22.09.2016

Bundeskabinett beschließt Erhöhung des ALG II zum 1.1.2017

Die Sätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II - ALG II) und für die Sozialhilfe nach dem SGB XII steigen zum 1.1.2017. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat erhöht. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren steigt um 21 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht.

Die neuen Regelsätze im Überblick:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 409 Euro (+ 5 Euro);
  • erwachsene nicht-erwerbsfähige/Behinderte (z.B. in Wohngemeinschaften) (Regelbedarfsstufe 1): 409 Euro (+ 5 Euro);
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 368 Euro (+ 4 Euro);
  • erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) (Regelbedarfsstufe 3): 327 Euro (+ 3 Euro);
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3): 327 Euro (+ 3 Euro);
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 311 Euro (+ 5 Euro);
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 291 Euro (+ 21 Euro);
  • Kinder bis sechs Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 237 Euro (unverändert).

Leistungen für Asylbewerber sinken
Alleinstehende Asylbewerber erhalten 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro. Grund hierfür ist die Herausnahme der Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung, da bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft diese Kosten durch Sachleistungen gedeckt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten wurde eine Freibetragsregelung aufgenommen: Sie können mit bis zu 200 Euro vergütet werden.

Bundesregierung PM vom 21.9.2017
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