Miet-Rechtsberater - MietRB Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet-Rechtsberater - MietRB

Der Miet-Rechtsberater, die Fachzeitschrift mit aktuellen, punktgenauen Informationen und unmittelbar umsetzbaren Praxistipps zum gesamten Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Knapp, präzise und lösungsorientiert.

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2024: 332 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des MietRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Miet- und WEG-Recht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003
  • Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 
  • Lützenkirchen, Mietrecht Kommentar
  • Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht
  • Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht
  • Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020
  • Sternel, Mietrecht aktuell
  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte und Formulare
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der  Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen  Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen  Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das  Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 7/2024

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 10.4.2024 - VIII ZR 286/22 / Burbulla, Rainer, Kündigung: Eigenbedarf bei gemischter Nutzung zu Wohnzwecken und beruflichen Tätigkeiten, MietRB 2024, 185-186

LG Paderborn v. 6.3.2024 - 1 S 72/22 / Zimmer, Keno, Altbauwohnung: Mängelgewährleistung bei bauzeittypischer Feuchtigkeit, MietRB 2024, 186-187

LG Berlin v. 5.3.2024 - 67 S 179/23 / Börstinghaus, Ulf P., Der Vermieter muss das Verschulden des Mieters bei einer Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Ziff. 1 BGB beweisen., MietRB 2024, 188-189

AG Frankfurt v. 26.4.2024 - 33067 C 42/23 / Rave, Nele, Schonfristheilung: Auch Heilung nach Kündigung wegen nicht gezahlter Kautionsraten setzt 2-Jahres-Frist in Gang, MietRB 2024, 189-190

AG Hamburg v. 19.4.2024 - 49 C 373/23 / Bettenhausen, Philipp M., Übertragung des Eigentums führt auch dann zum Wechsel der Vermieterstellung, wenn der Mieter nicht im Besitz der Wohnung ist, MietRB 2024, 190-191

AG Hanau v. 19.2.2024 - 34 C 92/23 / Sommer, Michael, Wasser marsch!, MietRB 2024, 191

LG Hanau v. 22.11.2023 - 2 S 35/22 / Maas, Sandra, Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters, MietRB 2024, 191-192

AG Münster v. 24.7.2023 - 28 C 323/23 / Kunze, Catharina, Exzessives, regelmäßiges Feiern mit Lärmbelästigungen überschreitet vertragsgemäßen Gebrauch, MietRB 2024, 192-193

Gewerberaummiete

KG v. 22.5.2023 - 8 U 47/22 / Burbulla, Rainer, Schriftform: Verwendung von auslegungsbedürftigen Begriffen im Mietvertrag, MietRB 2024, 193-194

OLG Schleswig v. 5.2.2024 - 12 U 69/23 / Wichert, Joachim, Indexklausel: Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot?, MietRB 2024, 194-195

OLG Schleswig v. 5.2.2024 - 12 U 69/23 / Wichert, Joachim, Indexklausel: Anforderung an die Bestimmtheit, MietRB 2024, 195-196

OLG Hamburg v. 31.1.2024 - 4 U 69/23 / Hoffmann, Jochen, Schriftform: Die Änderung des Mietzwecks ist beurkundungspflichtig, MietRB 2024, 196

LG Hamburg v. 26.7.2023 - 316 O 281/22 / Maas, Sandra, Zur Wirksamkeit von Mietanpassungsklauseln im Geschäftsraummietvertrag, MietRB 2024, 197

Wohnungseigentum

BGH v. 21.3.2024 - V ZB 10/23 / Grziwotz, Herbert, Wohnungseigentum: Eintragungsantrag und Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 BauGB, MietRB 2024, 197-199

OLG Karlsruhe v. 28.3.2024 - 14 W 104/23 (Wx) / Hogenschurz, Johannes, Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der (gestreckten) Begründung von Sondernutzungsrechten, MietRB 2024, 199-200

LG Frankfurt/M. v. 19.2.2024 - 2-13 S 575/23 / Elzer, Oliver, Bauliche Veränderung: Ordnungsmäßigkeit und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, MietRB 2024, 200-201

LG Düsseldorf v. 19.4.2023 - 25 S 34/22 / Jennißen, Georg, Kostenverteilungsschlüssel: Keine rückwirkende Änderung, MietRB 2024, 201

AG Berlin-Mitte v. 11.1.2024 - 29 C 8/23 / Zschieschack, Frank, Saunahaus auf der Terrasse in einer WEG – im neuen Recht möglich?, MietRB 2024, 202-203

Pacht

OLG Brandenburg v. 9.1.2024 - 3 U 207/22 / Mettler, Ulrich C., Kündigung eines Pachtvertrags wegen Nichterfüllung einer Investitionsverpflichtung, MietRB 2024, 203-204

Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnungseigentum

Köhler, Wilfried J., MoPeG – GbR – WEG – Teil I, MietRB 2024, 204-207

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten, es ändert insgesamt ca. 140 Gesetze und Verordnungen, wobei die wohl stärksten und tiefgreifendsten Änderungen im Recht der Gesellschaften des BGB – §§ 705 BGB ff. – zu verzeichnen sind. Die gesetzlichen Änderungen können auch auf Wohnungseigentümergemeinschaften Auswirkungen haben, wenn es um die Bestellung einer Verwaltung geht oder wenn eine GbR Mitglied der Gemeinschaft ist. Diese Auswirkungen auf Eigentümergemeinschaften sollen hier umrissen und dabei auch mögliche Punkte aufgezeigt werden, die problematisch sein könnten.

Sonstiges

Pfeifer, Frank-Georg, Das Ende der Bleirohre, MietRB 2024, 208-212

Die Trinkwasserverordnung, beruhend auf der Ermächtigung von § 38 des Infektionsschutzgesetzes, regelt im Wesentlichen die Qualität des Trinkwassers. Mit der am 24.6.2023 in Kraft getretenen Novelle erfuhr die Verordnung eine umfassende Erweiterung. Nach dem neu gefassten § 17 TrinkwasserV sind bis zum Ablauf des 12.1.2026 vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei zu entfernen oder stillzulegen. Die erfolgte Beseitigung/Stilllegung ist dem Gesundheitsamt unaufgefordert nachzuweisen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und weist auf einzelne Folgerungen hin.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2024, R5