Betriebsrentenreform: Versicherer schließen sich für neue Rentenangebote zusammen
Die beschlossene Reform der betrieblichen Altersversorgung (BAV) sieht vor, dass die Tarifvertragsparteien ab 2018 erstmals eine neue Form der Betriebsrente ohne Garantien für die später ausgezahlte Rente vereinbaren dürfen. Dies bringt Bewegung und Änderung in den Markt der Rentenmodelle für Sozialpartner. Durch das Sozialpartnermodell soll eine Chance für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entstehen. Bislang waren nur wenige Unternehmen auf dem Markt tätig.
Gründung des "Rentenwerks"
Als "Das Rentenwerk" wollen die fünf o.g. Lebensversicherer flexible, geeignete Betriebsrentenmodelle anbieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre eigenen Bedürfnisse individuell anpassen können. Bereits heute verwalten die fünf Versicherer über eine Million Verträge in der BAV. Das Bundeskartellamt muss dem geplanten Zusammenschluss noch zustimmen. Die dafür erforderliche Fusionskontrollanmeldung wurde am 30.5.2017 gestellt.
Linkhinweise:
Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Gesetzentwürfe im Volltext klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:
• Betriebsrentenstärkungsgesetz (PDF-Datei);
• Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (PDF-Datei);
• EM-Leistungsverbesserungsgesetz (PDF-Datei).
Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz finden Sie zudem auf unserer Themenseite unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung.