BMAS erwägt Rechtsanspruch auf Zeitkonto und Home-Office
Arbeitnehmer sollen nach den Plänen des BMAS auf persönliche Zeitkonten Mehrarbeit, Überstunden oder nicht genutzte Urlaubstage "einzahlen" können. Die angesparte Zeit sollen sie etwa für Betreuungs- und Pflegeaufgaben, für Weiterbildungsmaßnahmen oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit nutzen können. Diese Auszeiten sollen staatlich gefördert werden. Das Ministerium lässt derzeit die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Einrichtung solcher Zeitkonten prüfen. Verwaltet werden sollen die Konten dem Vorschlag zufolge vom Staat.
Anspruch auf Home-Office
Das Ministerium erwägt zudem die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf mobile Arbeit. Arbeitgeber sollen entsprechende Anträge der Arbeitnehmer allerdings aus betrieblichen Gründen ablehnen können.
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14.5.2019
Zur Frage, mit welchen Maßnahmen das EuGH-Urteil vom 14.5.2019 umgesetzt werden soll, hat sich das Bundesarbeitsministerium - soweit ersichtlich - offiziell noch nicht geäußert. Eine Verknüpfung mit den jetzt vorgestellten Plänen zum Zeitkonto liegt allerdings nahe.