Nachhaltige Nachfolgeberatung bei Familienunternehmen
Beratung im Spannungsfeld von stichtagsbezogener Übertragung und langfristiger Unternehmensstrategie
Themen
Übersicht der aktuellen Verschonungssystematik (§§13a, 13b ErbStG)
Einstiegsvoraussetzungen (Verwaltungsvermögen etc.) und Behaltensfristen in Verbindung mit anderen Steuerrechtsgebieten (Ertragsteuer, Grunderwerbsteuer)
Darstellung von Risiken im Spannungsfeld von Steuer und Unternehmertum
Programm
8. April 2025
Teil 1: Kurze Übersicht der aktuellen Verschonungssystematik (§§13a, 13b ErbStG)
Begünstigungsfähiges Vermögen
Verwaltungsvermögen (sonst. Verwaltungsvermögen, Finanzmittel)
Junges Verwaltungsvermögen
(neuer) 90%-Test, 20%-Test
Begünstigtes Vermögen und Stpfl. Verwaltungsvermögen
Regel- und Optionsverschonung, Behaltensfristen
Teil 2.1: Einstiegsvoraussetzungen (Verwaltungsvermögen etc.) und Behaltensfristen in Verbindung mit anderen Steuerrechtsgebieten (z.B. Umstrukturierung – UmwStG, Ertragsteuer – Stille Reserven, GrESt als Hindernis von Gestaltungen oder als kleineres Übel)
Einstiegvoraussetzungen:
- Genauere Betrachtung des Verwaltungsvermögens
(Kurzübersicht aller, aber Fokus auf Grundbesitzüberlassung an „Dritte“, Finanzmittel)
- Gestaltungsmaßnahmen zur Unternehmensverschonung unter Berücksichtigung ertragsteuerlicher und grunderwerbsteuerlicher Anforderungen (insbesondere durch Umstrukturierung)
- Einbringungsvorgänge und deren Folgewirkung für die Unternehmensverschonung
- Behaltens- und Sperrfristen
- Laufende ertragsteuerliche Optimierung im Einklang mit Erreichung und Erhalt der Unternehmensverschonung
10. April 2025
Teil 2.2: Ausgewählte Beispiele zur Theorie aus Teil 1 und 2.1:
Holdingmodell und Nießbrauch
Betriebsaufspaltung vs. Konzernklausel vs. erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Exkurs: sog. Unterpreisgeschäft für Immobilien im Privatvermögen
Teil 3: Definition, Beispiele und mögliche Lösungsansätze für:
Verschonungsschäden,
Nachlassschäden,
Entwicklungsschäden und
Risiken der Beschneidung von unternehmerischen Möglichkeiten und zukünftigen Gestaltungen
Ihr Nutzen
Zielgruppe
5 Zeitstunden gem. § 15 FAO