24.02.2025

BVAU-Umfrage zeigt konstant hohe Arbeitsbelastung für Unternehmensjuristen im Arbeitsrecht

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) hat die Ergebnisse der Umfrage unter seinen Mitgliedern zur Arbeitsbelastung von Unternehmensjuristen im Arbeitsrecht veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Arbeitsbelastung - ohnehin schon auf einem sehr hohen Niveau in den Vorjahren - hoch bleibt und teilweise als noch stark ansteigend in den nächsten Monaten bewertet wird. 

Auch wegen der derzeit wirtschaftlichen Unsicherheit in den Unternehmen würden vielerorts trotz Kenntnis der Arbeitsbelastung keine neuen Stellen geschaffen. Die Schwierigkeiten, solche Stellen mit gut ausgebildeten Berufsanfängern oder berufserfahrenen Spezialisten zu besetzen, dauerten ebenso an.

Arbeitsbelastung konstant hoch
Auffällig sei, dass die Umfrageergebnisse eine anhaltend hohe Arbeitsbelastung dokumentieren, die viele Arbeitsrechtler in Unternehmen derzeit vor erhebliche Herausforderungen stellt. Auch die Perspektive auf die kommenden Monate stimme dabei wenig optimistisch: Über 70% der Befragten erwarten, dass das Arbeitsvolumen größer oder noch einmal deutlich größer sein wird.

Fachkräftemangel auch bei den Unternehmensarbeitsrechtlern?
Jeder Dritte der Umfrageteilnehmer will zusätzliche Kapazitäten für die arbeitsrechtliche Beratung unternehmensintern aufbauen, erhält hierfür aber kein Budget. Selbst wenn, werden nach wie vor große Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften angegeben, wie die veröffentlichten Ergebnisse zeigen. Einige der Umfrageteilnehmer berichten auch von Abbauplänen in der eigenen Fachabteilung.

Forderungen des BVAU
Der BVAU fordert Unternehmen dazu auf, die personelle Ausstattung im Bereich Arbeitsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls an die steigenden Anforderungen anzupassen. Im Schritt zuvor sollten Unternehmen anerkennen, dass Unternehmensarbeitsrechtler zu den wichtigsten Expertengruppen der deutschen Wirtschaft gehören - jetzt und in Zukunft.

Gefordert wird zudem die Modernisierung des deutschen Arbeitsrechts und eine Verringerung der Komplexität der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung.

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BVAU PM vom 20.2.2025