Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt auf 4,1 Prozent - Unternehmen drohen verstärkte Kontrollen
Verstärkte Kontrollen angekündigt
Das Bundesarbeitsministerium hat an alle betroffenen Unternehmen appelliert, entsprechende Honorare an die Künstlersozialkasse zu melden. Um auch künftig einen niedrigen Beitragssatz zu sichern, komme es darauf an, lückenlos alle Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nähmen, auch tatsächlich zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung hätten angekündigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Unternehmen verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten. Wer nicht zahle, riskiere Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
BMAS PM vom 2.8.2012
Das Bundesarbeitsministerium hat an alle betroffenen Unternehmen appelliert, entsprechende Honorare an die Künstlersozialkasse zu melden. Um auch künftig einen niedrigen Beitragssatz zu sichern, komme es darauf an, lückenlos alle Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nähmen, auch tatsächlich zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung hätten angekündigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Unternehmen verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten. Wer nicht zahle, riskiere Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Der Hintergrund:
Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen.