31.07.2024

BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen zum 1.8.2024

Mit der neuen BAföG-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten. Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Änderungen der aktuellen BAföG-Reform, die zum 1.8.2024 in Kraft tritt.

Welche Verbesserungen gibt es beim BAföG?
  • Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um 5 % angehoben.
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler wird von 360 auf 380 € angehoben.
  • Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme eines Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 €. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 % angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 % erhöht.
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.
  • Zudem wird der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende bessere berufliche Chancen. Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Nach der ersten BAföG-Reform im Jahr 2022 werden nun weitere wesentliche Schritte verwirklicht.

Um wieviel werden die Fördersätze erhöht?

Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Bedarfssätze um 5 % angehoben. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 € auf 380 € erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler gilt das Gleiche. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 € um 58 € auf 992 €. Das ist eine Steigerung um 6,2 %.

Was ist die Studienstarthilfe und wer bekommt sie?

Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme eines Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 €. Die Studienstarthilfe soll eine besonders zielgenaue Hilfe sein. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Durch die Studienstarthilfe sollen finanzielle Hürden für einen Studienstart abgebaut werden. Sie unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wie ist die neue Regelung zum Fachrichtungswechsel?

Studierende, die BAföG erhalten, bekommen ein Semester länger Zeit, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Bisher galt bei einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, dass ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann.

Mit der neuen Regelung ist ein Wechsel bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.

Welche Verbesserung gibt es bei den Freibeträgen für die Eltern?

Mit der BAföG-Reform im Jahr 2022 wurde mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 % bereits eine erhebliche Ausweitung des Kreises der Berechtigten erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den vergangenen beiden Jahren erstmals seit 2012 wieder gestiegen.

Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Eltern-Freibeträge nun erneut um insgesamt 5,25 % angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird zudem künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG treten zum 1.8.2024 komplett in Kraft.

Gab es nicht vor zwei Jahren erst eine BAföG-Reform?

Ja, das ist richtig. Die Bundesregierung hatte bereits eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1.8.2022 in Kraft getreten ist. Seitdem können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform im Jahr 2022 ergeben:

  • Der Förderungshöchstbetrag ist von 861 € auf 934 € gestiegen. Dieser wird nun nochmals angehoben auf 992 €. Das ist eine Steigerung um 6,2 %.
  • Zugleich wurde die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten wurden um 20,75 % angehoben. Nun werden die Eltern-Freibeträge erneut um insgesamt 5,25 % angehoben.
  • Der Wohnbedarfszuschlag wurde von 325 € auf 360 € angehoben. Dieser wird nun nochmal angehoben auf 380 €.

Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Weitere Informationen dazu lesen Sie im FAQ BAföG-Reform 2022.

Kann man den Antrag auf BAföG online stellen?

Ja, bereits seit 2021 kann der BAföG-Antrag online gestellt werden. Ab sofort unterstützt dabei die kostenlose BAföG Digital-App. Nutzerinnen und Nutzer können nun von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und den Status des Antrags einsehen.

Die BAföG Digital-App beinhaltet außerdem den neuen BAföG-Rechner. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung.

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BR PM vom 30.7.2024
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