02.06.2017

Bundestag beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz und weitere Verbesserungen bei der Rente

Der Bundestag hat am 1.6.2017 drei wichtige rentenpolitische Gesetzesvorhaben beschlossen: das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und das EM-Leistungsverbesserungsgesetz. Die Gesetze sollen in ihren maßgeblichen Teilen zum 1.1.2018 in Kraft treten, bedürfen aber noch der Zustimmung des Bundesrats.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf freiwilliger Basis eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden, erreichen.

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1.7.2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) werden Leistungsverbesserungen für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.

Linkhinweise:

Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Gesetzentwürfe im Volltext klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz finden Sie zudem auf unserer Themenseite unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung.

BMAS PM vom 1.6.2017
Zurück