29.06.2015

Ab dem 1.7.2015: Erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne bei Geld- und Wertdiensten

Die rund 11.000 Beschäftigten in der Branche der Geld- und Wertdienstleistungen erhalten ab dem 1.7.2015 erstmals einen bundesweit allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Der differiert zwar je nach Region und Tätigkeit. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen aber oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Die Mindestlohn-Verordnung tritt am 1.7.2015 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016.

Die ab dem 1.7.2015 geltenden allgemeinverbindlichen Mindestlöhne in der Branche im Überblick:
  • Stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung): Hier liegt der Mindestlohn zwischen 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,56 Euro in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Er erhöht sich am 1.1.2016 auf 9,33 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,92 Euro in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen.
  • Mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransporte): Hier liegt der Mindeststundenlohn zwischen 10,92 Euro (11,24 Euro ab 1.1.2016) im Bereich Ost (mit Berlin) und 15,29 Euro (15,73 Euro ab 1.1.2016) in Nordrhein-Westfalen.

Der Hintergrund:
Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb dieses gesetzlichen Mindestlohns sind längstens bis zum 31.12.2016 erlaubt.

Aktuell gelten in 17 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Auf diese Weise soll der individuellen Situation der jeweilige Branche Rechnung getragen werden. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Linkhinweis:
Für eine Übersicht der Bundesregierung über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne (Stand Juni 2015) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung online
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