Bundestag beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz und weitere Verbesserungen bei der Rente
Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1.7.2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) werden Leistungsverbesserungen für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.
Linkhinweise:
Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Gesetzentwürfe im Volltext klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:
- Betriebsrentenstärkungsgesetz (PDF-Datei);
- Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (PDF-Datei);
- EM-Leistungsverbesserungsgesetz (PDF-Datei).
Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz finden Sie zudem auf unserer Themenseite unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung.