29.03.2017

Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: März 2017)

Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" wird am 1.4.2017 in Kraft treten. Wichtige Hinweise, wie die Neuregelung behördlicherseits ausgelegt werden wird, bieten die "Fachlichen Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit, die diese gerade veröffentlicht hat. Hierzu sowie zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) zahlreiche Beiträge veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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Alle Beiträge zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen im Überblick:

ArbRB-Redaktion
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