2024 - M 27 K 23.261 / Ratzel, Rudolf, Anerkennung von Weiterbildungszeiten zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, GesR 2024, 762-763

EuGH v. 4.10.2024 - C-21/23 / Heuser, Franca / Richters, Carina, Zur Klagebefugnis von Mitbewerbern bei Verstößen gegen die DSGVO und den notwendigen Datenschutz in Online-Apotheken, GesR 2024, 763-764

Rechtsprechung

BVerfG v. 26.11.2024 - 1 BvL 1/24, Verfassungswidrigkeit der Bindung ärztlicher Zwangsmaßnahmen an stationären Krankenhausaufenthalt, GesR 2024, 764-783

BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 327/24, Zwangsbehandlung in psychiatrischem Krankenhaus?, GesR 2024, 783-784

BGH v. 8.10.2024 - VI ZR 250/22, Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens im Vertrauen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, GesR 2024, 784

OLG Karlsruhe v. 29.11.2023 - 7 U 115/22, Fachgebiet eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess, GesR 2024, 784-793

BSG v. 25.6.2024 - B 1 KR 39/22 R, Kostenerstattung nach Tod des GKV-Versicherten, GesR 2024, 793-798

BSG v. 5.6.2024 - B 6 KA 25/22 R, Erhebung einer Fremdanamnese bei Heimpatienten, GesR 2024, 798-803

OLG Hamm v. 29.8.2024 - 4 UKl 2/24, Werbung für Hyaluronsäure-Behandlung, GesR 2024, 803-807

BSG v. 16.5.2024 - B 1 KR 29/22 R, Krankenhaus: Vergütungsabschlag bei Verlegung, GesR 2024, 807-811

LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2024 - L 5 KR 1855/23, Medizinische Begründung bei Verweildauerüberschreitung, GesR 2024, 811-813

BVerwG v. 25.7.2024 - 3 CN 3.22, Beschränkungen des Einzelhandels anlässlich der Corona-Pandemie, GesR 2024, 813

Tagungsbericht

Orak, Berna, Tagungsbericht zur wissenschaftlichen Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) am 20.9.2024 in Frankfurt/M., GesR 2024, 813-815

Rezensionen

Lenger-Bauchowitz, Norman, Gerdemann/Johnson, Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG),, GesR 2024, 816

Aktuelles

Bundesärztekammer

Neues BÄK-Curriculum für Leitende Notärztinnen und Notärzte, GesR 2024, R112

DKG

DKG zur Krankenhausreform-Entscheidung des Bundesrats: Neue Regierung muss die Krankenhausreform umgehend korrigieren., GesR 2024, R112-R114

Bundesapothekerkammer

Dr. Armin Hoffmann ist neuer Präsident der Bundesapothekerkammer, GesR 2024, R114-R115

vfa

Wie Deutschlands Pharmaforschung in die erste Reihe aufrücken kann, GesR 2024, R115

G-BA

Mehr Sicherheit bei der Darmkrebsbehandlung: G-BA legt Mindestmengen für chirurgische Behandlungen fest, GesR 2024, R115-R116

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

Patientensicherheit im Gesundheitswesen strukturiert und nachhaltig verankern – Aktionsbündnis Patientensicherheit startete Petition für mehr Patientensicherheit, GesR 2024, R116-R118

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
Rödl & Partner
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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