07.02.2013

Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hausangestellten vor schlechten Arbeitsbedingungen und Ausbeutung

Das Bundeskabinett hat eine Konvention über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte beschlossen. Diese war von der ILO, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, auf den Weg gebracht worden. Sie soll sicherstellen, dass Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte genießen wie andere Arbeitnehmer - etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaub, Sozialversicherung und das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung. Die Konvention tritt im September 2013 in Kraft.

Der Hintergrund:
Nach einer Studie der ILO haben 45 Prozent aller Hausangestellten nicht einmal das Recht auf einen freien Tag in der Woche, mehr als ein Drittel genießen keinerlei Mutterschutz. Fast 30 Prozent sind von der nationalen Arbeitsgesetzgebung ausgeschlossen.

In Deutschland arbeiten nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes rund 712.000 Hausangestellte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt dagegen, dass rund 2,6 Millionen deutsche Haushalte regelmäßig Hausangestellte auf Teilzeitbasis beschäftigen. Ein großer Teil arbeitet schwarz.

Ohne gültige Verträge können sich Hausangestellte kaum gegen Überstunden oder schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Von der Arbeitslosen- und Krankenversicherung bleiben die Schwarzarbeiter ausgeschlossen. Werden sie entdeckt, drohen ihnen Abschiebung und Strafen. Arbeitgeber, die Hausangestellte illegal beschäftigen, machen sich strafbar.

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