07.06.2013

Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen

Das geplante Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz-AltvVerbG) kann alsbald in Kraft treten. Der Bundesrat hat am 7.5.2013 dem im Vermittlungsausschuss gefundenen und vom Bundestag bereits angenommenen Ergebnis zugestimmt. Mit der Neuregelung sollen insbesondere die Regeln zur Eigenheimrente vereinfacht, der Erwerbsminderungsschutz verbessert und die Verbraucher besser über die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte informiert werden.

Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:
  • Produktinformationsblatt: Künftig wird es ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge geben. Dieses soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig soll es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte erhöhen.
  • Verbesserter Erwerbsminderungsschutz: Versicherte sollen Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen können. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.
  • Vereinfachung der Eigenheimrente: Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bislang geht dies nur bei sog. Kombiverträgen. Die Eigenheimrente soll so deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher werden.
  • Förderung von Wohnungsumbau im Alter: Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen. Bislang durfte Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag dagegen nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung des Darlehens) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Bundesregierung PM vom 7.6.2013
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