Internationale SteuerRundschau - ISR Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht

Internationale SteuerRundschau - ISR

Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.

  • Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
  • Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
  • Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ISR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2194-539X

Jahresbezugspreis 2024: 540 € (inkl. MwSt.) Versandkosten (jährlich): Inland: 29,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,30 € 

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Beratermodul ISR:

  • Archiv der ISR seit 2012
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ISR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.

Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.

Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:

  • Außensteuerrecht
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD
  • Europäisches Steuerrecht
  • Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)

Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.

Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 7/2024

Europäisches Steuerrecht

Aufsätze

Beinert, Stefanie, (Über-)lange Verfahrensdauern bei der Quellensteuerentlastung, ISR 2024, 225-234

Fehlende Kapazitäten beim Bundesamt für Steuern (BZSt) führen seit einiger Zeit zu (über)langen Verfahrensdauern bei der Quellensteuerentlastung. Daraus erwächst insbesondere die Frage, ob die Freistellungs- und Erstattungsmodalitäten des Abzugsverfahrens noch dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz genügen oder ob hier nicht unionsrechtliche Zinsansprüche im Besteuerungsverfahren geltend gemacht werden können. Daneben stellt sich die Frage nach der Amtshaftung/unionsrechtlicher Staatshaftung. Bis zur Umsetzung der Einigung im Rat zu FASTER vom 14.5.2024 kann nicht zugewartet werden.

Münch, Lukas, Zum Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte durch die DAC 6, ISR 2024, 234-238

Anlass für den Beitrag sind die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30.5.2024 im Verfahren C-432/23. Diese betreffen ein auf Amtshilfe-RL gestütztes Informationsersuchen und auf den ersten Blick ein Spezifikum des luxemburgischen Rechts, nämlich den beschränkten Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte im Bereich der Steuerrechtsberatung. Da allerdings offenbar auch mehrere Beteiligte Bezug genommen haben auf die ebenfalls auf die Amtshilfe-RL gestützte DAC 6-Anzeigepflicht, enthalten die Schlussanträge auch Ausführungen zur Vereinbarkeit der Anzeigepflicht mit den Unionsgrundrechten. Diese Ausführungen sollten nicht unterschätzt werden: Sie geben Anlass, die Vereinbarkeit der gesamten Anzeigepflicht mit der Grundrechte-Charta in Zweifel zu ziehen.

Rechtsprechung kompakt

EuGH v. 16.11.2023 - C 318/22 / Sendke, Thomas, Rechtsangleichung – Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen – Richtlinie 2009/133/EG – Keine Verringerung des Gesellschaftskapitals – Gesellschaft, die 100 % des Kapitals der einbringenden Gesellschaft hält, ISR 2024, 239-242

Außensteuerrecht

Aufsätze

Steiner, Natalie / Stumpf, Tim / Ullmann, Robert, Substanz in der Missbrauchsvermeidung: Die Substanzanforderungen der §§ 7 ff. AStG und des § 50d Abs. 3 EStG, ISR 2024, 243-249

“Substanz“ ist in zahlreichen deutsch-steuerlichen Normen von zentraler Bedeutung. Obgleich die norm- und tätigkeitsspezifische Auslegung der Substanzanforderungen über alle Substanznormen hinweg wesentliche Gemeinsamkeiten aufweist, ergeben sich gleichwohl vereinzelt Besonderheiten. In dem vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass jedenfalls bei Substanznormen, denen ein einheitlicher Normzweck zugrunde liegt, eine normübergreifend einheitliche Auslegung geboten ist. Dies wird konkret anhand der beiden Substanznormen der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG und des Quellensteuervorbehalts gem. § 50d Abs. 3 EStG herausgearbeitet. Insbesondere sind die sich aus dem Wortlaut der beiden Substanznormen ergebenden Unterschiede letztlich jedenfalls in EU/EWR-Sachverhalten nicht haltbar.

Heidecke, Björn / Kircher, Markus / Marburg, Conrad, Alle Wege führen nach Luxemburg? Überlegungen zur Vorlagepflicht bei den Verrechnungspreisen im Lichte von BVerfG, Urt. v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20, ISR 2024, 250-254

Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.

DBA/OECD

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 5.12.2023 - I R 42/20 / Binnewies, Burkhard / Mehlhaf, Eugen, Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008 switch over – Zur statischen Auslegung DBA (gegen BMF), ISR 2024, 255-259

Autoren

Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.