12.02.2016

BAG-Jahresbericht: Deutlich mehr erfolgreiche Revisionen und Rechtsbeschwerden als im Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatten deutlich mehr Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg als 2014: Die Erfolgsquote ist von 14,3 auf 25,2 Prozent angestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Dabei lag die Erfolgsquote der Unternehmen bei knapp 70 Prozent. Dagegen waren etwas weniger Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich als 2014 (Rückgang von 7,5 auf 6,1 Prozent). Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2015, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

Konstante Verfahrenszahlen
Die Zahl der Eingänge beim BAG ist mit 2.313 Sachen gegenüber dem Vorjahr (2.332 Sachen) nahezu unverändert geblieben. Die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr acht Monate 23 Tage. Damit hat das BAG etwas schneller entschieden als im Vorjahr (2014: neun Monate und elf Tage). 40 Prozent der Eingänge entfielen auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren, was in etwa dem Vorjahreswert entspricht. Gleiches gilt für die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden, die 55 Prozent der Eingänge ausmachten, und damit nur geringfügig angestiegen ist.

Kein anhängiges Verfahren vor dem Großen Senat
Dem Großen Senat des BAG liegt derzeit keine Sache vor. Gegen verschiedene Entscheidungen des BAG sind allerdings beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden anhängig.

Hauptstreitpunkte: Kündigung und Tarifrecht
Die meisten Eingänge entfielen 2015 auf Streitigkeiten über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (23,95 Prozent), gefolgt von Streitigkeiten rund um das Tarifvertragsrecht und die Auslegung von Tarifverträgen (einschl. Eingruppierung) (15,9 Prozent). Auf den weiteren Plätzen folgen betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten (9,9 Prozent) sowie Streitigkeiten über das Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit (9,73 Prozent).

Mehr zum Thema:
Für den auf den Webseiten des BAG veröffentlichten vollständigen Jahresbericht, der auch eine Zusammenfassung der Entscheidungen enthält, die nach Einschätzung des BAG für die arbeitsrechtliche Praxis besonders bedeutsam sind, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei - 103 Seiten).

BAG PM Nr. 8/16 vom 10.2.2016
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