GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
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Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht
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- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 7/2024
Aufsätze
Braun, Dr. med. Karsten / Molière, Maja, Neuere Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich, GesR 2024, 409-416
Der Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom 21.3.2024 brachte mit Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen neue Strukturen in die ambulante Versorgung mit beabsichtigter Stärkung der Kommunen. Diese sind im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten, sollen aber im laufenden Gesetzgebungsverfahren zumindest in Teilen ggf. wieder einfließen. Mit dem Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ergeben sich Schnittmengen durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und erweiterte Möglichkeiten zur Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung. Auch die Flexibilisierung der Telemedizin im Digitalgesetz wird die Versorgung verändern. Der Aufsatz stellt die besorgniserregenden Auswirkungen des zunehmend staatsmedizinisch geprägten Versorgungsansatzes aus Sicht einer Kassenärztlichen Vereinigung dar und stellt Forderungen zum Erhalt einer leistungsfähigen wohnortnahen ambulanten Versorgung.
Matthäus, Claudia, Hochschulambulanzen, PIAs, GIAs & Co. – Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser, GesR 2024, 416-421
Die Ermächtigung von Krankenhäusern und von in Krankenhäusern tätigen Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war bisher als grundsätzlich nachrangige Ergänzung des Versorgungsangebotes durch Vertragsärzte und MVZ ausgestaltet. Die im Entwurf des KHVVG vorgesehene Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung nach § 116a Abs. 3 SGB V in der Entwurfsfassung gibt diesen Nachrang auf.
Deister, Sören, Verfassungs- und sozialrechtliche Überlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, GesR 2024, 422-431
Die Forderung nach einer “Überwindung“ der Sektorengrenzen oder zumindest “Verzahnung“ der im deutschen Gesundheitswesen traditionell getrennten Sektoren ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung gehört zum Standardrepertoire gesundheitspolitischer Reformpapiere. Sie ist gut begründbar, da die getrennten Planungssysteme und Versorgungspfade eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung erschweren und mit vermeidbarem Aufwand verbunden sind. Die Reformen der jüngeren Zeit haben die strikte Trennung überwiegend im Sinne einer Erweiterung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten von Krankenhäusern gelockert. Mit den “sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ des Entwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird ein Versuch der lokalen Bündelung stationärer, vertragsärztlicher und (alten-)pflegerischer Versorgung in einer neuen Art von Krankenhaus unternommen. Der folgende Beitrag stellt zunächst den Reformvorschlag dar (I.) und untersucht sodann zentrale verfassungsrechtliche (II.) Probleme.
Rechtsprechung kompakt
KG v. 24.11.2023 - 5 W 96/23 / Rehborn, Martin, Auseinzeln von Arzneimitteln für intravitreale Injektionen, GesR 2024, 432-433
OLG Dresden v. 26.3.2024 - 4 U 1718/23 / Cramer, Regine, Abgrenzung von Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler bei verzögerter Diagnose eines bösartigen Tumors, GesR 2024, 433-434
LSG Bayern v. 6.12.2023 - 2 KA 16/22 / Glänzer, Vera / Wiedemann, Lars, EBM: Zur Definition des Krankheitsfalls und zum mehrfachen Ansatz vorgeburtlicher Leistungen beim Vorliegen mehrerer Föten, GesR 2024, 434-436
OVG Niedersachsen v. 2.4.2024 - 14 LC 156/22 / Rehborn, Ulrich, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach Absonderung gem. § 56 Abs. 1 IfSG, GesR 2024, 436-437
Rechtsprechung
BGH v. 2.11.2023 - 6 StR 128/23, Arztstrafrecht: Beginn des Lebens mit Eröffnungswehen, GesR 2024, 437-439
OLG Celle v. 9.4.2024 - 2 ORs 29/24, Impfunfähigkeitsbescheinigung als “unrichtiges Gesundheitszeugnis“, GesR 2024, 439-443
BayObLG v. 29.1.2024 - 203 VAs 532/23, Einsichtsrecht einer Kassenärztlichen Vereinigung in Strafakten, GesR 2024, 443-448
BSG v. 25.10.2023 - B 6 KA 16/22 R, Beteiligung von Privatärzten an Kosten des Bereitschaftsdienstes, GesR 2024, 448-456
BSG v. 13.12.2023 - 6 KA 15/22 R, Unterzeichnung von Sammelerklärungen durch Ärztlichen Leiter, GesR 2024, 456-462
SG München v. 29.2.2024 - S 49 KA 5037/23, MVZ: Ohne ärztlichen Leiter keine Vergütung, GesR 2024, 462-465
LG Köln v. 6.6.2023 - 40 S 2/22, Liquidationsrecht des Krankenhausträgers für ärztliche Wahlleistungen, GesR 2024, 465-469
BSG v. 22.2.2024 - 3 KR 14/22 R, Bezug von Zytostatika-Fertigarzneimitteln aus dem Ausland, GesR 2024, 469-475
Rezensionen
Gassner, Ulrich M., Kim Roegels, Die Haftung beim Einsatz intelligenter Medizinprodukte, GesR 2024, 475-476
Ratzel, Rudolf, Claus-Peter Lorenzen, Die Einwilligung Minderjähriger in ärztliche Heileingriffe am Beispiel der Coronaschutzimpfung, GesR 2024, 476
Aktuelles
DKG und PKV
Gemeinsame Rechtsauffassung der DKG und des PKV:, GesR 2024, R61
DKG
Neuer Bundes-Klinikatlas: Neustart der Light-Version des Lauterbach-Atlas hilft Patientinnen und Patienten nicht weiter, GesR 2024, R61
BfArM
Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: Worauf Patienten bei der Reiseplanung achten müssen, GesR 2024, R62
BÄK und AKEK
Eine Studie – ein Votum: Einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen, GesR 2024, R62
GKV Spitzenverband
Geheimpreise verteuern die Versorgung, ohne sie zu verbessern, GesR 2024, R63
vfa
Forschungsinvestitionen sichern Deutschlands Wirtschaft im internationalen Wettbewerb, GesR 2024, R63
PEI
Neue Erkenntnisse über SARS-Coronavirus-2, GesR 2024, R63-R65
BSG
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze in den Ruhestand getreten, GesR 2024, R65
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus
Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184
Redaktion
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
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GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.