Bundesrat stimmt Rentenanpassung 2021 zu
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert.
Angleichung der Ost-Renten
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 % des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1.7. in Kraft treten.
Bundesrat PM vom 28.5.2021
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert.
Angleichung der Ost-Renten
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 % des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1.7. in Kraft treten.