03.03.2017

Bundesregierung: Betriebsrente soll stärker genutzt werden

Mehr Menschen als bisher sollen künftig eine Betriebsrente für die eigene Altersvorsorge nutzen. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz (BT-Drs.: 18/11286). In dem Entwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass insbesondere bei Beschäftigten in kleineren Unternehmen und mit niedrigem Einkommen die Betriebsrente sehr wenig verbreitet ist. Es seien deshalb "neue Wege" nötig, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und damit auch ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, schreibt die Regierung zur Begründung.

Was ist geplant?
Künftig sollen Sozialpartner sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können.

Wo liegen die Vorteile?
Die geplante Neuregelung erweitert nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeiten der Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind. Außerdem werde ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht. Auch im Sozialrecht würden "neue Anreize" für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt.

Linkhinweise:

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