15.07.2016

Bundeskabinett billigt 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2016 den Weg für das Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)" zur Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge frei gemacht. Nach Zustimmung der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit kann das Programm daher zum 1.8.2016 starten. Ziele des Programms sind die niedrigschwellige Heranführung von Flüchtlingen bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens an den deutschen Arbeitsmarkt und die Schaffung sinnvoller Beschäftigungen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.

Die wichtigsten Elemente des Arbeitsmarktprogramms im Überblick:
  • Personeller Anwendungsbereich: Das Programm richtet sich insbesondere an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung rechnen können. Teilnehmen können volljährige arbeitsfähige Leistungsberechtigte, nicht jedoch Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer einschließlich der Inhaber einer aufenthaltsrechtlichen Duldung.
  • Organisatorische Rahmenbedingungen: Das Arbeitsmarktprogramm setzt auf den bereits vorhandenen Strukturen der Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf.
  • Verhältnis zu anderen Integrationsmaßnahmen: Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem  Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben grds. Vorrang. Eine Kombination mit einem Sprach- oder Integrationskurs ist allerdings möglich, soweit der Vorrang der Sprach- bzw. Integrationskurse gewährleistet bleibt.
BMAS PM vom 13.7.2016
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