ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 4/2025
Aktuelle Kurzinformationen
Söbbing, Thomas, Neue EU-Produkthaftungsverordnung und ihre Bedeutung für die Entwicklung von KI und Software, ITRB 2025, 85-86
Scheuch, Brian, OLG Zweibrücken: Anscheinsvollmacht durch Weitergabe von Zugangsdaten, ITRB 2025, 86
Scheuch, Brian, Billigung des freiwilligen Verhaltskodex zur Bekämpfung von Desinformation, ITRB 2025, 86
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Klage der GEMA gegen ChatGPT, ITRB 2025, 86-87
Rechtsprechung
EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23 / Wübbeke, Michael, Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage der Beschäftigtendatenverarbeitung, ITRB 2025, 87-88
BVerfG v. 1.10.2024 - 1 BvR 1160/19 / Oelschlägel, Kay, Bundeskriminalamtsgesetz II, ITRB 2025, 88-90
OLG Köln v. 10.1.2024 - 6 U 62/24 / Trost, Sebastian, Gestaltung des Kündigungsprozesses und Anzeige von Produktinformationsblättern bei Onlineverträgen, ITRB 2025, 91-92
OLG Dresden v. 28.10.2024 - 4 U 691/24 / Engels, Thomas, Zulässige Deaktivierung eines Social Media-Nutzerkontos wegen Hasspostings, ITRB 2025, 92-93
OLG Schleswig v. 14.10.2024 - 16 U 63/24 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Anfechtung einer Cyberversicherung wegen falscher Risikofragebeantwortung, ITRB 2025, 93-94
OLG München v. 18.4.2024 - 29 U 1824/23 e / Trost, Sebastian, Werbeverbot für Fernbehandlungen, ITRB 2025, 94-95
LG Stuttgart v. 5.2.2025 - 27 O 190/23 / Rössel, Markus, Schadensersatz für Speicherung von Off-Side-Daten, ITRB 2025, 95-97
LG Darmstadt v. 8.11.2024 - 19 O 73/24 / Rössel, Markus, Leistungsreduktion durch Update, ITRB 2025, 97-98
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Lejeune, Mathias, Extraterritoriale Auswirkungen der KI-VO, ITRB 2025, 99-105
Um sicherzustellen, dass Anbieter aus Drittstaaten, die ihre KI-Systeme in der EU anbieten wollen, an die Regelungen der KI-VO gebunden sind, sieht sie an einigen Stellen eine extraterritoriale Rechtsanwendung vor, damit Anbieter aus Drittländern nicht unangemessen bevorzugt werden. Die EU beabsichtigt damit, ein gleiches sog. Level Playing Field zu schaffen. Der Beitrag erläutert die entsprechenden Regelungen der KI-VO im Detail und weist auf die Probleme hin, die dieser extraterritoriale Ansatz mit sich bringt.
Söbbing, Thomas, Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 (PLD), ITRB 2025, 105-107
Am 23.10.2024 wurde die RL (EU) 2024/2853 zur Haftung für fehlerhafte Produkte verabschiedet. Diese ersetzt die über 40 Jahre alte Richtlinie 85/374/EWG, die bislang die Produkthaftung in der EU regelte. Mit der neuen Richtlinie werden die Haftungsregelungen an die moderne Wirtschaft angepasst, insb. an die Herausforderungen, die durch digitale Produkte, Software und KI-Systeme entstehen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, den Anwendungsbereich, die erweiterten Haftungsvorschriften, die Beweislastregelungen sowie die Auswirkungen auf Hersteller und Anbieter von digitalen Produkten und KI-Systemen.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Schippel, Robert, Backdoor-Klauseln, ITRB 2025, 107-111
Klare und präzise Backdoor-Klauseln in IT-Verträgen sind ein immer praxisrelevanteres Thema, da in der zunehmend vernetzten Welt die IT-Sicherheit zu einem entscheidenden Faktor für den Erfolg und die Integrität von Unternehmen geworden ist. Diese Klauseln sind essenziell, um versteckte Zugangsmöglichkeiten und potentielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. Durch eindeutige Definitionen, umfassende Prüfmechanismen und klare Sanktionen wird nicht nur die IT-Sicherheit erhöht, sondern es werden auch Risiken reduziert. Angesichts ständiger Cyberbedrohungen ist die Implementierung solcher Klauseln jedem Unternehmen anzuraten.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Trusted Flagger nach dem DSA, ITRB 2025, 111-112
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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