Bundesregierung veröffentlicht Jährliche Information über Frauenanteil in Führungsebenen
Die Sechste Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar:
- in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft bis zum Geschäftsjahr 2019,
- in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2020,
im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2021 und im nachgeordneten Bereich bis 2019, - in den Gremien des Bundes bis Ende 2020.
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in Führungspositionen im Geschäftsjahr 2019 für die etwa 2.300 betrachteten Unternehmen kontinuierlich gewachsen.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Gesellschaften stieg von 25 % im Geschäftsjahr 2015 auf 35 % und lag damit über der für diese Unternehmen geltenden Mindestquote von 30 %.
Über alle betrachtete Unternehmen hinweg erhöhte sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten von 18,6 % im Geschäftsjahr 2015 auf 23,6 % im Geschäftsjahr 2019.
In den Unternehmensvorständen der untersuchten Unternehmen waren Frauen im selben Zeitraum allerdings weiterhin stark unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2019 bei 8,7 %.
Im öffentlichen Dienst des Bundes strebt die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der Führungspositionen bis 2025 an. Hier gab es eine positive Entwicklung: 2021 waren 39 % der Führungskräfte in obersten Bundesbehörden Frauen, 6 % mehr als beim Inkrafttreten des novellierten Bundesgleichstellungsgesetzes 2015. In den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes, die unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fielen, lag der Frauenanteil mit 48,1 % Ende 2020 nahe an der Parität.
Bei den 51 Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 43,2 %. Die Geschäftsführungspositionen waren zu 26,8 % mit Frauen besetzt. Der Gesamtanteil von Frauen in Überwachungsgremien aller unmittelbarer Bundesbeteiligungen stieg auf 39,3 %.
Über das Führungspositionengesetz
Das Führungspositionengesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste Mindestquote von 30 % vor, mit der Frauen und Männer jeweils in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden, wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht (Mindestbeteiligungsgebot; zu beachten für Bestellungen von Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022).