Bundesregierung beschließt höheres Weihnachtsgeld für Bundesbeamte
Erhielten Beamte, Richter und Soldaten des Bundes bis 1993 noch eine Sonderzahlung in Höhe eines kompletten Monatsbezugs (13. Gehalt), so wurde die Leistung in den Folgejahren schrittweise immer weiter abgesenkt:
- bis 2003 auf rd. 84 Prozent eines Monatsbezugs,
- ab 2004 auf 60 Prozent eines Monatsbezugs und
- ab 2006 (für fünf Jahre) auf 30 Prozent eines Monatsbezugs (entsprechend 2,5 Prozent eines Jahresbezugs).
Die Kürzung auf 2,5 Prozent eines Jahresbezugs sollte ursprünglich in 2011 auslaufen, wurde 2010 angesichts der damaligen aktuellen Lage jedoch um vier Jahre verlängert. Mit der jetzt vorgesehenen Maßnahme wird der Gesamt-Kürzungszeitraum verringert, von neun auf sechs Jahre. In diesen sechs Jahren ist der Bundeshaushalt durch die Kürzungen bei der Sonderzahlung um rund drei Milliarden Euro entlastet worden.