Internationales Privatrecht – Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte – Kulturgüterschutz, Kunstrecht, Urheberrecht
Vorträge – Aufsätze – BetrachtungenBeschreibung
Das Kunstrecht hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Es geht um ein Sonderrecht für Kunstwerke, aber auch um jüngste Entwicklungen im Bereich des Urheberrechts. Das gilt insbesondere auch für den Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Verständlich werden diese Rechtsregeln aber erst, wenn man zugleich den allgemeinen historischen Hintergrund erfasst. Damit ist nicht nur die Geschichte des Internationalen Privatrechts und der sie prägenden Autoren betroffen, sondern einbezogen sind auch die neueren und jüngsten Geistesströmungen, also die europäische Vereinheitlichung des Kollisionsrechts und insbesondere der allgemeine Einfluss der Postmoderne, etwa im Bereich der Soziologie. Hier geht es häufig um „narrative Normen“ sowie um die Bestimmung und den Schutz der kulturellen Identität der Personen. Die hier wieder veröffentlichten Beiträge betreffen zunächst das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung allgemein und untersuchen dann aber auch die jeweiligen Auswirkungen im Kunst- und Urheberrecht. Dabei kommen auch die jüngsten Entwicklungen zu Wort, also etwa die Restitution von Kolonialgut.
Was die Rechtsvergleichung angeht, so geht der Verfasser vor allem auf italienische Autoren ein (Mancini, Pisanelli). Ein Schwerpunkt der Beiträge liegt aber auch auf den Rechten portugiesischer Sprache. Der Autor gehört zu den Gründern der Deutsch-Lusitanischen Juristenvereinigung. Erfasst sind also auch die im deutschen Schrifttum bisher kaum behandelten Theorien portugiesischer Autoren und ihre Verbindung zum deutschen Recht.