Bundesregierung: Betriebsrente soll stärker genutzt werden
Künftig sollen Sozialpartner sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können.
Wo liegen die Vorteile?
Die geplante Neuregelung erweitert nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeiten der Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind. Außerdem werde ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht. Auch im Sozialrecht würden "neue Anreize" für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt.
Linkhinweise:
- Den Gesetzentwurf nebst Begründung finden Sie hier (PDF-Datei - 87 Seiten).
- Umfangreiche Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (Aufsätze, Blog-Beiträge, News, etc.) finden Sie zudem unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung.