Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren
Springerpools
In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese sollten gezielt unterstützt werden.
Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden - beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.
Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.
Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.
Mehr zum Thema:
Kurzbeitrag:
Verbot als Ultima Ratio: Krankenhäuser fordern drastische Beschränkung der Pflege-Leiharbeit
GesR 2023, R20
Aufsatz:
Die aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung
Nathalie Oberthür, ArbRB 2023, 246
Aktionsmodul Arbeitsrecht:
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BR PR vom 2.2.2024
In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese sollten gezielt unterstützt werden.
Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden - beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.
Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.
Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.
Kurzbeitrag:
Verbot als Ultima Ratio: Krankenhäuser fordern drastische Beschränkung der Pflege-Leiharbeit
GesR 2023, R20
Aufsatz:
Die aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung
Nathalie Oberthür, ArbRB 2023, 246
Aktionsmodul Arbeitsrecht:
Für klare Verhältnisse sorgen: Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht. Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare auch mit LAWLIFT. Selbststudium nach § 15 FAO. HWK und Tschöpe, ArbRB, ZFA und vieles mehr. Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. 4 Wochen gratis nutzen!