BDA: Deutschland ist kein Niedriglohnland
+++ Die wichtigsten Thesen der BDA und Zahlen hierzu im Überblick:
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Keine Verdrängung des "Normalarbeitsverhältnisses"
- 2006 bis 2011 wurden rd. 2 Mio. neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, davon 1,5 Mio. sog. "Normalarbeitsplätze".
- Der Anteil sog. "Normalarbeitnehmer" an der Gesamtbevölkerung ist von 2000 bis 2011 konstant geblieben.
- Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist seit 2005 von 2,4 Mio. auf 1,2 Mio. gesunken.
- Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten ("Minijobber") stagniert. Sie lag 2006 bei 4,85 Mio. und 2012 bei 4,82 Mio. Dabei waren zuletzt über 40 % der Minijobber Schüler, Studenten und Rentner. Die Zahl der Erwerbstätigen ist gleichzeitig von 39,2 Mio. auf 41,6 Mio. gestiegen.
- Der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen Erwerbstätigen liegt noch immer bei nur 2 %. Zwei Drittel waren vor der Zeitarbeit arbeitslos, davon jeder Sechste länger als ein Jahr.
Befristung nicht auf dem Vormarsch
- Über die Hälfte der Neueinstellungen erfolgt unbefristet.
- 56 % der befristeten Arbeitsverhältnisse werden in unbefristete Beschäftigung umgewandelt.
- Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt seit Jahren konstant bei unter 10 %.
- Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist in Deutschland zwischen 2001 und 2011 von 10 auf 11,2 Jahre angestiegen.
Niedrige Löhne als Aufstiegschance
- 2010 haben 8 Mio. Menschen zu einem Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle (9,15 €) gearbeitet. Das sind 23 % der abhängig Beschäftigten. 2000 lag dieser Wert nur geringfügig darunter bei rd. 21 %. Rund ein Viertel schafft innerhalb eines Jahres den Aufstieg in eine höher entlohnte Beschäftigung.
- 46 % der Beschäftigten im Niedriglohnbereich üben eine Tätigkeit aus, für die kein Abschluss benötigt wird und die daher zwangsläufig gering entlohnt wird.
- 56 % der Arbeitslosen lagen mit ihrem Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle.
- Von den Niedriglohnbeziehern waren es nur 16 %, der Bevölkerungsdurchschnitt liegt bei 14 %.
- Deutschland ist kein Niedriglohnland: Die Arbeitskosten betrugen 2011 pro Arbeitsstunde 31,30 € in der Privatwirtschaft und 34,30 € im Verarbeitenden Gewerbe (Rang 5 im EU-Vergleich).
Ergänzendes ALG II kein Beleg für Erwerbsarmut ("working poor")
- Von den rd. 1,3 Mio. "Aufstockern" arbeitet die Hälfte nur in einem Minijob.
- Die Zahl der vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" lag zuletzt bei unter 300.000, das entspricht lediglich 1,4 % der Vollzeitbeschäftigten insgesamt.
- Rund zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" schaffen spätestens nach zwölf Monaten den Ausstieg aus dem Fürsorgebezug.
- Der Großteil der vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" ist wegen familienbedingter Mehrbedarfe bedürftig. Beispiel: So würde etwa ein in Berlin lebender, verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern bei einer 38-Stunden-Woche erst bei einem Stundenlohn über 15 € keinen Anspruch mehr auf ergänzendes ALG II haben. Auch ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Stunde würde hier daher nichts am "Aufstocken" ändern.
+++ Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der BDA veröffentlichte Broschüre "Die Realität am deutschen Arbeitsmarkt - Fakten statt Zerrbilder" im Volltext (PDF, 38 Seiten) klicken Sie bitte hier.