16.02.2017

BAG-Jahresbericht 2016: Kürzere Verfahrensdauer und konstante Eingangszahlen

Bei relativ konstanten Eingangszahlen nimmt die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) kontinuierlich ab. Sie betrug im letzten Jahr sieben Monate und zwei Tage, 2015 noch acht Monate und 23 Tage und 2014 neun Monate und elf Tage. Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2016, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

Nahezu gleichbleibende Eingangszahlen und Erfolgsquoten
Die Zahl der 2016 beim BAG eingegangenen Verfahren ist mit 2.376 gegenüber dem Vorjahr (2.213) nahezu unverändert geblieben. Auch die Erfolgsquoten unterscheiden sich kaum. So hatten im letzten Jahr 27,6 Prozent der erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden Erfolg; 2015 waren es 25,2 Prozent. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug zuletzt 9,3 Prozent (2015: 6,1 Prozent)

Hauptstreitpunkte: Kündigung und Tarifvertragsrecht
Die meisten Eingänge entfielen 2016 auf Streitigkeiten über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (21,04 Prozent), gefolgt von Streitigkeiten rund um das Tarifvertragsrecht und die Auslegung von Tarifverträgen (einschl. Eingruppierung) (14,82 Prozent). Auf den weiteren Plätzen folgen Streitigkeiten über das Arbeitsentgelt (11,62 Prozent), betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten (11,49 Prozent) sowie Streitigkeiten über das Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit (10,35 Prozent).

Mehr zum Thema:
Für den auf den Webseiten des BAG veröffentlichten vollständigen Jahresbericht, der auch eine Zusammenfassung der Entscheidungen enthält, die nach Einschätzung des BAG für die arbeitsrechtliche Praxis besonders bedeutsam sind, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei - 95 Seiten).

BAG PM Nr. 8/17 vom 15.2.2017
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