Bundesrat unterstützt Berufsvalidierung, fordert aber Änderungen am Gesetzentwurf
Die Länderkammer fordert, dass nur Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Validierungsverfahren zuzulassen werden. Andernfalls wäre die duale Ausbildung nicht mehr die reguläre Ausbildungsform. Dies hätte Auswirkungen auf Regelungen der Länder zur Schulbesuchspflicht. Wenn eine vollständige berufliche Qualifikation mit allen Konsequenzen außerhalb der dualen Ausbildung geschaffen werde, verkürze dies faktisch die zwölfjährige Schuldbesuchspflicht. Regelungen zur Schulbesuchspflicht fielen jedoch in die Kultushoheit der Länder.
Längere Berufserfahrung
Zudem müsse die für die Validierung erforderliche gesammelte Berufserfahrung nach dem Willen des Bundesrates mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen, um dem relevanten Lernen am Arbeitsplatz im Vergleich zur dualen Ausbildung einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als vermeintlich einfacheren Weg zur Fachkraft entscheiden, insbesondere da der zweite Lernort Berufsschule umgangen werden könnte. Berufsschulen leisteten jedoch einen erheblichen bildungspolitischen Beitrag, da die Schülerinnen und Schüler dort auch ihre Allgemeinbildung und berufsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.
Was die Bundesregierung plant
Das Gesetzesvorhaben wendet sich an Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, aber bereits Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt haben, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im entsprechenden Beruf entspricht. Für sie soll es möglich sein, in einem geregelten Verfahren feststellen zu lassen, dass ihre berufliche Handlungsfähigkeit derjenigen entspricht, die sie mit Abschluss einer Ausbildung innehätten (sog. Validierung). So soll der Fachkräftemangel verringert werden.
Nächste Schritte
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme und anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.
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